gabin schrieb am 17.05.2010 um 17:47:31:Es wurde gesagt das diese Bearbeitung 3-4 Monate dauert und nicht länger, ab dem Tag, wo alle unterlagen im Deutschen Konsulat angekommen sind. in meinem Fall sind alle unterlagen am 8.Januar 2010 angekommen, seitdem ist tote Hose ich habe sichmal im Standesamt angerufen, da werde ich nur vertröstet mit dem Satz:"ich schreib denen mal ne e-Mail!" auf einer e-Mail hat die Bearbeiterin eine Antwort bekommen, dass der vertrauensanwalt angeschrieben sei zur wiedervorlage am 30.April, was danach jetzt kam oder gekommen ist weiß ich nicht. Konsulat kann und gibt mir keine Auskunft, auswärtiges amt kann nichts sagen.
Die 4 Monate wurden zwar mittlerweile überschritten, aber doch nur um ein paarTage (13, um genau zu sein) . Ärgerlich zwar, aber m. E. noch kein Grund zur Panik. Und ich sage es ungern, weil es Euch jetzt nichts mehr hilft, aber Ihr hättet die Überprüfung der Heiratsurkunde auch schon vor der Geburt starten können und dann hättet Ihr jetzt ein Problem weniger ... (*)
Dass das Konsulat nichts sagen will, ist normal. Du hast die Urkunden beim Standesamt eingereicht, das Konsulat ist sozusagen nur intern behilflich und hat direkt mit Dir nichts zu schaffen.
Was die fehlende Geburtsurkunde anbelangt: § 35 PStV sieht vor, dass in solchen Fällen ein Geburtseintrag mit einem entsprechenden Zusatz vorgenommen wird. Statt einer Geburtsurkunde erhält man dann eine beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister. Das sollte aber für die meisten Zwecken (leider nicht für die FZF) reichen.
(*) Eigentlich sollte in jede dieser Informationsmappen, die an werdende Mütter verteilt werden, ein Blatt mit dem Hinweis: "Sind Sie oder ist der Vater Ausländer? Dann erkundigen Sie sich bitte baldmöglichst bei Ihrem zuständigen Geburtenbüro, welche Urkunden und Unterlagen für die Geburtsurkunde für Ihr Kind benötigt werden." Das würde einigen Leuten eine Menge Ärger ersparen ...