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Umzug anders Bundesland (Gelesen: 882 mal)
Themen Beschreibung: 1. Wohnsitz bleibt im alten Bundesland Einbürgerung §9
lolo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug anders Bundesland
17.05.2010 um 16:16:10
 
Hallo,
folgender Sachverhalten:  AE nach §28 Abs. 1,1
1. Wohnsitz in Bayern ,  Umzug wegen Arbeit nach Hessen, Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes erster Wohnsitz bleibt bestehen, da sich um Eigentum handelt.

Wo ist Einbüergerung zu beantragen,  in Bayern oder in Hessen?
Kann es auch in Bayern erfolgen?

Danke schon mal für eure Antworten
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lolo jas-cnsha-jurgenadler  
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 17.05.2010 um 16:30:41
 
lolo schrieb am 17.05.2010 um 16:16:10:
Kann es auch in Bayern erfolgen?


Es geht nur am Ort des tatsächlichen Hauptwohnsitzes, also nach Lage der Dinge in Deinem Falle nur in Bayern.

=schweitzer=
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 17.05.2010 um 19:30:36
 
Hallo,

zuständig ist die Behörde am Ort mit dem "dauernden Aufenthalt" (siehe § 17 StAngRegG). Das ist meist am Ort des Erstwohnsitzes. Muss es aber nicht sein ...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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