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EFZ (Gelesen: 2.167 mal)
Themen Beschreibung: dokumente überaltert
ilovemywife
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i4a rocks!


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koblenz, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.05.2010 um 18:33:09
 
hallo  zusammen
zuerst  einmal  sorry  falls ich  hier  nicht  im  richtigen forenteil  bin
bin  neu  hier  und  kenne  mich  noch  nicht so gut  aus

ich  erzähle  einfach  mal  worum  es  geht  und  hoffe  es  kann  mir  jemand  auskunft  geben.
meine  verlobte (filipina)  ist  am  27.april2010  mit  visum  zur  heirat  in  deutschland  eingereist
im  vorfeld  hat  eine  urkundenprüfung  wegen  spätregistrierung  stattgefunden  und  6 monate seit  visumbeantragung  gedauet,
als  wir  dann  hier  zum  standesamt  gegangen  sind,um  den  termin  zur  hochzeit  festzulegen,wurde  uns  mitgeteilt,daß  sie ein  konsularisches  ehefähigkeitszeugnis  brauchen  würde
wir  sind  dann  zur  botschaft  der  philippinen  in  frankfurt  gefahren  um  das  EFZ  zu  besorgen
die  phill.botschaft  stellt ess aber  nicht aus,weil  das  cenomar  älter  als  6  monate  ist
auf  meinen  hinweis.daß  die  dokumente  in  der  UP waren  und  deshalb  überaltert  sind,wurde  mir  gesagt.das  interessiert  uns hier  nicht  hier  gilt  phill.recht.
meine  verlobte  hat  niemanden  in  manila,der  das  für uns  besorgen  könnte,zumal  die  botschaft  das  auch  noch  mit red  ribbon  haben will.
im  geld  schwimmen  tuen  wir auch  nicht,um  jetzt  noch  mal  nach  manila zu  fliegen  das  papier  zu  bekommen.
habe  dann  auf  dem  standesamt  das  befreiungsverfahren  angestoßen,und  das  ist  zurückgekommen  mit dem  vermerk.wegen  fehlendem  EFZ  kann  das  nicht  weiter  berarbeitet  werden.
dann  das  OLG  angerufen  und  nachgefragt  wie  wir  das  denn  jetzt  noch  besorgen  sollen,
lt.richtlinien OLG  können  dokumente  ja  nicht  überaltern  wenn  die  in  einer  UP  sind.
die  waren  ganz  erstaunt  im  OLG.daß  meine  verlobte  bereits  mit  visum  in  Deutschland  ist  und  haben  uns  gesagt,der  standesbeamte  solle  ein begleitschreiben schicken,daß  die  dokumente  wegen  der UP  jetzt  überaltert  sind  und  wir  versucht haben  ein  EFZ  zu  bekommen,aber  eben  wegen  der  überalterung  nicht bekommen  können
was  kann  jetzt  passieren?  ist  es  möglich,daß  sie  zurück  muß?  ihr  visum  gilt  3 monate  und  wir  dachten  in  dieser  zeit  würden  wir  heiraten  können  und  alles  erledigen  können
in  keinem  fall  will  ich  mich  wieder  von  ihr  trennen müßen.wir haben  2  jahre gekämpft,bis  sie encxlich  hier ist  und jetzt  macht  Deutschland  schwierigkeiten wegen  einem  fehlenden  EFZ??
gibt es  da  präsidenzfälle?  was  kann  ich  machen  jetzt
wäre  sehr  dankbar  für antworten
gruß
jogy
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Daniel_Tenne
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was soll das alles?


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Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.05.2010 um 00:19:34
 
Hallo jogy,
meine Ausführungen sind ohne Gewähr. Ich wurschtle mich seit zwei Monaten durch die Vorschriftenlisten unseres einwanderungsfreundlichen Landes.

Zitat:
meine  verlobte (filipina)  ist  am  27.april2010  mit  visum  zur  heirat  in  deutschland  eingereist

Erstaunlich ohne Befreiung vom EFZ. Glückwunsch dazu.


Die Philippinen gehören zu den Staaten, die kein für Deutschland gültiges Ehefähigkeitszeugnis ausstellen.
Deswegen MUSS Dein Standesamt beim zuständigen OLG einen Antrag auf Befreiung zur Beibringung eines EFZ stellen.

Zitat:
habe  dann  auf  dem  standesamt  das  befreiungsverfahren  angestoßen,und  das  ist  zurückgekommen  mit dem  vermerk.wegen  fehlendem  EFZ  kann  das  nicht  weiter  berarbeitet  werden.

Von wem zurückgekommen? Vom Standesamt? Wie soll denn ein EFZ vorhanden sein, wenn man eine Befreiung von der Beibringung haben will?


Hier der Link zum Verfahren des OLG Stuttgart
http://justizportal-bw.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf

Denke, die Verfahren sind überall ähnlich.

Da die Dokumente Deiner Verlobten schon überprüft sind und sie bereits in Deutschland ist, dürfte das Befreiungsverfahren innerhalb von drei Monaten durch sein.
Wenn nicht, bei der ABH eine Verlängerung des Visums beantragen mit dem Hinweis das das Verfahren am OLG läuft.
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thunderdan81  
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.05.2010 um 17:15:24
 
ilovemywife schrieb am 24.05.2010 um 18:33:09:
[..]die  waren  ganz  erstaunt  im  OLG.daß  meine  verlobte  bereits  mit  visum  in  Deutschland  ist  und  haben  uns  gesagt,der  standesbeamte  solle  ein begleitschreiben schicken,daß  die  dokumente  wegen  der UP  jetzt  überaltert  sind  und  wir  versucht haben  ein  EFZ  zu  bekommen,aber  eben  wegen  der  überalterung  nicht bekommen  können [..]



... das sieht doch ganz danach aus, dass das OLG garnicht auf ein kons. EFZ besteht. Dann ist die Sache doch erledigt ?

hge
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ilovemywife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.05.2010 um 13:26:33
 
hallo daniel
ja  zuerst war  alles  super  einfach,UP  wurde  gemacht,dann wurde  das  visum  sehr  schnell  erteilt
die  sache mit dem EFZ  hat  dann  hier  in Deutschland erst  angefangen
zurück  gekommen ist  das  vom  OLG.weil eben  dieses  konsularische  EFZ  fehlt
das  ganze  ist  etwas  verwirrend zur zeit und  ich hoffe  mal.daß  es  sich jetzt  klären  wird
habe  mit  der  ALB  schon  gesprochen und die aussage  bekommen.egal  was  jetzt  wird,sie  muß  nicht  zurück...bekommt dann  eben  eine fiktionsbescheinigung  und  das  visum  wird  bis zur  hochzeit in D  verlängert


@hge ob  das  olg  jetzt  auf  das  ding  verzichtet  oder  wie  es  weiter geht,weiß  ich  noch  nicht..denke  mal  du  wirst  es im  anderen  forum erfahren  von  mir Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.05.2010 um 11:21:54
 
ilovemywife schrieb am 24.05.2010 um 18:33:09:
die  waren  ganz  erstaunt  im  OLG.daß  meine  verlobte  bereits  mit  visum  in  Deutschland  ist  und  haben  uns  gesagt,der  standesbeamte  solle  ein begleitschreiben schicken,daß  die  dokumente  wegen  der UP  jetzt  überaltert  sind  und  wir  versucht haben  ein  EFZ  zu  bekommen,aber  eben  wegen  der  überalterung  nicht bekommen  können
was  kann  jetzt  passieren?  ist  es  möglich,daß  sie  zurück  muß?  ihr  visum  gilt  3 monate  und  wir  dachten  in  dieser  zeit  würden  wir  heiraten  können  und  alles  erledigen  können
in  keinem  fall  will  ich  mich  wieder  von  ihr  trennen müßen.wir haben  2  jahre gekämpft,bis  sie encxlich  hier ist  und jetzt  macht  Deutschland  schwierigkeiten wegen  einem  fehlenden  EFZ??
gibt es  da  präsidenzfälle?  was  kann  ich  machen  jetzt
wäre  sehr  dankbar  für antworten


Es gibt m.W. Regelungen, wonach Urkunden auch nach mehr als 6 Monaten akzeptiert werden können, wenn die Überprüfung so lange gedauert hat. Welches OLG bearbeitet den Fall?

Rechtzeitig vor Visumsaublauf sollte jedenfalls eine AE beantragt werden, was die ABH vor Eheschließung daraus macht (FB, Ablehnung, Duldung) ist Ermessenssache.

Gruß, ULF
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ilovemywife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.05.2010 um 19:21:31
 
hi 
bearbeitet  wird  das  ganze  vom OLG  koblenz
als  ich  den  beamten  auf  die  richtlinien  hingewiesen  habe,wie  so  etwas  gehandhabt  werden sollte  kam  die  aussage..das  sind  keine  richtlinien  sondern  kulanz  von  seiten  des  OLG
die  überalterten  dokumente  werden  ja  auch  nicht  von  D  beanstanded,sondern  die  phill.botschaft  will  kein  EFZ  ausstellen  ohne  ein  neues  und  überbeglaubigtes  cenomar

jogy
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Antwort #6 - 06.06.2010 um 19:30:24
 
kurzes update
das  OLG  hat  uns  vom  EFZ  befreit  und  wir können  jetzt  endlich  heiraten
thema  damit  erledigt
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