Zwar denke ich, dass ich die Beiträge hier einigermaßen gründlich durchforstet habe – sollte ich aber dennoch ein Thema ansprechen, dass hier schon des Öfteren diskutiert wurde, schickt mir doch bitte einfach den Link dazu…
Ich hätte da nämlich ein paar Fragen zur Verpflichtungserklärung, genauer gesagt zum Ausmaß der Haftung. Aus den Gesetzestexten und –kommentaren, sowie den Beiträgen hier lese ich nämlich „lediglich“ eine Haftbarkeit für den Unterhalt des Eingeladenen, sprich Unterkunft, Nahrung und Versorgung im Krankheits- und Pflegefall.
Mein Mann und ich stecken nämlich gerade mitten im Ehegattennachzug, da ich jedoch selbst gerade erst wieder von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt bin, kann ich momentan nicht die nötigen finanziellen Ressourcen oder eine feste Anstellung vorweisen. Mein Vater hat sich jedoch bereit erklärt die
VE für meinen Mann zu unterzeichnen. Als Polizeibeamter hat er jedoch schon öfters die negativen Seiten einer solchen „Bürgschaft“ kennengelernt und macht sich deshalb jetzt Sorgen, in welchem Ausmaß er haftbar gemacht werden kann. Meinem Verständnis nach handelt es sich bei einer
VE zwar nicht um eine „Rundum-Bürgschaft“, ich finde jedoch keine einschlägigen Texte, um seine Bedenken zu auszuräumen. Ich bin davon ausgegangen, dass mit einer Kranken-/ Pflege-/Unfall-/Haftpflichtversicherung soweit alles abgedeckt sein sollte. Er befürchtet jedoch, dass er vom Staate herangezogen wird, sollte eine Versicherung einen entstandenen Schaden (bspw. bei einer Sachbeschädigung, einem Verkehrsunfall etc.) eben nicht (voll) übernehmen.
Ich wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mich bei meiner Recherche in die richtige Richtung weisen könntet. Ich lebe gerade auf dem Land, und Beratungsstellen gibt es hier nicht. Zwar ist die für mich zuständige Sachbearbeiterin bei der AB überaus entgegenkommend, ich möchte meinen Vater jedoch nicht als möglichen „Wackelkandidaten“ präsentieren, sondern schon vor der Belehrung durch das Amt wissen, auf was er sich einlassen müsste.
Herzlichen Dank,
Naima