Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:Deshalb haben wir den Visumsantrag ohne Eheschließungstermin gestellt.
Das war verkhert, denn das Visum zur Eheschliessung gibt es nur, wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Üblicherweise ist der Eheschliessungstermin unabdingbar (er kann auch erstmal "fiktiv" sein, heisst: er ist "realistisch" (ich weiss, fikitv und realistisch beisst sich eigentlich), aber es gibt keine Garantie, dass der Verlobte bis dahin in D ist und wird daher wohl verschoben werden müssen, daher "fiktiv").
Diesen Termin vergibt das Standesamt nur, wenn wirklich alles ok ist und geheiratet werden kann.
Ich habe vor kurzem gelenr, dass das Standesamt in München keine Termine vergibt, dafür aber ein andere offz. Bestätigung, dass alle erforderlichen Unterlagen verfügnar sind und i.O., und der Eheschliessung nichts im WEge steht. Das kann die
ABH dann auch als "unmittelbar bevorstehende Eheschliessung" werten.
Wenn Ihr bisher noch keine Dokumente beim Standesamt eingereicht habt, dann wird es kein Visum geben.
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:Ein weiteres Problem ist, dass für die Anmeldung zur Eheschließung das Scheidungsurteil seiner Vorehe (mit einer Kanadierin) von der Senatsverwaltung für Justiz anerkannt werden muss. Das Verfahren dauert in der Regel 7-8 Wochen! Das wollten wir eigentlich alles regeln, wenn er schon in Deutschland ist,
Tja, falsche Reihenfolge .... erst alle Voraussetzungen für die Ehe schaffen, dann Antrag auf Visum stellen.
Ein Besuchsvisum wird es wahrscheinlich auch nicht mehr geben, da bekannt ist, dass Ihr heiraten wollt und die Rückkehrberetischaft angezweifelt werden muss (es sei denn, Ihr habt wikrlich sehr gute Argumente, dass dein Verlobter nach dem Besuch wieder zurückkehrt).
Was Ihr machen könnt:
Reihenfolge einhalten, also erst alles mit dem Standesamt klären, dann nochmal den Antrag auf Eheschliessungsvisum stellen. Oder in Kuba heiraten.
und:
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:dass für den Eheschließungstermin alle Dokumente von ihm nochmal im Original vorgelegt werden müssen, die ja jetzt bei der Ausländerbehörde liegen.
was haben die da zu suchen. Üblicherweise braucht die
ABH nicht die Geburtsurkunde bzw. das Ehefähigkeitszeugnis im Original fürs Visum.
Wart Ihr überhaupt schon beim Standesamt.
Welche Dokumente, die Ihr braucht, liegen bei der
ABH?