thedantem schrieb am 27.05.2010 um 16:51:23:Was sollte ich jetzt KONKRET eurer Meinung nach tun?
Du könntest deinen Eltern eine Vollmacht senden, dass sie für dich die ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln können.
Ich glaube mich erinnern zu können, dass wir hier im Forum vor kurzem auch einen Fall mit einem im Ausland befindenden Bürger und entsprechender Vollmacht besprochen hatten.
thedantem schrieb am 27.05.2010 um 16:51:23:Koennen die ueberhaupt herausfinden, dass ich so lange im Ausland war?
Wenn du in Asien einen Einreisestempel bekommen hast und diesen auch bei der Ausreise bekommst, könnte einem BuPol dies bei der Einreise nach Deutschland auffallen.
Ggf. könnte die
ABH auch bei der Meldebehörde nachfragen und dort hast du ja gesagt, seit wann du im Ausland bist.
erne schrieb am 27.05.2010 um 18:33:49:Wenn nein, und du bist nur vorübergehend im Ausland und du kommst in Deine Wohnung zurück, dann bist du nicht ausgezogen und es lohnt sich nachzufragen, warum du dich dann abmelden *musst*.
Einem Bekannter, der regelmäßig über die Wintermonate im Heimatland seiner Frau verweilt wurde vom Meldeamt mitgeteilt, wenn er länger als sechs Monate im Kalenderjahr nicht im Land ist, müsse er sich abmelden, auch wenn er seine Mietswohnung weiter bezahlt und auch wieder zurückkommt.
Auch unter "vorübergehend" muss es eine gesetzliche Zeitordnung geben, die unmissverständlich ist.