Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis Ehepartner (Gelesen: 1.507 mal)
fxba77
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Saarbrücken, Saarland, Germany
Saarbrücken
Saarland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis Ehepartner
12.05.2010 um 12:44:35
 
Hallo Zusammen,

ich weiss nicht, ob ich in diese Unterforum richtig bin.

Ich habe eine Daueraufenthalt-EG seit Dezember 2009. Meine Frau hat Aufenthaltserlaubnis nach §30 (erteilt im Juli 2009; gültig bis Juni 2010).
Durch Erteilung von D-EG habe ich ja jetzt unbegrenzte Zugang zum Arbeitsmarkt (brauche keine Arbeitserlaubnis mehr).

Meine Frage ist: Wie ist es mit der Arbeitserlaubnis von meiner Frau, wenn sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Hat sie dann auch automatisch unbegrenzte Zugang zum Arbeitsmarkt und brauche keine Arbeitserlaubnis mehr? oder braucht sie Arbeitserlaubnis (Vorrangprüfung, Bedingungsprüfung usw), wenn sie arbeiten will?

Aktuell steht bei ihr:
Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt.

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Ehepartner
Antwort #1 - 12.05.2010 um 13:25:44
 
Deine Frau möge sich zur ABH begeben und die Streichung der Auflage:

Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt.

beantragen. - Rechtsgrundlage ist § 29 (5) AufenthG:

Zitat:
5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,

    1. soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist ...


Da Du mit der DA-EG jetzt uneingeschränkt zum Arbeitsmarkt zugelassen bist, steht dieses Recht nunmehr auch Deiner Ehefrau zu.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Ehepartner
Antwort #2 - 12.05.2010 um 13:35:29
 
fxba77 schrieb am 12.05.2010 um 12:44:35:
Wie ist es mit der Arbeitserlaubnis von meiner Frau, wenn sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Hat sie dann auch automatisch unbegrenzte Zugang zum Arbeitsmarkt und brauche keine Arbeitserlaubnis mehr? oder braucht sie Arbeitserlaubnis (Vorrangprüfung, Bedingungsprüfung usw), wenn sie arbeiten will?

Aktuell steht bei ihr:
Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt.


Ändern lassen, wg. § 29 Abs. 5 Ziff. 1 AufenthG. Schon vor Ablauf der alten AE möglich.

Gruß, ULF

schweitzer war schneller...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fxba77
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Saarbrücken, Saarland, Germany
Saarbrücken
Saarland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Ehepartner
Antwort #3 - 12.05.2010 um 15:44:52
 
Vielen Dank für eure Antwort....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema