Meine Frau (Ausländerin) und ich haben uns Anfang April getrennt. Bis zum Rückflug in ihre Heimat wohnt meine Frau bis ca. Mitte Juni (ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft dann auch ab) bei einer Bekannten.
Auf der
ABH wurde auch bereits das Formular "Getrennt leben" unterschrieben. Da meine Frau und ich einen 20 bzw. 30-Stunden-Teilzeitjob haben, bekamen wir bisher als Bedarfsgemeinschaft unterstützendes ALG II.
Der ARGE habe ich die Veränderung in unserer Bedarfsgemeinschaft (die Trennung) natürlich sofort mitgeteilt (läuft immer alles prima per E-Mail) und darauf hin die schriftliche Aufforderung erhalten, bis Ende April die Abmeldebestätigung meiner Frau einzureichen.
Nach Rücksprache bei der für uns zuständigen Sachbearbeiterin bei der
ABH habe ich erfahren, dass meine Frau die Abmeldebestätigung erst bekommt, wenn sie das gültige Flugticket mit dem Datum des Fluges (zurück in die Heimat) vorlegt. Da der von meiner Frau gesetzte Flugtermin aber erst gegen Mitte Juni sein wird (sie kann dann bis dahin noch arbeiten), kann meine Frau die Abmeldebestätigung auch erst dann bekommen. Zumal sie ja auch erst mal in der (finanziellen) Lage sein muss, das Flugticket zu erwerben. Und das wird irgendwann im laufenden Monat Mai der Fall sein. Und erst dann kann ich weitergehend die Abmeldebestätigung dem ARGE-Sachbearbeiter zukommen lassen. Dieses habe ich dem Sachbearbeiter innerhalb der E-Mail-Korrespondenz auch erklärt.
Nun habe ich für den laufenden Monat Mai überhaupt noch keine Leistungen von der ARGE erhalten.
Daher meine Frage: Darf die ARGE Sozialleistungen "bei fehlender Mitwirkung" einfach so versagen? Denn meines Erachtens kann nur der oben geschilderte Fall der Grund sein, warum mir für Mai noch keine Leistungen überwiesen wurden. Nur: Von "fehlender Mitwirkung" kann in meinem Fall ja nun wirklich nicht die Rede sein, denn ich habe mich (nachweislich) und ohne Verzögerungen darum bemüht, an die Abmeldebestätigung zu kommen, die aber weder meine Frau noch ich aus oben erwähnten Gründen bekommen können ...
Viele Grüße,
Hans-Peter