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Ehemann nach Deutschland unter EU Recht (Gelesen: 858 mal)
SiriusC
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Herford, Nordrhein-Westfalen, Germany
Herford
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehemann nach Deutschland unter EU Recht
15.05.2010 um 02:47:42
 
Hello

Ich freue mich dieser Website gefunden zu haben.

Ich habe paar Fragen und ich bekomme nirgendswo Antworten,vielleicht hier bin ich richtig. Smiley

Ich bin britin und wohne jahrelang in Deutschland.Ich habe vor ein Jahr ein Tuneser geheiratet in Tunesien.
Ich möchte wissen wie ich überhaupt anfange mein Mann hier nach Deutschland zu holen.

Welcher Papiere sind nötig und müssen alle zur der deutsche Botschaft in Tunis geschickt werden.?

Habe ich überhaupt eine Chance?
Ich habe versucht monatelang in Tunesien zu wohnen aber mein Mann wohnt in süden und es ist sehr traditionel,ich habe kein Arbeit gefunden und der langeweile und monoton haben mich zu schaffen gemacht.

Ich wäre sehr glücklich über ein oder mehrere Antworten.  Vielen dank.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.05.2010 um 09:14:04
 
SiriusC schrieb am 15.05.2010 um 02:47:42:
Habe ich überhaupt eine Chance?


Doch, doch, die hast Du - willkommen bei i4a SiriusC.

beim Nachzug von drittstaatsangehörigen (dazu gehören tunesische) Ehegatten zu Ihrer EU-Partnerin gibt es allerdings ein paar Besonderheiten. - Wichtig insbesondere, dass kein Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen für den drittstaatenangehörigen Partner verlangt werden dürfen. - Das war lange Zeit umstritten.

Es gibt sogar Auffassungen, die zum Ausdruck bringen, dass ein Visaverfahren entbehrlich sei.

Ich verweise Dich in diesem Kontext mal unter anderem auf
diesen thread
und
diese Veröffentlichung
. (Blaues bitte anklicken!)

Gemäß § 2 (4) FreizügG besteht allerdings für Familienangehörige von EU-Bürgern, die über keine Aufenthaltskarte (eines anderen EU-Mitgliedstaaates) verfügen, Visumspflicht.

Davon solltest Du auch weiter ausgehen.

Zum Visaverfahren bei der Deutschen Botschaft in Tunis findest Du
hier
erste Informationen, zu den beizubringenden Unterlagen (mit Ausnahme des A1 - Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse)
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Weitere Informationen sollte Dein Partner direkt bei der Botschaft erfragen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.05.2010 um 13:15:02
 
schweitzer schrieb am 15.05.2010 um 09:14:04:
zu den beizubringenden Unterlagen (mit Ausnahme des A1 - Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse)
hier
. (Blaues bitte anklicken!)


Und da es bei der Botschaft Schwierigkeiten geben könnte, bis dürfte, wenn man entgehen den dort veröffentlichten Erfordernissen ohne A1 aufläuft, sollte die TS http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf auf "Sprachkenntnisse" hin durchsuchen und die entsprechenden Textstellen zur Vorlage daselbst an ihren Gatten übermitteln.

Gruß, ULF
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