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FNZ in Gefahr wegen Vorehe? (Gelesen: 7.480 mal)
steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 09.08.2010 um 21:56:01
 
Zitat:
Mit Vollmacht auf alle Fälle, ansonsten sprich mal die Behörde auf OVG 12 M 75.09 vom 19 oltober 2009 an. Darin steht sinngemäß, dass sich - bei einer Klage und das dürfte dann auch im Verfahren vorher gelten - sich auch der dt. Ehepartner auf das materielle Recht berufen. 

Vielleicht hast du das falsche Aktenzeichen zitiert, aber das zitierte Gerichtsurteil sagt ganz etwas anderes aus, als was du schreibst:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/pag...
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 10.08.2010 um 07:58:47
 
steini007 schrieb am 09.08.2010 um 21:56:01:
Vielleicht hast du das falsche Aktenzeichen zitiert, aber das zitierte Gerichtsurteil sagt ganz etwas anderes aus, als was du schreibst:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/pag...



Bist du sicher?

das steht auch drin

Zum einen darf, worauf das Verwaltungsgericht hingewiesen hat, ein nachzugswilliger Ehegatte in Visumsstreitigkeiten nicht besser gestellt werden als ein bereits nachgezogener Ehegatte. Zum anderen – und dies ist ausschlaggebend – steht dem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit dem im Ausland lebenden Ehegatten zu (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1996,

...

Der Ehegatte kann somit nicht nur als Beigeladener auftreten, sondern als eigenständige Klagepartei. Einer Klagepartei ist Akteneinsicht zu gewähren, da er ebenfalls in seinem materiellen Recht tangiert ist.

Wieso dies bei den Behörden anders betrachtet wird, kann ich jetzt nicht sagen.
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maura
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Antwort #17 - 24.08.2010 um 15:33:24
 
Hallo,
ich denke jetzt brauche ich doch noch mal eure Hilfe in meiner Angelegenheit.
Nach Antrag der FZF dauerte es fast 6 Wochen bis ich aus meiner ALB die Information bekam : Doch ihre Papiere aus Rabat sind hier , liegen auf dem Stapel der unbearbeiteten.
Dann wieder 6 Wochen später Termin zur gleichzeitigen Befragung.
Der war am 5.8 und eigentlich sollte man meinen dann gehts schnell.
Nachdem wir nichts von der Botschaft gehört haben vor 1 Woche die Anfrage per Mail wie der Bearbeitungstand ist , dann die Info aus Rabat , wir warten auf Rückmeldung aus Hannover.
Dann habe ich in der ALB  angerufen und gefragt und er sagte jaaa stimmt und keine zeit und kranke Kollegen letzte Woche und Bla, nachdem ich gefragt habe ob er das heute noch fertig macht hieß es : Nein heute nicht mehr , ich muss da noch einen 2 Zeiler zu schreiben, Rabat hat nach der Befragung den Bogen ihres Ehemannes zu mir geschickt .
Ok dachte ich das kann ja nicht so lange dauern.
Gestern dann wieder eine Mail nach Rabat : Wo denn bitte das Problem liegt eine Entscheidung zu treffen, Hannover hat seine Stellungnahme bereits am 29.6 nach Rabat geschickt und die gleichzeitige Befragung wurde aus Rabat angeregt , also sollten sie sich doch mal mit der ALB kurzschließen, sollte immer noch keine Stellungnahme erfolgt sein.
Dann heute Antwort aus Rabat : bereits am 11.8 und 17.8 hatte die Botschaft wegen der Stellungnahme bei der ALB  nachgefragt .
Wieder liegen die Papiere seid 3 Wochen dort in der ALB rum und das obwohl nur ein 2 Zeiler geschrieben werden muss . Telefonisch erreiche ich den SB nicht, da springt immer das AB an...
Habe ich das recht mich zu beschweren und wenn ja wo  und
macht es Sinn oder ich mir damit nur Feinde ?
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reinhard
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Antwort #18 - 24.08.2010 um 16:03:33
 
Schreib doch einen höflichen, freundlichen Brief an den Oberbürgermeister. Das geht dann zwar nicht so schnell, aber sein Büro wird dann den Chef der ABH fragen, ob es etwas stimmt, dass es so lange dauert. Und meistens reagiert die ABH dann so, dass sie den Vorgang möglichst schnell abschließt, um zu antworten: "Gerade gestern fertig geworden."

Damit hat due eine gute Chance, dass es in zwei Wochen durch ist.

Das BVA mahnt übrigens auch in gewissen Abständen, wenn solche Vorgänge zu lange ruhen. Das BVA hat aber leider viel mehr Geduld als Du – aber es ist gewährleistet, dass es auf jeden Fall in nächster Zeit weiter geht.

Nimm aber auch mal zu Gunsten der ABH an, dass es dort tatsächlich auch Urlaub & Krankheit gibt und es nicht um einen Zweizeiler, sondern um 200 Zweizeiler für 200 Vorgänge geht.
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Antwort #19 - 24.08.2010 um 16:16:15
 
Mit dem BVA habe ich erst gestern telefoniert.
Die wissen gar nichts von der gleichzeitigen Befragung am 5.8
und sagten mir von Deutscher Seite ist alles erledigt, Stellungnahme am 29.6 raus gegangen , hier ist alles fertig und erledigt.
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Antwort #20 - 24.08.2010 um 16:26:30
 
maura schrieb am 24.08.2010 um 16:16:15:
Mit dem BVA habe ich erst gestern telefoniert.
Die wissen gar nichts von der gleichzeitigen Befragung am 5.8
und sagten mir von Deutscher Seite ist alles erledigt, Stellungnahme am 29.6 raus gegangen , hier ist alles fertig und erledigt.



Ja, ja, die Urlaubszeit.

Die kriegen das dann noch, und dann mahnen sie im Oktober.

Also, setz dich hin, Brief an den Oberbürgermeister, bis 17.30 Uhr im Kasten, 55 Cent...
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Antwort #21 - 24.08.2010 um 21:10:18
 
Ich habe um 16:30 Uhr mit dem Chef der ALB  Telefoniert...
um 17:30 Uhr Anruf von meinem Mann,
er kann das Visum abholen ....
Puuuhhh geschafft.
Smiley Smiley Smiley
Danke an euch alle , ohne eure Hilfe wäre ich oft verzweifelt
gewesen und hätte nicht mehr weiter gewusst.
ihr seid echt Toll.
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