mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage 1wie sind die vorraussetztungen beider einbürgerung bei deutschen ehepartner in raum brandenburg?
Wie überall sonst in Deutschland auch.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:2jahre ehe 3 jahre aufendhalt in deutschland stimmt das?
Insgesamt mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, davon minsestens zwei Jahre in rechtmäßig bestehender und gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage 2 ich bin seit 6 monate mit meiner deutschen ehefrau verheiratet.wann kann ich den einbürgerungsantrag stellen oder wann ist der beste zeitpunkt damit es am schnellsten geht?
Zum ersten Teil der Frage: Antrag macht sicher erst Sinn, wenn die zeitlichen Voraussetzungen (siehe Antwort von eben) annähernd erfüllt sind. - Die "Schnelligkeit" lässt sich durch Dich nur insoweit beeinflussen, als das Du alle Unterlagen vollständig einreichst und alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig und hinreichend erbringst.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage 3 habe gehöhrt das wohngeld 35-40 euro nicht schaedlich für die einbürgerung sind?stimmt das oder wie sieht das die
EBH.
Ich dachte, ich hätte mich in
diesem thread von Dir
(BLaues bitte anklicken!) klar ausgedrückt. Davon, dass Wohngeld völlig unschädlich ist, steht da nichts.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage4 muss ich 24 monate rentenzahlungen vorweisen obwohl meine frau erwaerbsunfaehigkeitsrenterin ist??
Ich würde das grundsätzlich bejahen, bin aber nicht ganz sicher. Frag am besten bezogen auf Deinen Einzelfall Deine
EBH.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage5 es gibt 2 verschiedene führungszeugnisse welche muss ich beantragen um zu wissen ob meine straftaten getilgt sind?
beförderungsführungszeugnis oder das normale führungszeugnis?
Versteh ich nicht. Von einem "Beförderungsführungszeugnis" habe ich noch nie in meinem Leben gehört.
- Aber ich hatte Dich, auch in einem anderen thread schon auf eine Möglichkeit verwiesen, ein Führungszeugnis zu bekommen (den Tilgungsstand im BZR zu erfahren). Das sollte reichen.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage6 muss ich ein unbefristeten arbeitsvertrag haben wenn ich die einbürgerung haben möchte oder geht das auch mit befristeten arbeitsvertrag?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es wie beim Wohngeldbezug. Die
EBH wird eine einzelfallbezogene Prognoseentscheidung (unter Berücksichtigung der Einkünfte Deiner Frau durch die Erwerbsunfähigkeitsrente) treffen.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:frage7 kann die
EBH einfluss auf das türkische konsulat machen damit die ausbürgerung schneller geht weil das ja auch laenger dauern kann mit der ausbürgerung?
Darauf kann die
EBH keinerlei Einfluss nehmen.
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:was kann ich tuhn damit es schneller gehen sollte mit der ausbürgerung?
Siehe den zweiten Teil meiner Antwort zu Deiner Frage 2 - alles andere müsstest Du diesbezüglich bei den türkischen Behörden erfragen (betrifft kein deutsches Recht!).
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:wo kann ich rauskriegen in meiner stadt wo der orientierungskurs stattfindet
Hier
(Blaues bitte anklicken!)
mikel schrieb am 09.05.2010 um 19:05:34:und muss das selbst bezahlen??
Wenn kein ALG II bezogen wird, sehr wahrscheinlich ja. - Genaueres kann und wird Dir einzelfallbezogen der Träger des Kurses sagen können.
=schweitzer=