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Polizeiliches Führungszeugnis / FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 3.622 mal)
asula
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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15.05.2010 um 00:04:41
 
Hallo Ihr alle,
Ich habe bereits vor kurzem wegen Problemen bei der Familienzusammenführung zum deutschen Kind geschrieben.

Jetzt habe ich noch eine Frage, und hoffe, dass Ihr mir auch hier weiterhelfen könnt. Es geht um das Polizeiliche Führungszeugnis.

Mein Partner (aus einem Positivstaat) hat vor mittlerweile mehr als 3 Monaten eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt. Da wir ja kein gemeinsames Sorgerecht haben, hat sich das alles so sehr in die Länge gezogen.

Nun fordert die Ausländerbehörde auch ein polizeiliches Führungszeugnis von meinem Freund. Er war auch schon in seinem Land bei der zuständigen Behörde, doch die hat ihm erst einen Termin für August gegeben, um sich das ausstellen zu lassen. Danach muss es ja noch mit der Apostille versehen werden und übersetzt. Das ganze wird also noch eine gefühlte Ewigkeit dauern, bis er dann endlich kommen kann.

Nun meine Fragen:
Braucht er denn wirklich für das Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind bzw. für die Aufenthaltsgenehmigung ein polizeiliches Führungszeugnis?
Ich habe hier davon noch nichts gelesen, und auch die Botschaft, hatte mir dazu nichts geschrieben, als ich sie um die notwendigen Unterlagen für die FZF angeschrieben hatte. Aber diese hatte mir ja auch gesagt, dass wir das gemeinsame Sorgerecht auch  später in Deutschland regeln können.

Kann er das Führungszeugnis bereits seinem Land von einem vereidigten Übersetzer (Goethe Institut) übersetzen lassen, oder wird das in Deutschland nicht anerkannt?

Muss auf das polizeiliche Führungszeugnis erst die Apostille drauf und wird dann übersetzt, oder wird erst übersetzt und dann die Apostille drauf gemacht?

Mein Kind ist mittlerweile schon seit über 3 Monaten ohne seinen Vater, und wenn sich das noch bis mindestens August hinzieht, wären das 6 Monate.

Ausserdem hätte er auch schon ziemlich sicher einen Arbeitsplatz, doch bis August oder noch später wird der sicher nicht auf ihn warten.

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Ihr gebt hier immer so wertvolle Tips.

Vielen Dank schon mal.

asula
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« Zuletzt geändert: 15.05.2010 um 00:18:53 von asula »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2010 um 00:21:40
 
asula schrieb am 15.05.2010 um 00:04:41:
Braucht er denn wirklich für das Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind bzw. für die Aufenthaltsgenehmigung ein polizeiliches Führungszeugnis? 


Hmm, hat er denn evtl. ne "strafrechtliche Vorgeschichte" aus
früheren Aufenthalten in D.?

Das würde das "etwas" erklären/verstehbar machen.
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.05.2010 um 01:56:20
 
Hallo Fons,

Danke schon mal für Deine Antwort

nein, hat er nicht. In Deutschland war er bisher 2 mal, im Rahmen seiner visafreien Einreise, vorgefallen ist da aber nichts.

Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich mich auch verständlich ausgedrückt habe. Er braucht das polizeiliche Führungszeugnis nicht von Deutschland, sondern von seinem Heimatland.

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Stefan-TR
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Antwort #3 - 15.05.2010 um 13:12:46
 
asula schrieb am 15.05.2010 um 00:04:41:
Nun fordert die Ausländerbehörde auch ein polizeiliches Führungszeugnis von meinem Freund. 

Heisst das ihr habt die FZF beim lokalen Konsulat/Botschaft schon beantragt und die Unterlagen sind inzwischen bei eurer ABH angekommen?

Kannst du bitte noch ein paar mehr Details zum Stand eures Verfahrens schreiben? Aus welchem Staat kommt der Vater, ist die Vaterschaft anerkannt, welche Schritte habt ihr schon (wann) unternommen etc...
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.05.2010 um 18:10:04
 
Hallo Stefan,

tut mir leid, dass ich das so kurz gefasst habe. Ich wollte mich nicht wiederholen, da ich ja vor kurzem erst alles beschrieben habe, werde es allerdings jetzt doch noch mal machen. Da ich nicht weiss, wie man verlinkt, beschreibe ich noch mal unsere Situation.

Mein Partner ist Argentinier, wir haben ein gemeinsames vierjähriges Kind, das beide Staatsangehörigkeiten hat und in Argentinien geboren ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Partner war bislang 2 mal je 3 Monate in Deutschland im Rahmen der visafreien Einreise. Ansonsten waren wir überwiegend zusammen in Argentinien. Das Kind war also praktisch fast immer mit seinem Vater zusammen. Ich bin war immer schon Deutsche, falls das etwas zur Sache tut.

Anfang Februar hat mein Partner ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragt. Er hat alle Unterlagen eingereicht, die die Botschaft gefortdert hat. Ich hatte extra vorher Mailkontakt mit der Botschaft, die mir alle notwendigen Unterlagen mitteilte.

Mitte April habe ich dann die ABH angerufen, ob sie schon wüsste, wann in etwa mein Freund kommen könnte, da er ein Arbeitsangebot hier hat. Nun meinte die ABH, dass unter den jetzigen Voraussetzungen das Visa abzulehnen sei, da wir kein gemeinsames Sorgerecht haben. Genau dazu hatte ich allerdings auch die Botschaft gefragt, und die meinte, das wäre für den Visumsantrag nicht notwendig, sondern wir könnten das ja nach seiner Einreise hier regeln. Erstes Problem.

Sie hatte uns damals vorgeschlagen, dass er doch als Tourist visumsfrei einreisen sollte, und wir das mit dem Sorgerecht hier regeln sollten, da diese Möglichkeit schneller wäre, als das Hin und Her wegen der Sorgerechtsklärung abzuwarten.

Sie meinte ausserdem, dass er auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis aus Argentinien braucht. Das soll er sich noch unbedingt vor Einreise besorgen, und mit Apostille versehen lassen. Ob die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer aus dem Goethe Institut in Argentinien anerkannt werden würde, konnte sie mir auch nicht genau sagen.
Ja, und nun war er bei dieser Behörde in Argentinien, die die polizeilichen Führungszeugnisse ausstellt, und die wollen ihm erst einen Termin für August geben. Erst dann kann er das Zeugnis beantragen. Angeblich machen sie es dann aber noch am gleichen Tag.

Du fragst auch noch nach der Vaterschaftsanerkennung. Wir gingen immer davon aus, dass wir eine für Deutschland wirksame Vaterschaftsanerkennung haben. Wir sind beide als Eltern auf der argentinischen Geburtsurkunde eingetragen, haben diese auch beide unterschrieben. Also wir 2006 einen Reisepass beantragt haben, und ne Namenserklärung gemacht haben, da unser Sohn nach arg. Recht einen Doppel-Familiennamen hat, hat die Botschaft diese Geburtsurkunde als Vaterschaftsanerkennung akzeptiert. Ich habe auch ne mail vom Standesamt I in Berlin, die aussagt, dass die Geburtsurkunde in Deutschland als Vaterschaftsanerkennung akzeptiert wird.

Das Jugendamt in Deutschland, an das ich mich wegen dem Sorgerecht gewendet habe, erkennt die Geburtsurkunde allerdings nicht als Vaterschaftsanerkennung an, sondern fordert eine extra Vaterschaftsanerkennung, bzw. müsste sie prüfen lassen, sagt mir allerdings nicht von wem.

Tja, mir ging es in diesem post eigentlich um das polizeiliche Führungszeugnis. Ich hatte nämlich noch nie vorher gelesen, dass das Voraussetzung für ein Visum ist, bzw. für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Auch die Botschaft hatte uns davon ja auch nichts davon gesagt, aber die hat uns ja auch schon wegen dem Sorgerecht falsch informiert.

Die ABH hatte uns ja auch angeboten, das Sorgerecht hier in Deutschland zu regeln wenn er visumsfrei einreist, und er dann ne Aufenthaltserlaubnis beantragen sollte, da er dann ja Anspruch auf Aufenthalt hat. Und dazu sollte er sein polizeiliches Führungszeugnis halt mitbringen.

Ich hoffe, das ist jetzt nicht alles viel zu wirr, und viel zu viel unnötiges, was ich jetzt geschrieben habe.

Und noch was, das hat allerdings nichts mit dem Führungszeugnis zu tun:
Wir haben ja falsche Informationen von der Botschaft über die notwendigen Unterlagen zur Familienzusammenführung bekommen (wegen Sorgerecht und auch Führungszeugnis). Ich habe alle diese mails noch.
Nun verzögert sich ja das alles genau aus diesem Grund. Kann das wirklich auf dem Rücken unseres Kindes ausgetragen werden? Gibt es da wirklich keine Möglichkeit ein Visum auszustellen, mit der Bedingung, dass wir das Sorgerecht dann hier klären?

Vielen Dank nochmals

asula


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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.05.2010 um 18:41:32
 
asula schrieb am 15.05.2010 um 18:10:04:
Gibt es da wirklich keine Möglichkeit ein Visum auszustellen, mit der Bedingung, dass wir das Sorgerecht dann hier klären? 

Dein Freund und Vater deines Kindes stellt nach der Einreise einen Antrag auf die begehrte AE (§ 28 Abs. 1 Nr. 3). Dann erhält er von der ABH eine FB (§ 81 Nr. 3), die den Aufenthalt solange als rechtmäßig ansieht bis über den Antrag entschieden wurde, auch wenn die drei Monate visumsfreier Aufenthalt  bereits ausgeschöpft sind.

Dann hättet ihr zum einen Zeit, die Sache mit dem Sorgerecht zu klären. Dass ein Führungszeugnis für die AE benötigt wird, höre ich heute zum ersten Mal. Da sollte die ABH die Rechtsgrundlage benennen.
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 15.05.2010 um 20:10:35
 
asula schrieb am 15.05.2010 um 18:10:04:
Die ABH hatte uns ja auch angeboten, das Sorgerecht hier in Deutschland zu regeln wenn er visumsfrei einreist, und er dann ne Aufenthaltserlaubnis beantragen sollte, da er dann ja Anspruch auf Aufenthalt hat. Und dazu sollte er sein polizeiliches Führungszeugnis halt mitbringen.

Wenn der Vorschlag sogar schon von der ABH kommt, dann wuerde ich mich an eurer Stelle danach richten. Zusammen koennt ihr in Deutschland problemlos nochmal eine Vaterschaftsanerkennung machen die dann garantiert gilt sowie die Sorgerechtserklaerung erledigen.

Wegen dem Fuehrungszeugnis wuerde ich mir keine Gedanken machen. Wieso die ABH das brauchte weiss ich nicht und dass die ABH darauf besteht kann ich kaum glauben.
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asula
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Antwort #7 - 18.05.2010 um 14:38:57
 
Danke an alle.
In diesem Post ging es mir vor allem um das Führungszeugnis. Wie ich Euch verstanden habe, gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage, dass die ABH es verlangt.
Meine Sorge war halt auch, dass wenn mein Freund nun visumsfrei einreist, wir hier das regeln mit dem Sorgerecht, er keinen Aufenthalt bekommt, weil er dieses Führungszeugnis nicht hat.

Also noch mal: Vielen vielen Dank an alle, die mir hier geantwortet haben.

asula
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Antwort #8 - 25.05.2010 um 22:09:41
 
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