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EU-Bürger heiraten (Gelesen: 4.374 mal)
Themen Beschreibung: Eu-Bürger heiraten
sawalif
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i4a rocks!


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10.05.2010 um 18:48:07
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar, wie ist es , wenn einer der hier in Deutschland seit  Januar 2003 lebt und erfolgreich sein Studium absolviert hat und eine EU Bürgerin geheiratet hat , wie lange dauert es bis er Anspruch auf Einbürgerung haben, kann er sich sofort nach  dem Heiraten einbürgern lassen?
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reinhard
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Antwort #1 - 10.05.2010 um 19:00:16
 
Nur die Heirat mit einer Deutschen bedeutet, dass man sich schneller einbürgern lassen kann (evtl. schon zwei Jahre nach der Heirat).

Wenn Du hier eine Ausländerin heiratest, ist das für die Einbürgerung völlig egal.
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sawalif
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: algerisch
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Antwort #2 - 10.05.2010 um 20:36:24
 
was ich meinte ist, daß ich seit fast 8 Jahrenhier  lebe und ein gesichertes Leben führe und dazu eine EU- Bürgerin geheiratet habe, sollte es nicht heißen, daß ich jetzt schon Anspruch auf Einbürgerung habe??????????????
Soweit ich weiß, es könnte  sogar nach 7 Jahren eingebürgert werden, wen man dieser Test gemacht haben, obwohl ich in Deutschland studiert habe und als Ingenieur tätig bin.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 10.05.2010 um 20:50:40
 
Du kannst jederzeit zur Einbürgerungsbehörde gehen und Deinen Antrag besprechen.

Deine Frage war die nach den Vorteilen des Heiratens – das ist der Einbürgerungsbehörde nicht so wichtig, es bleibt bei den 8 Jahren (oder in einigen Fällen 7 Jahren).

Und für den Rest ist es eben wichtig, ob Du seit 8 Jahren Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast, und das ohne Unterbrechungen war – das sagt Dir Deine Einbürgerungsbehörde.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.05.2010 um 20:52:42
 
sawalif schrieb am 10.05.2010 um 20:36:24:
was ich meinte ist, daß ich seit fast 8 Jahrenhierlebe und ein gesichertes Leben führe und dazu eine EU- Bürgerin geheiratet habe

Ja eben das wurde dir ja auch erklaert. Die Heirat einer EU Buergerin fuehrt dich nicht schneller zur Einbuergerung, aber auch nicht langsamer.

sawalif schrieb am 10.05.2010 um 20:36:24:
ich in Deutschland studiert habe und als Ingenieur tätig bin

Studienzeiten werden je nach Bundesland auf die 8 Jahre angerechnet. In welchem Bundesland wohnst du, was fuer eine AE / NE / Aufenthaltskarte hast du aktuell?
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sawalif
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.05.2010 um 20:57:45
 
ich wohne in Nordrhein-Westfalen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 10.05.2010 um 21:00:43
 
sawalif schrieb am 10.05.2010 um 20:57:45:
ich wohne in Nordrhein-Westfalen


Dann dürfte es, auch ohne Landesregierung, reibungslos funktionieren.
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sawalif
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: algerisch
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Antwort #7 - 10.05.2010 um 21:09:46
 
aber in meinem Fall , soll ich es jetzt schon versuchen oder doch warten bis es genau 8 jahre sind, es sind noch  ungefähr 7 Monate bis dahin.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 10.05.2010 um 21:24:18
 
Ich würde jetzt einen Termin vereinbaren.
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sawalif
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 10.05.2010 um 21:33:38
 
ich danke dir vielmals, ich werde es versuchen, wenn es  klappt, dann ist super, wenn nicht dann ist auch nicht schlimm.
schönen Abend wünsche ich dir.
und möchte euer Forum hochloben, weil es sehr nützlich ist.
LG
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #10 - 11.05.2010 um 08:50:33
 
sawalif schrieb am 10.05.2010 um 21:09:46:
soll ich es jetzt schon versuchen oder doch warten bis es genau 8 jahre sind, es sind nochungefähr 7 Monate bis dahin.

Die Frage kann Dir nur Dein SB in der EBH beantworten. Nur er kann wissen, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern wird und welche Zielvorgaben er ggf. zu erfüllen hat.
Grundsätzlich, aus meiner Sicht, macht es wenig Sinn, den Antrag früher als 3 Monate vor Vollendung der 8 Jahre zu stellen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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