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Heiraten in DK (Gelesen: 4.308 mal)
carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.05.2010 um 14:27:58
 
Ich höre immer, dass es Gesetzesänderungen bei Heirat in DK gibt. Was hat sich da in den letzten 3 Jahren denn geändert ???
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Gruß &&CarlosCB
 
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #1 - 04.05.2010 um 14:54:10
 
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 04.05.2010 um 15:46:58
 
Aus der Begründung zur letzten Änderung AufenthV, § 39:


"Ein visumpflichtiger Ausländer, der mit einem Schengen-Visum in das Bundesgebiet mit den Ziel einreist, zum deutschen Familienangehörigen nachzuziehen (z. B. Heirat eines Deutschen in Dänemark), kann unter den Voraussetzungen der Nummer 3 den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise stellen, obwohl er im Visumantrag nach eigenen Angaben zu touristischen Zwecken begehrt und nur deswegen ein Schengen-Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erhalten kann. Dabei wird das Visum für den Kurzaufenthalt entgegen dem angegeben Zweck für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt, für den von vornher ein ein nationales Visum erforderlich ist, genutzt und somit die Beteiligung der Ausländerbehörde umgangen. In diesem Fall macht er gezielt unrichtige Angaben, um ein Schengen-Visum zu erhalten, und kommt dennoch in den Genuss des § 39 Nr. 3 AufenthG
(vgl. BTags-DS 16/5056 vom 23.04.2007, Seite 240)."

"Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Nummer 3 sollte klargestellt werden, das die Vergünstigung nur dann gilt, wenn der Anspruch nach der Einreise entsteht und damit ein von vornherein beabsichtigter Wechsel des angegebenen Aufenthaltszwecks ausgeschlossen werden kann. Ansonsten kann über ein Schengen-Visum ein Daueraufenthaltsrecht trotz unrichtiger Angaben hinsichtlich des Aufenthaltszwecks erlangt werden. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung des § 39 Nr. 3 AufenthV sollte klargestellt werden, dass die Vergünstigung nur dann gilt, wenn der Anspruch nach der Einreise entsteht und damit ein von vorneherein beabsichtigter Wechsel des Aufenthaltszwecks ausgeschlossen werden. Ansonsten kann über ein Schengen-Visum ein Daueraufenthalsrecht trotz unrichtiger Angaben hinsichtlich des Aufenthaltszwecks erlangt werden
(vgl. BTags-DS 16/5056 vom 23.04.2007, Seite 240)."


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.05.2010 um 08:28:07
 
@ Mick

Zitat:
"Ein visumpflichtiger Ausländer, der mit einem Schengen-Visum in das Bundesgebiet mit den Ziel einreist, zum deutschen Familienangehörigen nachzuziehen (z. B. Heirat eines Deutschen in Dänemark),


Nach der Gesetzesänderung im August 2007 und diversen Rechtsprechungen ist das doch jetzt nicht mehr möglich, dass man nach einer Heirat in DK eine AE bekommt, da der Anspruch bereits vor der Einreise (nach Deutschland) entstand.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.05.2010 um 08:46:21
 
Steini, es macht keinen Sinn hier einen einzelnen Satz aus den von Mick geposteten Gesamtzitaten herauszulösen. Das bewirkt nur eine Irritation, der Du möglicherweise selbst gerade aufgesessen bist.  -

Der Extrakt dieser Zitate lautet genauso, wie Du es nun gepostet hast. Und nichts anderes hat Mick hier darstellen wollen. -

Der Teil aber, den Du jetzt herausgelöst hast, ist lediglich Teil einer (fiktiven) Sachverhaltsdarstellung im Rahmen der Bundestagsdrucksache, in deren Ergebnis man eben keinen Anspruch auf Erteilung einer AE geltend machen kann, wenn bereits vor Einreise nach Deutschland eine Heirat in DK erfolgte.

Die Sachverhaltsdarstellung ist hier Im Rahmen der Drucksache sicher einbezogen worden, um die Rechtsfolge für Leser nachvollziehbar zu machen - die Begründetheit der Rechtsfolge zu verdeutlichen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Praecox
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.05.2010 um 16:40:57
 
Ich habe alles gelesen - vermisse aber dennoch eine klare Aussage zum Thema.

Hat es jemand geschafft (in der letzten Zeit - also 2010, und _nicht_ vor 'zig Jahren), daß eine in DK geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wurde?

Ich habe folgendes vor: Meine thailändische Verlobte reist mit einem Touristen-Visum in Deutschland ein. Wir machen einen Trip nach DK. Heiraten dort.

Kann das klappen?

Ich fürchte, Leute die es geschafft haben, eine in DK geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, werden mir nicht antworten - weil sie hier nicht mehr mitlesen.

So werden mir nur "Theoretiker" antworten?

Gruß,
Praecox
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.05.2010 um 16:46:57
 
Praecox schrieb am 13.05.2010 um 16:40:57:
Kann das klappen?


Natürlich kann das klappen.

Nur meinst du wahrscheinlich: ob es klappt, dass danach die
AE ohne Ausreise erteilt wird. DAS ist die Frage, nicht ob das
Heiraten in DK klappen kann.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.05.2010 um 17:01:39
 
Praecox schrieb am 13.05.2010 um 16:40:57:
Leute die es geschafft haben, eine in DK geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen

Eine in DK geschlossene Ehe muss nicht erst noch anerkannt werden, sie absolut rechtsgültig.

Wenn es dir aber um die anschließende Erteilung der AE für deine Frau geht, hängt es davon ab, in welchem Bundesland du lebst.

Nicht jedes dänische Standesamt ist erfreut über eine "Touristeneheschließung" (z. B. Ribe). Probleme und unnötiger Zeitverlust sind vorprogrammiert.
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iliana24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.05.2010 um 17:34:55
 
also ich habe dieses jahr in tondern geheiratet die waren alle super nett es waren sehr viele aus deutschland da von münchen dortmund wie auch immer es ist 1km nach der grenze ist auch net teuer da aber man muss sich da drei tage aufhalten...was auch positiv ist man muss net soviele papiere beantragen es ist einfacher...

in deutschland wird die ehe anerkannt da ihr eine internationale heiratsurkunde bekommt...!!sie ist auf mehreren sprachen uebersetzt...und da dk in der eu liegt ist sie voll rechtsgültig
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Praecox
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 13.05.2010 um 18:43:23
 
Danke für alle Antworten - und so schnell!  Smiley

Zitat:
Nur meinst du wahrscheinlich: ob es klappt, dass danach die AE ohne Ausreise erteilt wird. DAS ist die Frage, nicht ob das Heiraten in DK klappen kann.

Ja. korrekt. Ich wohne in Bayern. Macht es Sinn, vor meinem geplanten Vorhaben bei der Ausländer-Behörde "vorzufühlen", ob sie nach erfolgter Heirat auf Ausreise/Einreise bestehen?
Gruß, Praecox
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.05.2010 um 18:50:04
 
Praecox schrieb am 13.05.2010 um 18:43:23:
Macht es Sinn, vor meinem geplanten Vorhaben bei der Ausländer-Behörde "vorzufühlen", ob sie nach erfolgter Heirat auf Ausreise/Einreise bestehen?

Sinn macht es immer, VORHER nachzufragen, warum nicht?

Die Meinung des Bayerischen VGH ist eben genauso, dass bei einer DK Heirat kein Anspruch auf eine AE besteht.
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Praecox
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 13.05.2010 um 19:33:21
 
steini007 schrieb am 13.05.2010 um 18:50:04:
Die Meinung des Bayerischen VGH ist eben genauso, dass bei einer DK Heirat kein Anspruch auf eine AE besteht.
... also ist im Jahre 2010 und in Bayern der auf http://www.single-suchen.de/daenemark.html#Wie aufgezeigte (mögliche) Weg nicht (mehr) gangbar? Hier steht Zitat:
Laut §9 Abs. 1 Ausländergesetz liegt dies im Ermessen der ABH.
Sollte die ABH die Genehmigung nicht erteilen und auf eine Ausreise und einen neuen Visumsantrag bestehen, dann kann man noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wegen Ermessungsfehler, ...

Die Infos unter dem von mir angeführten Link (Heiraten in Dänemark - Wie geht es weiter nach der Heirat) sind schon etwas älter.
Aktuell scheint es wohl so zu sein (wie steini007 schrieb), daß in Bayern die Ausreise und ein erneuter Visum-Antrag unumgänglich ist?
(Sorry, wenn ich viel/unnötig frage - das Thema ist (für mich) kompliziert).
Liebe Grüße,
Praecox
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Antwort #12 - 13.05.2010 um 19:49:26
 
Praecox schrieb am 13.05.2010 um 19:33:21:
Laut §9 Abs. 1 Ausländergesetz 

Das "Ausländergesetz" gibt es nicht mehr.
Es ist durch das AufenthG ersetzt worden.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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steini007
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Antwort #13 - 13.05.2010 um 20:18:03
 
@Praecox

Die von dir verlinkte Seite scheint nun seit Jahren nicht mehr aktualisiert worden zu sein, da auch manche Webseiten nicht mehr existieren.

Die Rechtssprechung des BayVGH vom 23.12.2008 (Az 19 CS 08.577 und C 08.3068) unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/5065, S. 240 in der ausdrücklich auf eine Umgehungspraxis bei Heirat mit Deutschen in Dänemark Bezug genommen wird, ist zu beachten.

Auch verweist der BayVGH auf folgende Urteile: VGH Kassen, Beschluss vom 22.09.2008, Az 1 B 1628/08, InfAuslR 2009, 14 = ZAR 2008, 402; OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 16.07.2009, Az 2 B 19.08, Juris; RhPf OVG v. 20.04.2009, Az 7 B 10037/09, Juris ; a. A. VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 08.07, InfAuslR 2008, 444.
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Antwort #14 - 14.05.2010 um 19:05:31
 
Hallo Carlos,
ich kann nicht aus eigener Erfahrung sprechen, aber bezüglich den Gesetzesänderungen was eine Heirat in Dänemark angeht, ist mir zu Ohren gekommen, dass noch vor einigen Jahren oftmals eine Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise des ausländischen Ehegatten erteilt wurde, während jetzt angeblich vermehrt darauf bestanden wird, dass der ausländische Ehepartner ausreist und eine Familienzusammenführung beantragt.

Viele Grüße.
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