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sehr wichtige fragen!!!! (Gelesen: 11.240 mal)
mikel
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09.05.2010 um 19:05:34
 
frage 1  wie sind die vorraussetztungen beider einbürgerung bei deutschen ehepartner in raum brandenburg?
2jahre ehe 3 jahre aufendhalt in deutschland stimmt das?
frage 2 ich bin seit 6 monate mit meiner deutschen ehefrau verheiratet.wann kann ich den einbürgerungsantrag stellen oder wann ist der beste zeitpunkt damit es am schnellsten geht?
frage 3 habe gehöhrt das wohngeld 35-40 euro nicht schaedlich für die einbürgerung sind?stimmt das oder wie sieht das die EBH.
frage4 muss ich 24 monate rentenzahlungen vorweisen obwohl meine frau erwaerbsunfaehigkeitsrenterin ist??
frage5 es gibt 2 verschiedene führungszeugnisse welche muss ich beantragen um zu wissen ob meine straftaten getilgt sind?
beförderungsführungszeugnis oder das normale führungszeugnis?
frage6 muss ich ein unbefristeten arbeitsvertrag haben wenn ich die einbürgerung haben möchte oder geht das auch mit befristeten arbeitsvertrag?
frage7 kann die EBH einfluss auf das türkische konsulat machen damit die ausbürgerung schneller geht weil das ja auch laenger dauern kann mit der ausbürgerung?oder was kann ich tuhn damit es schneller gehen sollte mit der ausbürgerung?
letzte frage wo kann ich rauskriegen in meiner stadt wo der orientierungskurs stattfindet und muss das selbst bezahlen??
vielen vielen dank jetzt schon für die antworten
und für das lesen.
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ilove das board hab viel gelernt danke an alle
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Antwort #1 - 10.05.2010 um 08:19:25
 
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 1wie sind die vorraussetztungen beider einbürgerung bei deutschen ehepartner in raum brandenburg?


Wie überall sonst in Deutschland auch.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
2jahre ehe 3 jahre aufendhalt in deutschland stimmt das?


Insgesamt mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, davon minsestens zwei Jahre in rechtmäßig bestehender und gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 2 ich bin seit 6 monate mit meiner deutschen ehefrau verheiratet.wann kann ich den einbürgerungsantrag stellen oder wann ist der beste zeitpunkt damit es am schnellsten geht?


Zum ersten Teil der Frage: Antrag macht sicher erst Sinn, wenn die zeitlichen Voraussetzungen (siehe Antwort von eben) annähernd erfüllt sind. - Die "Schnelligkeit" lässt sich durch Dich nur insoweit beeinflussen, als das Du alle Unterlagen vollständig einreichst und alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig und hinreichend erbringst.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage 3 habe gehöhrt das wohngeld 35-40 euro nicht schaedlich für die einbürgerung sind?stimmt das oder wie sieht das die EBH.


Ich dachte, ich hätte mich in
diesem thread von Dir
(BLaues bitte anklicken!) klar ausgedrückt. Davon, dass Wohngeld völlig unschädlich ist, steht da nichts.  Augenrollen

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage4 muss ich 24 monate rentenzahlungen vorweisen obwohl meine frau erwaerbsunfaehigkeitsrenterin ist??


Ich würde das grundsätzlich bejahen, bin aber nicht ganz sicher. Frag am besten bezogen auf Deinen Einzelfall Deine EBH.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage5 es gibt 2 verschiedene führungszeugnisse welche muss ich beantragen um zu wissen ob meine straftaten getilgt sind?
beförderungsführungszeugnis oder das normale führungszeugnis?


Versteh ich nicht. Von einem "Beförderungsführungszeugnis" habe ich noch nie in meinem Leben gehört.  unentschlossen - Aber ich hatte Dich, auch in einem anderen thread schon auf eine Möglichkeit verwiesen, ein Führungszeugnis zu bekommen (den Tilgungsstand im BZR zu erfahren). Das sollte reichen.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage6 muss ich ein unbefristeten arbeitsvertrag haben wenn ich die einbürgerung haben möchte oder geht das auch mit befristeten arbeitsvertrag?


Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es wie beim Wohngeldbezug. Die EBH wird eine einzelfallbezogene Prognoseentscheidung (unter Berücksichtigung der Einkünfte Deiner Frau durch die Erwerbsunfähigkeitsrente) treffen.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
frage7 kann die EBH einfluss auf das türkische konsulat machen damit die ausbürgerung schneller geht weil das ja auch laenger dauern kann mit der ausbürgerung?


Darauf kann die EBH keinerlei Einfluss nehmen.

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
was kann ich tuhn damit es schneller gehen sollte mit der ausbürgerung?


Siehe den zweiten Teil meiner Antwort zu Deiner Frage 2 - alles andere müsstest Du diesbezüglich bei den türkischen Behörden erfragen (betrifft kein deutsches Recht!).

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
wo kann ich rauskriegen in meiner stadt wo der orientierungskurs stattfindet


Hier
(Blaues bitte anklicken!)

mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:
und muss das selbst bezahlen??


Wenn kein ALG II bezogen wird, sehr wahrscheinlich ja. - Genaueres kann und wird Dir einzelfallbezogen der Träger des Kurses sagen können.

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Antwort #2 - 10.05.2010 um 09:44:35
 
schweitzer schrieb am 10.05.2010 um 08:19:25:
Versteh ich nicht. Von einem "Beförderungsführungszeugnis" habe ich noch nie in meinem Leben gehört.unentschlossen - Aber ich hatte Dich, auch in einem anderen thread schon auf eine Möglichkeit verwiesen, ein Führungszeugnis zu bekommen (den Tilgungsstand im BZR zu erfahren). Das sollte reichen.


Die EBH erhält eine vollständige Auskunft aus dem BZR, der Ast selbst kann nur das "normale" Führungszeugnis beantragen und bekommen, in diesem stehen aber nur "richtige" Vorstrafen drin, also über 90 TS bzw über 3 Monate Freiheitsstrafe.
Die EBH bekommt die komplette Auskunft, und das ist auch gut so, weil wir ja die einzelnen Verurteilungen addieren müssen. Und ab der SUMME von 90 TS ist Feierabend (ja gut, ggf. eröffnet sich Ermessen.)
Der Ast selbst KANN die Vollauskunft aber gar nicht erhalten, er muss selbst wissen, was er auf dem Kerbholz hat.
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Antwort #3 - 10.05.2010 um 11:07:50
 
habe alles supi verstanden vielen dank.
nur das mit der rentenzahlung das ich 24 monate nachweisen muss versteh ich nicht?
meine frau ist doch erwaerbsunfaehigkeitsrentnerin und hat 25 jahre gearbeitet?
muss ich trotzdem 24 monate renten nachzaglung nachweisen?

noch eine frage hatte ganz früher in deutschland gearbeitet vor meiner abschiebung.
da hatte ich auch rentenzahlungen gehabt(gearbeitet)gelten diese immer noch,also kann mann die mitzaehlen für die 24 monate?( vor 15 jahren)
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Antwort #4 - 10.05.2010 um 11:45:36
 
mikel schrieb am 10.05.2010 um 11:07:50:
nur das mit der rentenzahlung das ich 24 monate nachweisen muss versteh ich nicht?


Ich hatte doch geschrieben, dass ich da nicht so ganz sicher bin ...

mikel schrieb am 10.05.2010 um 11:07:50:
noch eine frage hatte ganz früher in deutschland gearbeitet vor meiner abschiebung.
da hatte ich auch rentenzahlungen gehabt(gearbeitet)gelten diese immer noch,also kann mann die mitzaehlen für die 24 monate?


Ja. Beitragszeiten verfallen nicht einfach.

Aber nochmal, mikel: Frag diesbezüglich einzefallbezogen erst einmal bei Deiner EBH nach. Die beißt nicht!  Zwinkernd


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Antwort #5 - 10.05.2010 um 12:24:52
 
ok schweizer ich frag mal der EBH nach,mal sehn was die dazu sagen?
also hingehn und fragen was für vorraussetzungen ich erfüllen muss um die einbürgerung zu beantragen?
und wann ich sie beantragen kann,also der beste und schnellste zeitpunkt?
oder wie soll ich fragen bei der EBH?
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Antwort #6 - 10.05.2010 um 12:48:44
 
Machs Dir doch nicht so schwer.

Ruf bei der EBH an und sage, dass Du einen Gesprächstermin haben möchtest, weil Du Fragen zur Einbürgerung hast und Dich bestmöglich darauf vorbereiten möchtest.

Vorher sammelst Du die Fragen, die Du stellen möchtest (schreib sie Dir auf, zur Sicherheit) und gehst zu dem Termin.

Neben der Frage zum günstigsten/sinnvollsten Zeitpunkt zum Stellen des Einbürgerungsantrages sowie der nach den Rentenversicherungsnachweisen könnte das zum Beispiel eine Frage nach den weiteren nötigen Papieren oder der Art des Lebenslaufes (tabellarisch oder ausformuliert - handgeschrieben oder per Computer usw.) sein und anderes mehr, was Du wissen möchtest.

Die EBH haben eine Beratungspflicht und sind nach meinen Erfahrungen gern bereit, einzelfallbezogen Unterstützung für eine möglicht optimale Vorbereitung einer Einbürgerung zu geben.

Also, frisch ans Werk!

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Antwort #7 - 10.05.2010 um 13:17:53
 
ok schweizer,danke für die infos.
habe grade erstmal mein führungszeugnis beantragt.
werde es in 1 woche bis 10 tagen bekommen.
mal sehen ob die verurteilungen erstmal gelöscht sind.
dann schauen wir weiter.
bis spaeter.
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Antwort #8 - 11.05.2010 um 08:45:59
 
mikel schrieb am 10.05.2010 um 13:17:53:
habe grade erstmal mein führungszeugnis beantragt.


Das hättest Du Dir sparen können (s.o.), da da eh nicht alles drinsteht, was die EBH wissen muss - und was der EBH mitgeteilt wird. Die EBH bekommt wie gesagt eine vollständige Auskunft, also auch die Verurteilungen unter 90 TS bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe. Und wenn die Summe dieser Verurteilungen über der Bagatellgrenze liegt, dann siehts finster aus.
Du solltes Dir also vor dem Beratungstermin mal schön alle Deine Urteile und/oder Strafbefehle 'raussuchen, die zum Termin mitbringen, und dem SB vorlegen. Der dürfte anhand des § 46 BZRG feststellen können, ob die Strafen mittlerweile getilgt sein dürften oder nicht. Schau einfach selbst mal 'rein (beachte aber bitte, dass gemäß § 47 die Tilgung erst einsetzt, wenn für ALLE Verurteilungen Tilgungsreife eingetreten ist), vielleicht kannst Du Dir den Weg zur EBH auch spraren.
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Antwort #9 - 11.05.2010 um 14:09:50
 
wie?jetzt versteh ich nichts mehr?
wenn in dem führungszeugnis nichts drinne steht ist doch alles gelöscht oder?
die urteile habe ich nicht mehr??
wo bekomm ich die denn?
das letzte mal wurde ich ende 1995 verurteilt
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Antwort #10 - 11.05.2010 um 14:16:43
 
Du machst dir auch viel zu viele Gedanken... wurde doch schon mehrmals gesagt, dass die EBH eine andere, ausführlichere Version des Führungszeugnisses braucht, die holt sie sich auch selber Zwinkernd
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Antwort #11 - 11.05.2010 um 14:19:38
 
ja aber wie kann ich denn rauskriegen on die sachen getilgt sind oder nicht?
das führungszeugnis was ich jetzt bekomme wenn da nichts drinne steht heisst das,das die verurteilungen immer noch nicht getilgt sein können??
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Antwort #12 - 11.05.2010 um 14:28:01
 
Mal ganz ehrlich, die beste Beratung solltest du in deiner EBH bekommen, kann zwar bis zu 255,- € kosten, aber zumindest bekommst du dann rechtsmittelfähige Bescheide und weisst es ganz genau.
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Antwort #13 - 11.05.2010 um 14:29:47
 
also noch mal-
wenn in dem führungszeugnis was ich jetzt bekomme keine vermerkungen(nichts drinne steht),heisst das,das meine verurteilungen trotzdem noch nicht getilgt sein können?

frage;wenns so ist,wie könnte ich das denn selbst rauskriegen ob meine verurteilungen getilgt sind oder nicht,ohne das ich zur EBH gehen muss.

meine letzte verurteilung war ende 1995 da war ich 20 jahre alt und das urteil war 6 monate freiheitsstrafe.danach war ich nie wieder verurteilt.

und wo kann ich denn meine verurteilungen bekommen,alle urteile?habe leider nichts mehr aufgehoben?
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Antwort #14 - 11.05.2010 um 14:56:50
 
Mikel, bitte - auch wir hier können nicht alle Probleme der Welt lösen.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen - das Behördenführungszeugnis (habe mich jetzt informiert, und weiß nun, dass Dein "Beförderungsführungszeugnis" von gestern nur ein Verschreiber war) und das "normale" Führungszeugnis.

Du kannst es drehen oder wenden, wie Du willst - Du würdest auf Antrag immer nur das normale Führungszeugnis bekommen. - Eine solche Strafe, wie Du sie in 1995 bekommen hast, würde da sicher drin stehen, wenn sie noch nicht getilgt wäre.

Was Odysseus meinte, bezieht sich auf das Behördenführungszeugnis. Darin sind im Unterschied zum "normalen" Führungszeugnis wohl auch kleinere Delikte aufgeführt, die an und für sich unterhalb von Bagatellgrenzen liegen einzeln gesehen nicht schädlich sind. - Lediglich, wenn es eine Summe solcher Delikte gäbe, könnten Bagatellgrenzen überschritten werden. - Dies zu erfahren, ist aber offenbar nur einer Behörde, nicht aber Dir als Privatperson möglich. - Ob man das gut findet oder nicht, ist egal, es ist so. Wir können es nicht ändern.

Wenn aber, wie Du schreibst, seit 1995 keine weiteren Delikte von Dir begangen worden sind, kannst Du, denke ich, ganz optimistisch sein. -

Mehr kann man von hier aus wirklich nicht sagen.
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