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Ehegatte nach Deutschland (Gelesen: 1.604 mal)
bec
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch - er australisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegatte nach Deutschland
14.05.2010 um 09:10:49
 
Hallo alle,

ich bin neu, kurzes zu meiner Situation. ich bin mit einem Australier verheiratet, wir haben eine 5 monate alte tochter welche australisch und deutsch ist. mein mann ist derzeit noch im gefaengnis in australien wegen fahrens unter alkoholeinfluss und fahren ohne fuehrerschein. er wird nach seiner haftstrafe, welche 2 monate betrug, eine bewaehrungsstrafe von 12 monate auferlegt bekommen.

ich habe unbegrenzte aufenthaltsgenehmigung in australien, werde aber studienbedingt in deutschland wohnen und hoffe, dass mein mann uns waehrend der bewaehrungszeit besuchen kommen darf (die australischen bewaehrungshelfer wollen ihm in angemessenen abstaenden jeweils 3 wochen familienzusammenfuehrung gewaehren). nun ist meine frage, ob mein mann waehrend seiner bewaehrungsstrafe ueberhaupt zur familienzusammenfuehrung ins land einreisen darf, und nach ablauf der bewaehrungszeit er zu uns ziehen darf?

ueber jede antwort freue ich mich sehr Smiley

Daddys' Änderung:
Da es um den Familienzuzug nach D geht, ist dein Thread in diesem Unterforum besser aufgehoben.
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« Zuletzt geändert: 14.05.2010 um 14:27:15 von Daddy »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.05.2010 um 10:04:16
 
Besuchsreisen sollten möglich sein. Wenn das die einzige Bestrafung ist, darf sich Dein Mann in Deutschland dann als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn es sich bei dem Jahr um eine Bewährungsfrist handelt, nicht hingegen, wenn es sich um einen weiteren Teil der Freiheitsstrafe handelt, der aber nicht vollstreckt wird.

Auf amtliche Fragen nach Verurteilungen unterhalb der Schwelle von § 32 Abs. 2 Ziff. 5 BZRG hat er jedoch wahrheitsgemäß zu antworten.

Zwecks FZF kann er dann bei der ABH vorsprechen; ich sehe in der Trunkenheitsfahrt noch keinen Grund, ihm die FZF zu versagen. Mißachtet Dein Mann Bewährungsauflagen nach australischem Recht, dann hat er bei der Wiederkehr nach Australien Probleme zu gewärtigen.

Ggf. kann ihm ein Strafverteidiger helfen, die Genehmigung zu erlangen, die Bewährungszeit (wenn auch vielleicht nicht von Anfang an) am Stück mit seiner Familie in D zu verbringen.

Gruß, ULF
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bec
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch - er australisch
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Antwort #2 - 14.05.2010 um 14:01:33
 
Vielen lieben Dank Ulf!

ich werde mich dann mit der ABH in Verbindung setzen, damit ich von meiner Seite in Deutschland die Fronten regeln kann. Es waere sehr schoen, wuerde ihm / uns / unserer Tochter dieser Neuanfang gewaehrt. Ich werde auch das Posting hier dementsprechend updaten, damit Personen mit aehnlicher Grundlage einen Erfahrungsbericht haben!
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bec
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch - er australisch
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Antwort #3 - 15.05.2010 um 08:25:37
 
ulf schrieb am 14.05.2010 um 10:04:16:
nicht hingegen, wenn es sich um einen weiteren Teil der Freiheitsstrafe handelt, der aber nicht vollstreckt wird.


eben nochmal mit ihm im gefaengnis telefoniert. es ist in der tat eine freiheitsstrafe die zur bewaehrung ausgesetzt wurde. in australien gibt es die unterscheidung zwischen probation (normaler bewaehrungsstrafe ohne haft) und parole (bewaehrung nach oder statt haftstrafe). er ist auf parole, nachdem er das gefaengnis verlaesst.

wird ihm dies nun in deutschland als strafe ins polizeiliche fuehrungszeugnis eingetragen? gilt er in deutschland als vorbestraft? sollte er warten, bis seine parole zeit vorbei ist?
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.05.2010 um 10:03:13
 
bec schrieb am 15.05.2010 um 08:25:37:
wird ihm dies nun in deutschland als strafe ins polizeiliche fuehrungszeugnis eingetragen? gilt er in deutschland als vorbestraft?

Hier eine kleine Leselektüre:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInha...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.05.2010 um 13:08:39
 
bec schrieb am 15.05.2010 um 08:25:37:
gilt er in deutschland als vorbestraft? sollte er warten, bis seine parole zeit vorbei ist?


Da es eine einigermaßen harsche Verurteilung ist, frage ich vorsichtshalber nochmal explizit nach, ob er vielleicht schon einmal, einschlägig oder nicht, verurteilt wurde.

Gruß, ULF
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