Hallo Stefan,
tut mir leid, dass ich das so kurz gefasst habe. Ich wollte mich nicht wiederholen, da ich ja vor kurzem erst alles beschrieben habe, werde es allerdings jetzt doch noch mal machen. Da ich nicht weiss, wie man verlinkt, beschreibe ich noch mal unsere Situation.
Mein Partner ist Argentinier, wir haben ein gemeinsames vierjähriges Kind, das beide Staatsangehörigkeiten hat und in Argentinien geboren ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Partner war bislang 2 mal je 3 Monate in Deutschland im Rahmen der visafreien Einreise. Ansonsten waren wir überwiegend zusammen in Argentinien. Das Kind war also praktisch fast immer mit seinem Vater zusammen. Ich bin war immer schon Deutsche, falls das etwas zur Sache tut.
Anfang Februar hat mein Partner ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragt. Er hat alle Unterlagen eingereicht, die die Botschaft gefortdert hat. Ich hatte extra vorher Mailkontakt mit der Botschaft, die mir alle notwendigen Unterlagen mitteilte.
Mitte April habe ich dann die
ABH angerufen, ob sie schon wüsste, wann in etwa mein Freund kommen könnte, da er ein Arbeitsangebot hier hat. Nun meinte die
ABH, dass unter den jetzigen Voraussetzungen das Visa abzulehnen sei, da wir kein gemeinsames Sorgerecht haben. Genau dazu hatte ich allerdings auch die Botschaft gefragt, und die meinte, das wäre für den Visumsantrag nicht notwendig, sondern wir könnten das ja nach seiner Einreise hier regeln. Erstes Problem.
Sie hatte uns damals vorgeschlagen, dass er doch als Tourist visumsfrei einreisen sollte, und wir das mit dem Sorgerecht hier regeln sollten, da diese Möglichkeit schneller wäre, als das Hin und Her wegen der Sorgerechtsklärung abzuwarten.
Sie meinte ausserdem, dass er auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis aus Argentinien braucht. Das soll er sich noch unbedingt vor Einreise besorgen, und mit Apostille versehen lassen. Ob die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer aus dem Goethe Institut in Argentinien anerkannt werden würde, konnte sie mir auch nicht genau sagen.
Ja, und nun war er bei dieser Behörde in Argentinien, die die polizeilichen Führungszeugnisse ausstellt, und die wollen ihm erst einen Termin für August geben. Erst dann kann er das Zeugnis beantragen. Angeblich machen sie es dann aber noch am gleichen Tag.
Du fragst auch noch nach der Vaterschaftsanerkennung. Wir gingen immer davon aus, dass wir eine für Deutschland wirksame Vaterschaftsanerkennung haben. Wir sind beide als Eltern auf der argentinischen Geburtsurkunde eingetragen, haben diese auch beide unterschrieben. Also wir 2006 einen Reisepass beantragt haben, und ne Namenserklärung gemacht haben, da unser Sohn nach arg. Recht einen Doppel-Familiennamen hat, hat die Botschaft diese Geburtsurkunde als Vaterschaftsanerkennung akzeptiert. Ich habe auch ne mail vom Standesamt I in Berlin, die aussagt, dass die Geburtsurkunde in Deutschland als Vaterschaftsanerkennung akzeptiert wird.
Das Jugendamt in Deutschland, an das ich mich wegen dem Sorgerecht gewendet habe, erkennt die Geburtsurkunde allerdings nicht als Vaterschaftsanerkennung an, sondern fordert eine extra Vaterschaftsanerkennung, bzw. müsste sie prüfen lassen, sagt mir allerdings nicht von wem.
Tja, mir ging es in diesem post eigentlich um das polizeiliche Führungszeugnis. Ich hatte nämlich noch nie vorher gelesen, dass das Voraussetzung für ein Visum ist, bzw. für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Auch die Botschaft hatte uns davon ja auch nichts davon gesagt, aber die hat uns ja auch schon wegen dem Sorgerecht falsch informiert.
Die
ABH hatte uns ja auch angeboten, das Sorgerecht hier in Deutschland zu regeln wenn er visumsfrei einreist, und er dann ne Aufenthaltserlaubnis beantragen sollte, da er dann ja Anspruch auf Aufenthalt hat. Und dazu sollte er sein polizeiliches Führungszeugnis halt mitbringen.
Ich hoffe, das ist jetzt nicht alles viel zu wirr, und viel zu viel unnötiges, was ich jetzt geschrieben habe.
Und noch was, das hat allerdings nichts mit dem Führungszeugnis zu tun:
Wir haben ja falsche Informationen von der Botschaft über die notwendigen Unterlagen zur Familienzusammenführung bekommen (wegen Sorgerecht und auch Führungszeugnis). Ich habe alle diese mails noch.
Nun verzögert sich ja das alles genau aus diesem Grund. Kann das wirklich auf dem Rücken unseres Kindes ausgetragen werden? Gibt es da wirklich keine Möglichkeit ein Visum auszustellen, mit der Bedingung, dass wir das Sorgerecht dann hier klären?
Vielen Dank nochmals
asula