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Datei Asylbeantragende (Gelesen: 1.970 mal)
Lizakums
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Datei Asylbeantragende
17.05.2010 um 23:14:49
 
Hallo,

Folgende Situation:

Ein Mensch hat vor 18 Jahren in Deutschland Asyl beantragt und hat dann, bevor er eine Antwort erhalten hat, Deutschland wieder  verlassen. ER weiß also nicht, ob er einen positiven oder negativen Bescheid bekommen hat.

Nun möchte er wissen, ob er noch in der (einer ?) Datei der Asylbeantrager steht. Kann jemand darauf eine Antwort geben?

Danke und Gruß
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Datei Asylbeantragende
Antwort #1 - 18.05.2010 um 11:15:27
 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Lizakums
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Datei Asylbeantragende
Antwort #2 - 19.05.2010 um 20:05:55
 
Vielen Dank !
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Lizakums
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Datei Asylbeantragende
Antwort #3 - 07.06.2010 um 16:33:03
 
Hallo,

Folgende Informationen habe ich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten :

Wenn der Antragsteller auf Asyl wieder aus Deutschland ausreist und die Behörden über seine Ausreise informiert, dann wird seine Eintragung im Ausländerzentralregister 10 Jahre nach Eingang der Ausreiseinformation gelöscht.

Findet eine Ausweisung oder eine Abschiebung statt, dann wird der Eintrag erst nach Vollendung des 90sten Lebensjahres des Antragstellers gelöscht.
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