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Ehescheidung - Zugewinngemeinschaft (Gelesen: 1.029 mal)
Themen Beschreibung: Deutsch/marokkanische Ehe, "Netto-Laufzeit" (in D) 18 Monate
Hans-Peter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.05.2010 um 20:52:15
 
Unsere Ehe (ich D, sie MA) wurde Mitte 2007 (in Marokko) geschlossen. Da der Ehegattennachzug bekanntermaßen immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, wurde die Ehe bis zur Trennung im April 2010 nur ca. 18 Monate in D gelebt. Meine Frage ist nun die, ob bei einer Scheidung (nach dem Trennungsjahr) die marokkanische Ehefrau mir gegenüber materielle/finanzielle Ansprüche stellen kann?
Zur Hintergrundinformation darf ich anfügen, dass weder sie noch ich keinerlei "nennenswerte Besitzgüter" haben, sie seinerzeit in meine normale Mietwohnung eingezogen ist und wir beide aufgrund unserer Halbtagstätigkeiten immer unterstützendes ALG II bezogen haben. Mitte Juni wird meine Frau in Ermangelung einer eigenständigen Aufenthaltserlaubnis wieder in ihre Heimat zurückkehren (müssen).
Gruß,
Hans-Peter
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.05.2010 um 09:42:02
 
Den Zugewinnausgleich müßte einer der Ehegatten im Scheidungsverfahren beantragen. Wenn aber sichtbar kein Zugewinn erfolgte, dürfte auch ein solcher Antrag nicht zur Diskussion stehen.

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Hans-Peter
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.05.2010 um 14:18:36
 
steini007 schrieb am 31.05.2010 um 09:42:02:
Den Zugewinnausgleich müßte einer der Ehegatten im Scheidungsverfahren beantragen. Wenn aber sichtbar kein Zugewinn erfolgte, dürfte auch ein solcher Antrag nicht zur Diskussion stehen.


@steini007
Herzlichen Dank für diese Anmerkung. Hilft mir/uns.
Gruß,
Hans-Peter
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