Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat? (Gelesen: 4.511 mal)
two4tee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, Germany
Kreis Steinfurt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
13.05.2010 um 14:33:47
 
Hallo,
mein Freund (Afrikaner) lebt in Spanien. Er hat keine Aufenthaltsgenemigung, die würde er erst nächstes Jahr bekommen, weil er dann 3 Jahre dort gelebt und gearbeitet hat. Aber ohne diese kann er nicht nach Deutschland kommen.
Welche Möglichkeiten gibt es, damit er in Deutschland leben kann? Ich habe nun gehört, dass man durch Heirat eine Familienzusammenführung bekommen kann und er in dem Fall dann schneller hierher kommen kann. Wie lange kann so etwas dauern? Welche Schritte sind dafür nötig?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #1 - 13.05.2010 um 14:43:13
 
two4tee schrieb am 13.05.2010 um 14:33:47:
Wie lange kann so etwas dauern?

Von einem Monat bis drei Jahren.

Um genauere Zeitinfos zu bekommen müßte man diese Dame befragen:  Wahrsagerin

two4tee schrieb am 13.05.2010 um 14:33:47:
Welche Schritte sind dafür nötig?

Erst einmal überlegen, wo du heiraten möchtest, dann das entsprechende Standesamt konsultieren, die HP der Deutschen Botschaft in Madrid --> Visaangelegenheiten --> Familienzusammenführung studieren oder...

... die Suchfunktion des Forums benutzen, da deine Fragen allgemeiner Natur sind. Hierzu findest du eine Menge Infos. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
two4tee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, Germany
Kreis Steinfurt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #2 - 13.05.2010 um 15:13:20
 
Hallo,
die Frage ist ja, ob es mit der dann im nächsten Jahr vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung einfacher ist als duch Heirat in Deutschland zusammen zu leben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #3 - 13.05.2010 um 15:24:50
 
Durch die span. Aufenthaltsgenehmigung wird das Zusammenleben nicht leichter, da er maximal - sofern diese Schengen fähig ist - nur drei Monate in Deutschland leben darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.255

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #4 - 13.05.2010 um 17:19:21
 
two4tee schrieb am 13.05.2010 um 15:13:20:
Hallo,
die Frage ist ja, ob es mit der dann im nächsten Jahr vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung einfacher ist als duch Heirat in Deutschland zusammen zu leben?


Ob Ihr heiraten wollt, müsstet Ihr unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis entscheiden.

Wenn er in Spanien kein Aufenthaltsrecht hat, kann er dort auch kein Visum zum Heiraten in Deutschland beantragen. Die Botschaft nimmt Visa-Anträge nur von Spaniern und sonstigen Ausländern mit Aufenthaltsrecht in Spanien ab.

Ob er ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien heiraten kann, müsste er rausfinden.

Ansonsten kann er ein Visum zum Heiraten in Deutschland in seinem eigenen Land (dort: deutsche Botschaft) beantragen. Dazu müsste er einen gültigen Reisepass vorlegen. Ihr könnt auch dort heiraten, und er beantragt danach ein Visum zur Familienzusammenführung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
two4tee
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, Germany
Kreis Steinfurt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #5 - 13.05.2010 um 20:53:49
 
Vielen Dank für die Infos. Wir haben eigentlich schon klar, dass wir in Spanien heiraten würden, da es dort am leichtesten ist. Ich wollte nur herausfinden, ob es auch noch andere Möglichkeiten gibt, aber offensichtlich ist das wohl der gangbarste Weg, um ihn nach Deutschland zu bekommen.

Wie läuft das dann nach der Familienzusammenführung ab, hätte er da dann auch nur begrenztes Aufenthaltsrecht hier in Deutschland?

Er muss dafür nun einen neuen elektronischen Pass beantragen, da der alte nicht mehr gültig ist. Damit sollte es dann hoffentlich kein Problem sein. Ich habe mich bei meinem Standesamt schon erkundigt, welche Formalitäten vorab noch erledigt werden müssen. Von meiner Seite aus ist das kein Problem, aber ohne den Pass geht eben gar nichts.

Hat jemande Erfahrungen, welche Kosten da so auf einen zukommen können? Was hier zu bezahlen ist auf dem Standesamt ist ja noch überschaubar, aber wie das dann in Spanien läuft, bleibt noch abzuwarten.

Vielen Dank für Eure Hilfe Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #6 - 13.05.2010 um 20:58:20
 
two4tee schrieb am 13.05.2010 um 20:53:49:
hätte er da dann auch nur begrenztes Aufenthaltsrecht hier in Deutschland?

Die AE wird i.d.R. erst einmal für drei Jahre erteilt. Wenn der LU gesichert ist und die eheliche LG weiter besteht, könnte eine NE beantragt werden. Ansonsten wird die AE wieder verlängert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.686

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #7 - 13.05.2010 um 22:45:05
 
steini007 schrieb am 13.05.2010 um 20:58:20:
Die AE wird i.d.R. erst einmal für drei Jahre erteilt

*in der Regel* ...

in der Mehrzahl wird die erste AE für 1 Jahr erteilt, wird aber von der ABH dann immer verlängert (wenn ihr die Ehe noch lebt).
Mit der AE darf er arbeiten und wie Du in der EU reisen.
"begrenzt" ist es nur dahingehend, dass die AE nur solange gilt, wie Ihr die eheliche LG lebt.

Für die FZF sind Deutschkenntnisse Voraussetzung.  Diese müssen vor dem Visum mit A1 Zertifikat nachgweisen werden.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Afrikaner lebt in Spanien - Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland durch Heirat?
Antwort #8 - 13.05.2010 um 22:52:58
 
erne schrieb am 13.05.2010 um 22:45:05:
"begrenzt" ist es nur dahingehend, dass die AE nur solange gilt, wie Ihr die eheliche LG lebt.

Das ist so nicht ganz richtig.

1. Die Beendigung der ehelichen LG hat für die AE keine auflösende Wirkung, d. h. die ABH muss zum einen erst über die Auflösung der ehelichen LG informiert werden und kann diese nachträglich befristen.

2. Nach zwei Jahren eheliche LG hätte der Ehegatte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

erne schrieb am 13.05.2010 um 22:45:05:
*in der Regel* ...

in der Mehrzahl wird die erste AE für 1 Jahr erteilt

... dürfte aber nun nach Inkrafttreten der VWV bei drei Jahren sein; sollte man vielleicht bei der AE Beantragung darauf hinweisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema