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Frage über SIS (Gelesen: 2.036 mal)
alexanderderkleine
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.05.2010 um 02:37:13
 
HAllo,

nach dem Antrag auf Aufhebung der Schengensperre kam zurück :

"Löschung der Ausländerrechtlichen Auschreibung im SIS wurde veranlasst"

Wie lange dauert es in der Regel bis dies Wirksam wird ?

Kann man schon nach einem Monat ins Schengenraum einreisen nachdem dieser Brief kam ?

Habe versucht drüber was zu finden aber keiner scheint das gleiche Anliegen zu haben.

Danke für eine nette und kompetente Antwort.

Alex
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.05.2010 um 12:44:03
 
alexanderderkleine schrieb am 15.05.2010 um 02:37:13:
Wie lange dauert es in der Regel bis dies Wirksam wird ?

Wenn die Aussage nicht mit einem Datum verknüpft ist, dann sollte die SIS- Ausschreibung mit Versand des Schreibens gelöscht werden.

alexanderderkleine schrieb am 15.05.2010 um 02:37:13:
Kann man schon nach einem Monat ins Schengenraum einreisen nachdem dieser Brief kam ?

s.o.

Wenn du ganz sicher gehen willst  guck Selbstauskunft ... Zwinkernd

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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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alexanderderkleine
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.05.2010 um 16:59:02
 
Hi Daddy,,,,,,,,,

Schockiert/Erstaunt geht es so schnell ?? Die Löschung ?

Macht das der Sachbearbeiter direkt selber am PC ?

Ist ja TOP . Durchgedreht

Nein ein Datum oder Frist ist auf dem schreiben nicht angegeben.

Ich meine ich habe es nicht eilig mit dem verreisen aber wollte doch eher in Erfahrung bringen ab wann es gelten dürfte.

Danke für Deine Antwort. ( Wenn ich überhaupt DU schreiben darf)

Alex
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alexanderderkleine
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.05.2010 um 22:05:53
 
Daddy schrieb am 17.05.2010 um 12:44:03:
Wenn du ganz sicher gehen willst Selbstauskunft ... 


Die Selbstauskunft AZR , bezieht sich diese nicht auf Deutschland?

Es ginge nämlich NUR um SIS

Gruß
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Usamin
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i4a rocks!


Beiträge: 14

komolin, Turkey
komolin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 31.07.2010 um 00:04:52
 
Hallo!
Ich habe ein solches Bittschiff nach Czech Republic geschickt, ob ich an dem SIS gespeichert bin, es klappt. Aber für DE, du musst wahrscheinlich nach Wiesbaden schicken. Hier ist ein Entwurf.



Meine Adresse



Policejní prezidium České republiky
Strojnická 27  (PO BOX 62/K-SOU)
170 89  Praha 7
CZECH REPUBLIC



Ort, 28.05.2010


To whom it may concern,


My name is ..., born in 13.12.1989, in Ort.

Hereby I request for the information about whether there is any data to my name in the national information system of Czech Police. If so, I would like to be informed what my personal data contains, for which purpose it has been entered and by which authority. In the attachment, you can see the related pages of my passport.


Sincerely

      
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 31.07.2010 um 08:13:09
 
Daddy schrieb am 17.05.2010 um 12:44:03:
Wenn die Aussage nicht mit einem Datum verknüpft ist, dann sollte die SIS- Ausschreibung mit Versand des Schreibens gelöscht werden.

Da das wohl wörtlich verstanden worden ist:
Nicht jeder Sachbearbeiter kann direkt im SIS löschen. Aber er kann das veranlassen.
Im Schreiben steht ja auch so.

Normalerweise sollte das dann kurzfristig passieren.

Wenn der Betroffene visumpflichtig ist, dann ist eine SIS-Selbstauskunft nicht erforderlich. Statt dessen kann man einfach seinen Visumantrag richtig frühzeitig stellen - z.B. zwei Monate vor der geplanten Reise.
Dann ist noch genug Zeit für eine Reaktion, falls der SIS-Eintrag fehlerhaft nicht gelöscht wurde.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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