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Einbürgerung (Gelesen: 1.118 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung nach der trennung
siwana
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: maraokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
13.05.2010 um 22:52:58
 
Hi,

ich habe eine frage und bitte um eine Antwort.

ich bin marokkaner, lebe seit sechs Jahen in Deutschland ( NRW), ich bin fast 3 Jahre mit meinem deutshen Frau verheiratet, ich habe im Oktober 2009 die deutsche staatsangehörigkeit beantagt.Nach länger Zeit von der Überprüfung meiner Unterlagen habe ich die Niederlassungserlaubnis von der Auslanderbehörde bekommen, und gleichzeitig ist mein Antrag Auf die Einbürgerung am laufen und die Entscheidung sollte ca ende
Juni getroffen werden.
Anfang diesen Monat ( Mai) habe ich mich von meiner Frau getrennt.Meine frage ist : muss ich den antrag zurückziehen, weil ich mich jetzt von meiner frau getrennt habe oder kann das verfahren weiter laufen , weil ich mit meiner Frau mehr als zwei JahrE zusammen gelebt habe bevor wir uns trennen?

Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus
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erne
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Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
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Bayern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #1 - 13.05.2010 um 23:58:58
 
siehe hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen (Ausnahme siehe § 9 Abs. 2 StAG)

Ausnahme ist, wenn ein dt. Kind existiert, für das du Sorgerecht hast.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt es keine Einbürgerung nach §9 ... dann geht es nur nach §10 (evlt. §8 aus anderen Grüdnen als Ehe, aber unwahrscheinlich)

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.05.2010 um 09:18:28
 
Es besteht noch die Möglichkeit, einen Integrationskurs zu machen, damit die Frist auf 7 Jahre verkürzt wird - scheint ja nicht mehr lange hin zu sein.

Ansonsten bleibt nur Rücknahme (oder Ablehnung)
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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