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Tunesische Liebe (Gelesen: 3.572 mal)
Themen Beschreibung: Tunesier in Deutschland heiraten
Butterblume27
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.05.2010 um 18:14:38
 

Schönen guten Abend ...
Ich bin ganz neu hier und vielleicht kann jemand meine Frage beantworten. Mein tunesischer Verlobter und ich wollen in Deutschland heiraten. Seit mehr als 8 Monaten " arbeiten" wir jetzt daran ein Visum zu bekommen. Mittlerweile haben wir alles fertig. Das OK zur Eheschließung und eine positive Stellungnahme von der deutschen Ausländerbehörde liegen mittlerweile schon in der deutschen Botschaft vor. Und jetzt warten wir.
Vielleicht schwirrt hier jemand herum der ein ähnliches Disaster hinter sich hat und vielleicht kann mir jemand sagen wieviel Zeit die deutsche Botschaft noch für die Bearbeitung braucht!?!
Ich freue mich über eure Antworten.
Butterblume
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2010 um 18:22:12
 
Butterblume27 schrieb am 15.05.2010 um 18:14:38:
Mein tunesischer Verlobter und ich wollen in Deutschland heiraten. Seit mehr als 8 Monaten " arbeiten" wir jetzt daran ein Visum zu bekommen. Mittlerweile haben wir alles fertig. Das OK zur Eheschließung und eine positive Stellungnahme von der deutschen Ausländerbehörde liegen mittlerweile schon in der deutschen Botschaft vor. Und jetzt warten wir.



Sagen wir so: Da, was zumeist am längsten dauert, habt Ihr schon hinter Euch. Meine Glaskugel deutet auf Tage bis wenige Wochen, wenn keine Komplikationen hinzutreten. Eine passende VE dürftet Ihr eingereicht und eine Reisekrankenversicherung besorgt haben...

Gruß, ULF
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Butterblume27
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.05.2010 um 18:36:15
 
Danke Danke Danke für die schnelle Antwort.
Ja, auch eine Verpflichtungserklärung und eine Reisekrankenversicherung liegen vor. Das Statement von der Ausländerbehörde klang auch motivierend. Die meinten dass es eigentlich keine Probleme mehr geben dürfte aber mittlerweile können wir nicht mehr! Wir sind echt am Rande des Wahnsinns und wenn wir jetzt nochmal Monate warten müssten dann wäre das ne echte Katastrophe. Die Papiere sind jetzt seit einer guten Woche bei der deutschen Botschaft und ich hoffe sehr dass wir am Montag den erlösenden Anruf bekommen.
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Butterblume27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.05.2010 um 15:13:13
 
Hallo.....

Die Freude bei meinem tunesischen Freund und mir ist riesig und deshalb muss ich auch hier kurz vermitteln dass wir endlich ein Visum für die Eheschließung in Deutschland erhalten haben.

Vorallem aber möchte ich allen Paaren die in ähnlichen Situationen stecken ganz viel Mut machen!!!!!!!! Es ist tatsächlich zu schaffen. Wir haben 10 Monate gekämpft und gelitten aber der lange schwierige Weg lohnt sich. Also lasst euch von den Botschaften oder Ausländerbehörden niemals unterkriegen!  Smiley

Eine Frage beschäftigt mich dann doch grad. Mein Freund versucht jetzt einen Flug zu buchen aber das Reisebüro meint, dass er ein Hin- und Rückticket kaufen muss. Dabei hat er ein Schengen-Visum zur Eheschließung in Deutschland! Ist das wieder nur Geldmacherei oder muss das doch so sein????

Grüße, Butterblume

fons' Änderung:
Ich hab das mal an deinen alten thread angehängt
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« Zuletzt geändert: 25.05.2010 um 15:28:18 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #4 - 25.05.2010 um 15:16:46
 
Ein Visum zum Heiraten: Da reicht ein Hinflug.

Das Reisebüro ist sicherlich nicht qualifiziert, ausländerrechtliche Beratung zu geben. Ignoriert das einfach.

Manchmal ist ein Hin- und Rückflug billiger als das One-Way-Ticket. Für die Botschaft, Ausländerbehörde und Bundespolizei ist das völlig egal.

(Bei Touristen ist es so, dass ein Rückflugticket bei der Botschaft einen besseren Eindruck macht. Beim Heiratsvisum wird nach einem Ticket überhaupt nicht gefragt, er darf auch auf einem Pferd herkommen. Vielleicht hat das Reisebüro einfach eine Information für eine Visumart und denkt, das gilt jetzt für alles und alle.)
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.05.2010 um 15:21:16
 
Butterblume27 schrieb am 25.05.2010 um 15:13:13:
Dabei hat er ein Schengen-Visum zur Eheschließung in Deutschland

Hat er das wirklich,ein Visum der Kategorie C?
Normalerweise bekommt man zur Eheschließung ein nationales Visum der Kategorie D. Das dürfte auch den Mitarbeitern der Airline bekannt sein, dass man für dieses Visum keinen Rückflug buchen muß, da bekanntlicher Maßen ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant ist.

Du kannst auch ein online-Ticket bei einem deutschen Reisebüro kaufen. Oftmals wird im Ausland nochmals eine Extragebühr verlangt oder gar nur ein teures Flugticket angeboten.

reinhard schrieb am 25.05.2010 um 15:16:46:
er darf auch auf einem Pferd herkommen.

... da würde ich aber eher abraten, da es für die Einfuhr von Tieren Sonderbestimmungen gibt. Zwinkernd
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Antwort #6 - 25.05.2010 um 16:22:21
 
steini007 schrieb am 25.05.2010 um 15:21:16:
Hat er das wirklich,ein Visum der Kategorie C?
Normalerweise bekommt man zur Eheschließung ein nationales Visum der Kategorie D.


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Antwort #7 - 25.05.2010 um 17:03:42
 
Danke für die Antworten!!!
Mein Freund hat das Visum der Kategorie D! Laut ABH eine Art des Schengenvisums! Auf jeden Fall zum Heiraten!
Was das Rückflug-Ticket betrifft: Wir haben Angst dass er am Flughafen abgewiesen wird weil er keinen Rückflug hat.
Gebrannte Kinder meiden das Feuer.....
Es gibt wohl eine Möglichkeit, das Rückflugticket bei Nichtgebrauch wiederzurück zu geben.?
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reinhard
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Antwort #8 - 25.05.2010 um 17:49:56
 
Hallo,

niemand wird am Flughafen zurückgewiesen, weil sie / er kein Rückflugticket hat. Wie sieht das denn aus, wenn jemand einreist, um Dich zu heiraten, und zeigt der Bundespolizei ein Rückflugticket?

Die Zustimmung der ABH zum D-Visum (schengenfähig) ist gerade dazu da, dass alle anderen Behörden wissen: Das Visum ist in Ordnung, wir müssen nichts mehr prüfen. Er kann einfach kommen, wie er ist und wie er will.
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Antwort #9 - 25.05.2010 um 18:32:29
 
Hallo,
er braucht weder ein Rückflugticket noch muss er die berühmt Briefmarke am Flughafen kaufen. Last euch nicht beirren. Eine gute Bekannte von mir hat ihrem Mann ein Ticket bei Tuiy Fy vo Deutschland aus gebucht, war sogar ein E-Ticket, dieses konnte er ohne Probleme am Flughafe Tunis abholen.
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steini007
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Antwort #10 - 25.05.2010 um 18:43:26
 
Butterblume27 schrieb am 25.05.2010 um 17:03:42:
Es gibt wohl eine Möglichkeit, das Rückflugticket bei Nichtgebrauch wiederzurück zu geben.?

Da solltest du die Airline anfragen. Bei den Billigtickets mußt du schon froh sein, wenn man es überhaupt umbuchen kann und das zu vertretbaren Gebühren, von einem Zurückgeben bei einfach benutzter Strecke gar zu schweigen.

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