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Familienzusammenführung zum Ungebohrenen Kind (Gelesen: 1.832 mal)
Maytag
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War ich das etwa?


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12.05.2010 um 11:50:35
 
Hallo ihr lieben,

Es ist nun endlich soweit das unser Anwalt gesagt hat das mein Mann einen Termin zur Visumsbeantragung machen darf, er hat einen für den 14.06 bekommen, jetzt ist meine frage was die alles brauchen und WIE.... Mein Mann sagte sie Brauchen Kopien von meinem Personalausweis, Mutterpass und unserer Heiratsurkunde! Brauchen die nochwas von mir aus Deutschland? Weis da jemand bescheid?

Außerdem verlangen sie einen "A" Test von ihm....

Und das wird alles sehr knapp werden ich soll am 29.09 das Kind bekommen und die leute vom Konsulat sagen das es 2-3 Monate Dauern wird bis mein Mann antwort bekommt.... Deswegen will ich alles ganz haarklein machen damit da nicht am ende abgelehnt wird weil was fehlte..

liebe grüße und danke im vorraus
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.05.2010 um 13:18:13
 
Maytag schrieb am 12.05.2010 um 11:50:35:
"A" Test


Was soll das sein?

Ich hoffe es ist kein "A1"-Test ... der ist bei der FZF zum Kind gerade nicht erforderlich.

Auch ein "DNA"-Test wäre Blödsinn ... was anderes fällt mir aber nicht ein.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2010 um 16:25:18
 
Maytag schrieb am 12.05.2010 um 11:50:35:
Mein Mann sagte sie Brauchen Kopien von meinem Personalausweis, Mutterpass und unserer Heiratsurkunde! Brauchen die nochwas von mir aus Deutschland? Weis da jemand bescheid?

Ja, genau weiss das die Auslandsvertretung des Landes, aus dem Dein Mann kommt ... und wenn er dort war, sollte er das jetzt auch wissen.

Im Ernst, das, was im Einzelnen verlangt wird, muss er doch nach einem Besuch bei der Botschaft bereits wissen.
Zuätzlich kann man sich auch auf der Homepage der betreffenden Botschaft informieren, einen Link kann ich nicht posten, da du nicht mal geschrieben hast, aus welchem Land dein Mann kommt.
Es kann von Land zu Land, Botschaft zu Botschaft  kleine Unterschiede geben.
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steini007
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Antwort #3 - 13.05.2010 um 12:33:38
 
erne schrieb am 12.05.2010 um 16:25:18:
einen Link kann ich nicht posten, da du nicht mal geschrieben hast, aus welchem Land dein Mann kommt.

Ein Blick in einen anderen Thread der TS verschafft dir des Rätsels Lösung. Zwinkernd

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263209305/0

... und somit wäre das die entsprechende HP:

http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/07__Visa/Visa.html
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Maytag
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Antwort #4 - 27.05.2010 um 12:06:36
 
Hallöchen,

ach mann leider  wollte die Seite die letzten paar male meine Beiträge nicht Posten... keine ahnung warum...

Jedenfalls danke für den Link, den hat der Freundlichere Mensch vom Konsulat dann auch meinem Mann genannt nachdem er ihn auf Deutsch nochmal danach gefragt hatte Smiley

Mittlerweile ist auch rausgekommen das er über genügend Deutschkentnisse verfügt und somit auch keinen A1 Test machen muss....

Jetzt hat sich aber wieder ein Problem aufgetan denn die Dame der ABH schickte uns ein schreiben das mein Mann zur Strafverfolgung ausgesetzt ist!.... Mein mann ist sich keiner Straftat , außer der illegalen aufenthaltes, bewust und die Abschiebungskosten haben wir schon im Februar beglcihen, könnte es sein das er wegen der Abschibungs anordnung zur Strafverfolgung ausgesetzt wurde? und das einfach noch nicht "art akta" gelegt wurde? Mein Anwalt will sich zwar erkundigen aber vielleicht kann mir hier schon einmal jemand vorab informationen dazu geben?

Ich werde mich auch nochmal durch das Bord lesen aber jeder fall für sich ist ja immer so eine sache..

liebe grüße
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reinhard
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Antwort #5 - 27.05.2010 um 12:30:45
 
Eine Ausschreibung ("Fahndung") kann er durch eine Selbstauskunft (anklicken!) herausbekommen. Dort steht die Stelle, die die Ausschreibung veranlasst hat. An die muss er sich wenden, damit sie die Ausschreibung löscht.

Ob das bis September noch klappt, weiß ich nicht. Aber da er seine eigene Straftat ja kannte, ist es seine Entscheidung, wann er damit beginnt, sich darum zu kümmern.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.05.2010 um 14:26:21
 
Maytag schrieb am 27.05.2010 um 12:06:36:
Mein mann ist sich keiner Straftat , außer der illegalen aufenthaltes, bewust und die Abschiebungskosten haben wir schon im Februar beglcihen,



Hi,

nur zur Erklärung:
Der unerlaubte Aufenthalt ist eine Straftat und muss zunächst einmal verfolgt werden. Die Abschiebung ist die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung auf Kosten des Steurzahlers. Die Begleichung der Abschiebekosten stellt keine Geldbuße dar und führt auch somit nicht zur Aufhebung einer Strafverfolgung.

Ich vermute mal, dass er nach erfolgter Abschiebung standardisiert ausgeschrieben wurde. diese Ausschreibung erfolgt von der ABH und kann schnell wieder aufgehoben werden.


B.D.
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