Zunächst mal eine Anmerkung von mir als Moderator:
Ja, Deine Frage ist nicht ganz einfach. Zumindest nicht für juristische Laien bzw. Nichtangehörige von Ausländerbehörden, die wir hier alle sehr überwiegend sind. Wir haben also nur ganz wenige Juristen und ABH-Mitarbeiter hier im Board, die an einem Werktag wie heute zudem für gewöhnlich arbeiten müssen und für die dieses Board wie für uns alle, die wir zu helfen versuchen, eine freiwillige, zusätzliche Sache ist.
An so einem Tag unter den geannten Bedingungen fragst Du mahnend bereits nach ca. 4 h 55 min, ob uns Deine Frage zu kompliziert ist.
Mehr schreibe ich nicht dazu - nur noch soviel: Nenne mir bitte ein Laienforum, wie dieses, wo durchgängig so schnell und zumeist sehr präzise geantwortet wird.
Wenn ich nun versuche Deine Frage zu beantworten, so kann
ich das letzlich nur in Rückgriff auf die
VWV (deshalb habe
ich z.B. bisher mit einer Antwort gezögert) - es bleibt also sicher einiges offen (Du hast es nicht anders gewollt
:
Unter Nummer 80.1 der
VWV heißt es zunächst:
Zitat:Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann der
minderjährige Ausländer ohne Mitwirkung seines
gesetzlichen Vertreters alle erforderlichen
Anträge stellen und Verfahrenshandlungen
vornehmen.
Unter 81.1.2. heißt es dann in Bezug auf die Beantragung eines Aufenthaltstitels:
Zitat:Der Antrag ist durch den Ausländer selbst zu
stellen, der hierzu eine Vollmacht erteilen kann.
Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine
Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Absatz
1 Satz 3 VwVfG); von dieser Vorlagemöglichkeit
sollte die Ausländerbehörde Gebrauch
machen.
Rein ausländerrechtlich (dieser Interpretation der entsprechenden Vorschriften folgend) würde ich Deine eingangs gestellte Frage mit "Nein" beantworten.
Inwieweit durch entsprechend unterlassene Bemühungen der sorgeberechtigten und ja auch weiterhin zur (Für)sorge verpflicheten Eltern Nachteile für das über 16 jährige Kind entstehen können, die dann (ausländerrechtlich) diesem bzw. bezogen auf die Ausübung der Personensorge den Eltern zuzurechnen sind, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ist eben doch eine (für Laien) schwierige Frage.
Aber ich habe einen Anfang gemacht, dein Problem damit "gepusht" ...
Just my two pence.
=schweitzer=