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fragen b1 (Gelesen: 1.653 mal)
mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.05.2010 um 15:08:29
 
hallo leute ich bins nochmal.
ich habe von der ABH ein bescheinigung für ein orientierungskurs erhalten.
von der ABH wurde mir gesagt aufgrund meiner guten deutschkenntnisse,das ich kein sprachkurs machen muss.
habe mich heute für den orientierungskurs angemeldet.
dort wurde mir gesagt wenn ich die niederlassung oder die einbürgerung spaeter beantragen möchte müsste ich das b1 zertifikat haben.
das versteh ich nicht,habe vorher 18 jahre in deutschland gelebt und ein hauptschulabschluss den ich leider nicht mehr in haenden habe.
was stimmt denn nun muss ich wenn ich die neiderlassung oder die einbürgerung beatragen möchte unbedingt das b1 zertifikat haben??
bei der bestaetigung über die teilnahme zur teilnahme am intgrationskurs von der auslaenderbehörde ist auch nur das mit dem orientierungskurs angekreuzt??
aber die frau vom kurs sagt ich muss das b1 haben??
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.05.2010 um 15:20:32
 
Halte Dich an das, was ABH bzw. EBH sagen.

Die entscheiden über NE bzw. Einbürgerung und nicht der Kursträger.

=schweitzer=
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.05.2010 um 15:27:44
 
vielen dank herr schweizer.
Smiley
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