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Entzug des Aufenthaltserlaubnisses (Gelesen: 2.332 mal)
tuvia.k
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entzug des Aufenthaltserlaubnisses
12.05.2010 um 22:35:37
 
Hallo an Alle.

Ich besitze eine unbefristete Aufenthalterlaubnis und möchte in einem nicht europäischen Staat entweder noch eine Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen da ich dort sehr oft unterwegs bin sowohl privat als auch geschäftlich. Ich möchte mir dort meinen Aufenthalt erleichtern und nicht ständig Visas beantragen.
Kann es dazu führen dass ich meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verliere auch wenn ich im Ausland immer weniger als 6 Monate verbringe?

Vielen Dank im Voraus.
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B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses
Antwort #1 - 13.05.2010 um 11:41:24
 
tuvia.k schrieb am 12.05.2010 um 22:35:37:
Kann es dazu führen dass ich meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verliere auch wenn ich im Ausland immer weniger als 6 Monate verbringe?


Hi,

die AE erlischt erst, wenn Du länger als 6 Monate im Ausland bleibst.


B.D.
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Zak
Experte
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Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 13.05.2010 um 12:12:44
 
Hi,

da Du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
hast, die nunmehr als Niederlassungserlaubnis
fortgilt, ist für ein Erlöschen oder Nichterlöschen
Deines Titels § 51 Abs. 2 AufenthG maßgebend.
Lies mal nach, ob das für Dich zutreffend ist.

Ende
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steini007
Gold Member
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug des Aufenthaltserlaubnisses
Antwort #3 - 13.05.2010 um 12:48:01
 
@ Zak

Könnte es hier - unabhängig von § 51 Abs. 2 AufenthG - nicht noch Probleme auftreten, wenn ...
tuvia.k schrieb am 12.05.2010 um 22:35:37:
... möchte in einem nicht europäischen Staat entweder noch eine Staatsbürgerschaft ... beantragen  ...

... und der aufnehmende Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt, da der TS dann in Deutschland auch unter einer anderen Staatsangehörigkeit geführt/behandelt wird?
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