Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35 (Gelesen: 1.873 mal)
Themen Beschreibung: § 51
Midnight
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35
10.05.2010 um 12:05:46
 
Hallo,

ich lebe seit fast 15 Jahren in Deutschland und wurde als Kind(10) von meiner Mutter hierher gebracht.
Habe hier mein Abitur gemacht und kurzzeitig ein Duales Studium gemacht,welches ich abbrechen musste.
Ich bekam und bekomme jetzt nun Hartz4 seit einer weile.
Bin arbeitssuchend ;leider nicht erfolgreich und erwarte mehr von meinem Leben als Hartz4 zu beziehen!
Ich will also studieren.
Die Frage ist für mich nur, ob ich es in Deutschland oder in meinem Heimatland mache. Ich war schon mehr als 10 Jahre nicht dort und meine ganze Familie, außer meiner Mutter, ist drüben.
Ich würde gerne in  meinem Heimatland gehen um für mich herauszufinden,gerade durch die vielen Enttäuschungen hier in Deutschland, ob ich dort glücklicher wäre, da Familie da wäre und auch bessere Chancen durch die hier erworbene deutsche Bildung! ich planne ca. 3/4 Jahr dort zu bleiben. Ich wäre also knapp über ein halbes Jahr drüben und mein Aufenthaltstitel würde erlischen.
Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 35.

Mir würde bei der Ausländerbehörde gesagt ich könne eine längere Auslandsfrist beantragen,die ich gut begründen soll!

Was sind wichtige Gründe hierfür?
Wie kann ich klarstellen, dass mein Auslandsaufenthalt nur vorübergehender Natur ist?

Ich danke  Euch!

Midnight

Daddys' Änderung:
Passt besser in dieses Unterforum... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Midnight
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35
Antwort #1 - 10.05.2010 um 17:37:45
 
Kann mir denn keiner weiterhelfen????
Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35
Antwort #2 - 10.05.2010 um 17:45:48
 
Midnight schrieb am 10.05.2010 um 17:37:45:
Kann mir denn keiner weiterhelfen????
Griesgrämig


Außer Dir kann das ja niemand sagen.

Warum ist der Aufenthalt länger als 6 Monate, aber trotzdem nur vorübergehend? Mehr musst Du nicht erläutern.

Ob es dann reicht, sagt Dir Deine ABH.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Midnight
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35
Antwort #3 - 10.05.2010 um 17:56:58
 
Danke erstmal für deine Antwort "reinhard"!

Weil ich Gewissheit haben will, dass ich weiterhin auf meiner Familie verzichten kann, um vorest hier zu Studieren oder ob ich drauf verzichte und ein neues Leben in meinem Land beginne.

Ich weiß, dass ein deutsches Studium mehr wert ist,aber ich möchte der Sache nachgehen ob ich mich mit der Kultur indentifizieren kann und dort leben will, da in Deutschland es nicht so läuft wie ich mir das vorstelle.

Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt ?!

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Längerer Auslandsaufenthalt - Niederlassungserlaubnis § 35
Antwort #4 - 10.05.2010 um 18:11:44
 
Das ist sicher keine gute Begründung, denn damit sagst Du ja, Du weißt gar nicht, ob Du zurückkehren möchtest.

Für die Erlaubnis musst Du schon begründen, dass Du hier verankert bist, Deutschland als Deine Heimat siehst und auf keinen Fall dort leben möchtest. Du versprichst Dir durch das gründlichere Kennenlernen Deiner Herkunftskultur (Studium dort) bessere Chancen auf dem Markt, weil hier gut ausgebildete Migranten mit interkultureller Kompetenz in Zukunft immer häufiger gebraucht werden. Da Du aber Dein Leben auf jeden Fall in Deutschland leben willst, ist der Auslandsaufenthalt nur auf die notwendige Dauer des Studiums begrenzt.

Die Ausländerbehörde kann nur mit klaren Aussagen was anfangen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema