maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner
ALB mit der ich ja
zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.
Ersetze muss durch solltest. Die Befragung war freiwillig.
Zitat:Sie waren zwar sonst sehr freundlich und sagten mir dort auch das die Botschaft wenn sie ablehne bei einer Klage jeden Prozess
verlieren würde, bei dem Material das ich vorlegen konnte, aber zu der aussage kann man spekulieren und ist ja nicht das gleiche als wenn sie mir sagen wie ihre Entscheidung aussieht.
Abwarten, was kommt. In diesem Fall, dem Altersunterschied und da du schon mal kurz verheiratet warst, dürfte es berechtigt sein, dass die gleichzeitige Befragung durchgeführt wird, da die staatlichen Belange zur Vermeidung von Scheinehen höher bewertet werden.
Aber bei euch war es doch so, dass ihr 2 Jahre bereits ein Eheleben führt. Du hast nun einen Job, der dieses Eheleben verhindert und somit gibt es nur die Möglichkeite das Eheleben in Deutschland weiterzuführen.
Du hast ja deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D - sprich bist mehr als das halbe Jahr in D, auch wenn du immer mal in Marokko warst.
Ob du keine Auskunft bekommst lassen wir mal dahingestellt. Mit Vollmacht auf alle Fälle, ansonsten sprich mal die Behörde auf OVG 12 M 75.09 vom 19 oltober 2009 an. Darin steht sinngemäß, dass sich - bei einer Klage und das dürfte dann auch im Verfahren vorher gelten - sich auch der dt. Ehepartner auf das materielle Recht berufen.