Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visumsantrag für Heirat in Deutschland (Gelesen: 4.316 mal)
Themen Beschreibung: Brauchen wir einen Eheschließungtermin (Heirat mit Kubaner)?
Chris111
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsantrag für Heirat in Deutschland
10.05.2010 um 13:40:07
 
Hallo,

mein Verlobter ist Kubaner, wir wollen in Deutschland heiraten. Er hat den Deutschtest schon bestanden und den Visumsantrag gestellt. Nun wurde ich von der Ausländerbehörde (Berlin) angeschrieben, dass wir einen Eheschließungstermin vorweisen müssen, den wir noch nicht haben! Mein Frage: weiß jemand, ob ein Eheschließungstermin unbedingt erforderlich ist? Das Problem ist, dass für den Eheschließungstermin alle Dokumente von ihm nochmal im Original vorgelegt werden müssen, die ja jetzt bei der Ausländerbehörde liegen. Bedeutet das, er müsste jetzt nochmal alle Dokumente besorgen, übersetzen und von der dt. Auslandsvertretung in Havanna legalisieren lassen? Dann müsste ich die Dokumente von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher nochmal übersetzen lassen und sie dem Standesamt vorlegen? Kann das sein? Das würde mit Sicherheit länger dauern als die Frist, die mir die Ausländerbehörde für die Vorlage der Dokumente gesetzt hat! Ein weiteres Problem ist, dass für die Anmeldung zur Eheschließung das Scheidungsurteil seiner Vorehe (mit einer Kanadierin) von der Senatsverwaltung für Justiz anerkannt werden muss. Das Verfahren dauert in der Regel 7-8 Wochen! Das wollten wir eigentlich alles regeln, wenn er schon in Deutschland ist, mit einem Visum für zunächst 3 Monate bis zur Hochzeit. Deshalb haben wir den Visumsantrag ohne Eheschließungstermin gestellt. Wäre sehr dankbar für Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.685

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #1 - 10.05.2010 um 14:21:43
 
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:
Deshalb haben wir den Visumsantrag ohne Eheschließungstermin gestellt.

Das war verkhert, denn das Visum zur Eheschliessung gibt es nur, wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Üblicherweise ist der Eheschliessungstermin unabdingbar (er kann auch erstmal "fiktiv" sein, heisst: er ist "realistisch" (ich weiss, fikitv und realistisch beisst sich eigentlich), aber es gibt keine Garantie, dass der Verlobte bis dahin in D ist und wird daher wohl verschoben werden müssen, daher "fiktiv").
Diesen Termin vergibt das Standesamt nur, wenn wirklich alles ok ist und geheiratet werden kann.

Ich habe vor kurzem gelenr, dass das Standesamt in München keine Termine vergibt, dafür aber ein andere offz. Bestätigung, dass alle erforderlichen Unterlagen verfügnar sind und i.O., und der Eheschliessung nichts im WEge steht. Das kann die ABH dann auch als "unmittelbar bevorstehende Eheschliessung" werten.

Wenn Ihr bisher noch keine Dokumente beim Standesamt eingereicht habt, dann wird es kein Visum geben.

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:
Ein weiteres Problem ist, dass für die Anmeldung zur Eheschließung das Scheidungsurteil seiner Vorehe (mit einer Kanadierin) von der Senatsverwaltung für Justiz anerkannt werden muss. Das Verfahren dauert in der Regel 7-8 Wochen! Das wollten wir eigentlich alles regeln, wenn er schon in Deutschland ist,

Tja, falsche Reihenfolge .... erst alle Voraussetzungen für die Ehe schaffen, dann Antrag auf Visum stellen.

Ein Besuchsvisum wird es wahrscheinlich auch nicht mehr geben, da bekannt ist, dass Ihr heiraten wollt und die Rückkehrberetischaft angezweifelt werden muss (es sei denn, Ihr habt wikrlich sehr gute Argumente, dass dein Verlobter nach dem Besuch wieder zurückkehrt).

Was Ihr machen könnt:
Reihenfolge einhalten, also erst alles mit dem Standesamt klären, dann nochmal den Antrag auf Eheschliessungsvisum stellen. Oder in Kuba heiraten.

und:
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 13:40:07:
dass für den Eheschließungstermin alle Dokumente von ihm nochmal im Original vorgelegt werden müssen, die ja jetzt bei der Ausländerbehörde liegen.

was haben die da zu suchen. Üblicherweise braucht die ABH nicht die Geburtsurkunde bzw. das Ehefähigkeitszeugnis im Original fürs Visum.
Wart Ihr überhaupt schon beim Standesamt.
Welche Dokumente, die Ihr braucht, liegen bei der ABH?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Chris111
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #2 - 10.05.2010 um 14:43:43
 
Danke für die schnelle Antwort! Bei der ABH liegen von ihm die Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe. Er kann die Dokumente nochmal besorgen, das dauert nur (Frist von ABH ist 30. Juni, das schaffen wir nicht wegen der Anerkennung des Scheidungsurteils durch die Senatsverwaltung für Justiz). Seine jetzigen Dokumente sind bis zum 6.Juli gültig. Wahrscheinlich müsste er dann auch den Visumsantrag nochmal stellen, oder? Beim Standesamt war ich im Dezember. Ich hatte jedoch die Info (Internetseite ABH, Forumsbeiträge, etc.), dass ein Visumsantrag auch ohne Eheschließungstermin gestellt werden kann und dies auch von der deutschen Botschaft in Kuba für den Visumsantrag nicht verlangt wurde (dafür die o.g. Dokumente von ihm, die jetzt bei der ABH liegen!). Ist die einzige Alternative Eheschließung in Kuba?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.685

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #3 - 10.05.2010 um 15:02:28
 
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 14:43:43:
Bei der ABH liegen von ihm die Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe. 

Das verstehe ich nicht. Diese Dokumente haben eigentlich nichts in der ABH zu suchen, sondern sollten zum Standesamt (wobei die Geschichte mit der Scheidung immer noch ein Hinderungsgrund wäre). Hat die ABH  diese Dokumenten verlangt?
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die ABH damit will.

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 14:43:43:
dass ein Visumsantrag auch ohne Eheschließungstermin gestellt werden kann

aber dann sollte der TEnor in diesen Quellen doch zumindest gewesen sein, dass das STandesamt ansonsten keine Hindernisse für die Eheschliessung sieht (heisst, alle relevanten Unterlagen bekommen und geprüft hat), so dass Ihr einen Termin ausmachen *könntet* ?

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 14:43:43:
Ist die einzige Alternative Eheschließung in Kuba? 

Ich glaube nicht, dass es die *einzige* Alternative ist. Aber ich habe mich bisher nur mit den Altenrativen: Heirat in D oder Heirat im Herkunftsalnd des Verlobten beschäftigt und favorisiere die Heirat in D, kann Dir daher keine Tips geben.
IMHO haben alle anderen Möglichkeiten regelmässig irgendwo einen Pferdefuss.

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 14:43:43:
Beim Standesamt war ich im Dezember. Ich hatte jedoch die Info (Internetseite ....

Üblicherweise bekommt man beim Standesamt einen Laufzettel, auf dem das Datum steht, an dem Ihr(du) beraten wurdet und auf dem die Dokumente, die beide Verlobte beibringen müssen, angekreuzt sind. Hast Du so einen Zettel?

Ich persönlich würde erstmal mit dem STandesamt und ABH reden und dann den Antrag aufs Visum dann, nachdem mit dem Standesamt alles geklärt ist, nochmal stellen.
Kannst du die Dokumente von der ABH wiederbekommen? Schonmal nachgefragt?

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.685

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #4 - 10.05.2010 um 15:27:11
 
hmm,
ich habe mir die Seite hier angeschaut http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/01/Visabestimmungen/Eheschlies...

Es sieht so aus, als ob die Botschaft in Kuba der Eheschliessungstermin nicht interessiert.  Schockiert/Erstaunt
Damit die Botschaft aber das Visum geben kann, muss die ABH zustimmen. (du wohnst in Berlin?)

die ABH fordert auf
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/visa-allgemein.html#ehegat...
unter Punkt "Was ist beim Zuzug zum Verlobten zu beachten, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll?"
"eine schriftliche Bestätigung des Eheschließungstermins"

ich verstehe nicht, warum die Botschaft laut ihrer internetseite die Dokumente für die Eheschlissung anfordert, um sie an die ABH zu schicken ...

auf der ABH Seite ist das hier auch komisch:
"Wird kein Eheschließungstermin vorgelegt, muss eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz vorgelegt werden, mit der für den Lebensunterhalt, den ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Unterbringung garantiert wird, da bis zur wirksamen Eheschließung noch keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ausländischen Partner besteht."
Auch bei einem vorhandenen Eheschliessungstermin ist die VE abzugeben, eben weil "da bis zur wirksamen Eheschließung noch keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ausländischen Partner besteht".

Aber vielleicht kannst du dich auf diesen Passus im internet berufen? (glaube ich ehrlich gesagt aber nicht, das es fkt.).
Wenn die das so ins internet stellen, sollte sich die ABH daran halten oder aber die Seite ändern.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Chris111
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #5 - 10.05.2010 um 20:21:16
 
Wir hatten eben diese unterschiedlichen Informationen, die du aufgezeigt hast (Standesamt / ABH / Deutsche Auslandsvertretung in Kuba) und haben uns an die Vorgaben der dt. Auslandsvertretung gehalten, da diese der erste Anlaufpunkt für den Visumsantrag ist. Mir wurde von der ABH gesagt, dass sobald die Papiere in Berlin eingetroffen sind (ich wohne in Berlin) werde ich angeschrieben, um die Verpflichtungserklärung abzugeben. Jetzt war keine Rede von einer Verpflichtungserklärung (was mich wundert) sondern die Übersendung einer Kopie des Eheschließungstermins per Post. Es steht außerdem auf dem Schreiben "Von weiteren Anfragen sowie einer persönlichen Vorsprache bitte ich Abstand zu nehmen"! Ich werde sie wohl trotzdem aufsuchen müssen (telefonisch durchzukommen ist leider unmöglich in Berlin!!) und hoffen, dass ich vorgelassen werde, wollte mich nur gerne vorher noch besser informieren. Ich könnte evtl. so argumentieren, dass die dt. Auslandsvertretung in Kuba den Eheschließungstermin nicht fordert und er auch noch vereinbart werden kann, wenn mein Verlobter schon in Deutschland eingereist ist.
Den Laufzettel vom Standesamt habe ich. Die Legalisierung des Scheidungsurteils durch die Senatsverwaltung für Justiz (durch die dt. Auslandsvertretung ist es schon legalisiert) wird bei der Anmeldung zur Eheschließung gefordert!
Im Prinzip könnte ich das alles anfordern und nachreichen, uns läuft nur die Zeit davon, da die Unterlagen bis 30.06. bei der ABH sein müssen und seine Dokumente nur bis 06.07. gültig sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.685

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #6 - 10.05.2010 um 21:01:41
 
Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 20:21:16:
da diese der erste Anlaufpunkt für den Visumsantrag ist

da ist richtig (fürs Visum).
Aber die Voraussetzung für das angewstrebte Visum ist eine unmittelbar bevorstehende Eheschliessung. Euer erster Weg hätte zum Standesamt führen sollen.

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 20:21:16:
dass die dt. Auslandsvertretung in Kuba den Eheschließungstermin nicht fordert

ich fürchte, das wird die ABH nicht interessieren.

Chris111 schrieb am 10.05.2010 um 20:21:16:
er auch noch vereinbart werden kann, wenn mein Verlobter schon in Deutschland eingereist ist.

das ist leider der Trugschluss. Das wäre nur dann richtig, wenn das Standesamt bereits alle Unterlagen in Händen hätte und geprüft hätte und als Ergebniss keine Ehehindernisse sehen würde. Ausserdem stört noch das Scheidungsurteil, das noch anerkannt werden muss.

Ob Ihr es in diesem ersten Anlfauf schafft, höngt IMHO von deinem Besuch bei der ABH ab.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Chris111
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #7 - 14.05.2010 um 19:12:32
 
Ich habe jetzt mit der ABH gesprochen, ein Eheschließungstermin ist angeblich erforderlich (und nachzulesen in den Anwendungshinweisen der Verwaltungsvorschriften...). Eine Fristverlängerung ist anscheinend kein Problem, wenn wir die Unterlagen nicht bis zum 30.06. zusammen haben. Nun ist die nächste Hürde die Anerkennung des Scheidungsurteils durch die Senatsverwaltung für Justiz. Hat jemand Erfahrung mit dem Prozess - Dauer, Kosten, wie kompliziert ist das Verfahren? Die Frage ist eben ob wir diesen Weg weiter gehen oder lieber doch in Kuba heiraten? Hat jemand eine Empfehlung dazu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.685

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumsantrag für Heirat in Deutschland
Antwort #8 - 14.05.2010 um 20:01:32
 
Chris111 schrieb am 14.05.2010 um 19:12:32:
Anerkennung des Scheidungsurteils durch die Senatsverwaltung für Justiz


http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/a2_ausl_scheidg_hinw.html
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema