Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit? (Gelesen: 1.973 mal)
Janan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit?
12.05.2010 um 17:14:35
 
Zwar denke ich, dass ich die Beiträge hier einigermaßen gründlich durchforstet habe – sollte ich aber dennoch ein Thema ansprechen, dass hier schon des Öfteren diskutiert wurde, schickt mir doch bitte einfach den Link dazu…

Ich hätte da nämlich ein paar Fragen zur Verpflichtungserklärung, genauer gesagt zum Ausmaß der Haftung. Aus den Gesetzestexten und –kommentaren, sowie den Beiträgen hier lese ich nämlich „lediglich“ eine Haftbarkeit für den Unterhalt des Eingeladenen, sprich Unterkunft, Nahrung und Versorgung im Krankheits- und Pflegefall.
Mein Mann und ich stecken nämlich gerade mitten im Ehegattennachzug, da ich jedoch selbst gerade erst wieder von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt bin, kann ich momentan nicht die nötigen finanziellen Ressourcen oder eine feste Anstellung vorweisen. Mein Vater hat sich jedoch bereit erklärt die VE für meinen Mann zu unterzeichnen. Als Polizeibeamter hat er jedoch schon öfters die negativen Seiten einer solchen „Bürgschaft“ kennengelernt und macht sich deshalb jetzt Sorgen, in welchem Ausmaß er haftbar gemacht werden kann. Meinem Verständnis nach handelt es sich bei einer VE zwar nicht um eine „Rundum-Bürgschaft“, ich finde jedoch keine einschlägigen Texte, um seine Bedenken zu auszuräumen. Ich bin davon ausgegangen, dass mit einer Kranken-/ Pflege-/Unfall-/Haftpflichtversicherung soweit alles abgedeckt sein sollte. Er befürchtet jedoch, dass er vom Staate herangezogen wird, sollte eine Versicherung einen entstandenen Schaden (bspw. bei einer Sachbeschädigung, einem Verkehrsunfall etc.) eben nicht (voll) übernehmen.
Ich wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mich bei meiner Recherche in die richtige Richtung weisen könntet. Ich lebe gerade auf dem Land, und Beratungsstellen gibt es hier nicht. Zwar ist die für mich zuständige Sachbearbeiterin bei der AB überaus entgegenkommend, ich möchte meinen Vater jedoch nicht als möglichen „Wackelkandidaten“ präsentieren, sondern schon vor der Belehrung durch das Amt wissen, auf was er sich einlassen müsste.

SmileyHerzlichen Dank,
Naima
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit?
Antwort #1 - 12.05.2010 um 17:37:44
 
Dann erstmal 2 Sachen zum Lesen...

§ 68 AufenthG und die dazugehörenden Ausführungen in den AVwV.
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit?
Antwort #2 - 12.05.2010 um 17:39:01
 
Janan schrieb am 12.05.2010 um 17:14:35:
Mein Mann und ich stecken nämlich gerade mitten im Ehegattennachzug, da ich jedoch selbst gerade erst wieder von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt bin, kann ich momentan nicht die nötigen finanziellen Ressourcen oder eine feste Anstellung vorweisen.

War der Auslandsaufenthalt im Heimatland deines Mannes? Oder hast du sonst eine besondere familiaere/kulturelle Bindung an dieses Land?

Falls beides nicht zutrifft, so ist die Sicherung des LU (bitte anklicken) fuer den Ehegatten-Nachzug keine Voraussetzung und ihr braucht auch keine VE.

Janan schrieb am 12.05.2010 um 17:14:35:
Er befürchtet jedoch, dass er vom Staate herangezogen wird, sollte eine Versicherung einen entstandenen Schaden (bspw. bei einer Sachbeschädigung, einem Verkehrsunfall etc.) eben nicht (voll) übernehmen. 

Das ist so nicht richtig. Mit einer VE muss man dem Staat Kosten erstatten die ihm durch den Auslaender entstehen. Das sind z.B. die Kosten einer Abschiebung oder auch die Kosten von Sozialleistungen die der Auslaender erhalten hat etc. Wenn ich einen VU baue, dann springt der Staat nicht fuer mich als Ersatzversicherer ein, ergo ist ein VE Verpflichteter hier auch zu keiner Kostenerstattung gezwungen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit?
Antwort #3 - 14.05.2010 um 10:23:15
 
Stefan-TR schrieb am 12.05.2010 um 17:39:01:
War der Auslandsaufenthalt im Heimatland deines Mannes? Oder hast du sonst eine besondere familiaere/kulturelle Bindung an dieses Land?

Falls beides nicht zutrifft, so ist die Sicherung des LU (bitte anklicken) fuer den Ehegatten-Nachzug keine Voraussetzung und ihr braucht auch keine VE.


Ich habe für ca. 8 Monate im Herkunftsland meines Mannes gelebt - dort aber nicht "gearbeitet" (das Ganze lief über einen Freiwilligendienst - also ohne Einkommen...deshalb kann auch nicht behauptet werden, mein eigentlicher Lebensmittelpunkt befände sich dort und meine Rückkehr wäre anzuraten).

Aus der bisherigen Recherche (und den Beiträgen hier) weiß ich zwar auch, dass rein rechtlich gesehen keine VE verlangt werden dürfte, mir ist bei meinem Termin in der AB aber klar gesagt worden, dass sie ihn ohne "nicht reinlassen" werden; dass ich es gerne versuchen kann, sie mir aber gleich sagen können, dass das nur verschwendete Zeit ist.
Und ich möchte es jetzt gerade eben nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen - dafür habe ich weder das Geld noch die Zeit. Ich möchte einfach so schnell wie möglich wieder mit meinem Mann zusammen sein, und wenn das bedeutet, dass wir eine VE unterzeichnen müssen, dann nehm ich das als den einfacheren Weg...auch wenn ich mich im Recht fühle.

Vielen Dank für den Link - hat meine Vermutung bestätigt, aber für eine Diskussion hab ich einfach gerne was Schriftliches in der Hand  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung - Ausmaß der Haftbarkeit?
Antwort #4 - 14.05.2010 um 10:53:31
 
@ Janan

Janan schrieb am 12.05.2010 um 17:14:35:
kann ich momentan nicht die nötigen finanziellen Ressourcen oder eine feste Anstellung vorweisen.

... sei darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme von ALG II Leistungen, dir nur 90 % der Regelleistung gezahlt werden und etwaige Ansprüche deines Mannes, sowie die hälftigen Miet- und Nebenkosten - bedingt durch die VE - von deinem Vater bezahlt werden müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema