mikel schrieb am 12.05.2010 um 11:32:43:das gestz sagt doch 3 jahre deutschland leben und davon 2 jahre mit deutschen ehepartner.
wie soll mann dann in 3jahren 60 monate rentenzahlungen machen???
Richtig, das macht normalerweise keinen Sinn. Es soll aber schon vorgekommen sein, dass einzelne Behörden so etwas verlangt habe, wie die zitierten threads ja belegen. Ich prersönlich bin der Auffasuung, dass man gegen eine solche Sichtweise durchaus erfolgreich mit juristischen MItteln vorgehen könnte.
Ist aber meine persönliche Auffassung, für die Du Dir nichts kaufen kannst. - Allerdings wirst Du in diesem Forum hier auch kaum mehr als "persönliche Auffassungen" geliefert bekommen, da wir hier keine Juristen sind und auch kein Rechtsberaterforum sein können und dürfen.
Üblicher- und logischerweise sollten bei einer Einbürgerung nach § 9 höchstens 36 Monate gefordert werden. Davion solltest Du auch erst einmal ausgehen und Dich nicht durch anderes verrückt machen lassen - zu dem Zweck hatte ich die links auch nicht gepostet. Ich wollte nur klar machen, dass es letztlich eine vom Wortlaut her wirklich eindeutige Grundlage im Gesetz bzw. den VAH zur Frage der Anrechnung von Rentenbeitragszeiten nicht gibt.
Daran können wir aber von hier aus nichts ändern, und darum ist die Problematik letztlich und zunächst auch eine, die von der jeweiligen
EBH zu beurteilen ist.
Mehr kann ich, und ich denke auch ein anderer dazu nicht sagen, auch wenn das schlussendlich nicht wirklich befriedigend sein mag. - Aber es bringt auch nichts, jetzt alle möglichen und unmöglichen Spekulationen anzustellen, über Dinge, die eintreten könnten, wahrscheinlich aber doch eher nicht.
Ich werde mich an so etwas jedenfalls nicht beteiligen. -
Ich finde, wir sollten es bei dem Gesagten belassen, Du machst erstmal den von mir nun schon mehrfach vorgeschlagenen Sondierungstermin bei Deiner
EBH und dann sehen wir ggf. weiter.
=schweitzer=