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Beantragung AE zur Eheschließung mit Studenten-AE? (Gelesen: 3.617 mal)
JessieB
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.05.2010 um 22:49:59
 
Vielen Dank!
Das heißt, einen Anspruch gibt es zwar nicht, aber es lohnt sich, mit der ABH zu reden und ggf. dann einen Antrag zu stellen.
Na dann hoffe ich, wir haben Glück und ich werde berichten!
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JessieB
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.05.2010 um 19:23:30
 
Vielen Dank!
Ich habe mit sehr freundlichen ABHler gesprochen. Aber er meinte, dass es üblicherweise erst dann eine Verlängerung, Fiktion oder Duldung gäbe, wenn die Eheschließung bereits angemeldet ist, allenfalls noch, wenn die Befreiung ungewöhnlich lange dauert. Aber nicht, wenn schon von vorneherein feststeht, dass die Zeit nicht reicht.
Gut, bleibt also nur Dänemark, besser als nichts...

Aber eine andere Frage hat sich aufgetan zum Thema LU, wenn wir dann später die AE beantragen:
In den FAQs hier steht folgendes:
"Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist."

In einem anderem Zusammenhang wurden hier im Forum aber die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz gepostet und darin steht unter 2.3. unter anderem dies:
"Geht es um einen auf Dauer angelegten
Aufenthalt des Ausländers zur Familienzusammenführung,
ist zu fordern, dass der
Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist." Im Paragraph wird gesagt, dass daher auch bei Ehegattennachzug eine Verpflichtungserklärung Dritter nicht ausreichend ist.

Wie wird das gehandhabt? Ich beende gerade mein Studium und finanziere mich über Studentenjobs, mein Freund ist Architekt und hat einige Jahre Berufserfahrung in Chile. Meine Mutter würde eine Verpflichtungserklärung geben.
Frage ist, wie die Chancen auf eine AE damit nach der Heirat stehen ...  Traurig

Vielen Dank für Unterstützung!
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steini007
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 27.05.2010 um 19:29:46
 
JessieB schrieb am 27.05.2010 um 19:23:30:
Frage ist, wie die Chancen auf eine AE damit nach der Heirat stehen 

... Chancenauswertung beim Toto- oder beim Lottospielen, aber leider nicht im Forum. Zwinkernd

Suche dir Beiträge zum Thema "Regelausnahme" und du wirst erkennen, ob der LU gesichert werden muss oder nicht.

Vor allem mache dich nicht verrückt. Zwinkernd

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JessieB
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 27.05.2010 um 19:32:50
 
OK, nachdem ich besagte Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum xten Mal gelesen habe, habe ich glaube ich den Punkt gefunden. Es ist darin nicht die Rede von Ehegattennachzug und auch nicht davon, ob zu einem Deutschen oder einem Ausländer nachgezogen wird, sondern es ist allgemein gehalten. Heißt das, die Ausführungen spezifizieren nur die Bedingungen für die Fälle, die entsprechend Eurer FAQ die LU-Sicherung nachweisen müssen und haben mit mir nichts zu tun?

Wie gut, dass es Euch gibt! Wie sollte man ohne Hilfe von Leuten für Euch dadurch steigen...?
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steini007
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Antwort #19 - 27.05.2010 um 19:35:54
 
JessieB schrieb am 27.05.2010 um 19:32:50:
und haben mit mir nichts zu tun?

Nochmals ganz langsam zum Mitschreiben:

Wenn bei dir keine Regelausnahme existiert, dann ist deine Erkenntnis völlig richtig. Zwinkernd
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JessieB
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Antwort #20 - 27.05.2010 um 19:43:40
 
Puh, da fällt mir ein großer Stein vom Herzen! Dankeschön!
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