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Apostille für Eingebürgerte? (Gelesen: 3.929 mal)
derjohn
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04.05.2010 um 12:28:00
 
Hallo, ich habe eine theoretische Frage.
Ein Mensch der als Kleinkind aus der UDSSR nach Deutschland kamm und eingebürgert wurde, möchte nun in Deutschland heiraten.
Braucht dieser Mensch auf seiner Geburtsurkunde eine Apostille? Oder reicht da eine beglaubigte Übersetzung?
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erne
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Antwort #1 - 04.05.2010 um 12:31:10
 
Apostille ist nicht nötig.
Original und Übersetzung reichen.

Was sagt denn das Standesamt?
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derjohn
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Antwort #2 - 04.05.2010 um 13:07:49
 
Gibt es da einen Paragraphen oder Ähnliches? Bei Ausländern müsste die gleiche Geburtsurkunde ja apostelliert werden.

Das Standesamt sagt nichts, da es nur eine Überlegung ist und kein realer Fall.
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erne
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Antwort #3 - 04.05.2010 um 13:22:26
 
derjohn schrieb am 04.05.2010 um 13:07:49:
Gibt es da einen Paragraphen oder Ähnliches?

Ich kenne nur reale Fälle, da hat das Standesamt nie eine Apostille verlangt ... in einem Fall wurde eine "neue" Geburtsurkunde, überbegalubigt, vorgelegt (keine dt. Staatsangehörigkeit), ansonsten hat die alte Geburtsurkunde im Original und mit Übersetzung gelangt, es gab nie Forderungen nach Apostille.
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Stefan-TR
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Antwort #4 - 04.05.2010 um 15:55:31
 
derjohn schrieb am 04.05.2010 um 12:28:00:
Braucht dieser Mensch auf seiner Geburtsurkunde eine Apostille

Ich teile ernes Meinung hier nicht und wuerde es durchaus als legitim ansehen, wenn eine Apostille gefordert wird. Es geht ja schliesslich um die auslaendische Urkunde und nicht um die Person. Somit wuesste ich nicht, weshalb die Staatsangehoerigkeit des Geborenen eine Rolle spielen sollte.

Nach einer Einbuergerung sollte es aber moeglich sein eine Geburt nach § 36 PStG in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Sobald das einmal gemacht wurde koennen nachfolgend deutsche Auszuege aus dem Geburtenregsiter bezogen werden.
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Antwort #5 - 04.05.2010 um 16:59:24
 
hmm, relativieren wir das ganz doch:

UdSSR war ein Vielvölkerstaat, daraus hervorgegangen sind viele "neue" unabhängige Staate:
Russ.Föd.
BY
UA
dann aber auch viele *stans. (Turkmenistan, Kasachstan, Usbekistan, Kyrgistan, Tadschikistan,) Georgien, Aserbaidschan ....

Nicht alle diese neue Staaten sind dem Haagener Abkommen beigetreten.
http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=conventions.status&cid=41

der TS hat nicht ausgeführt, um welche sow. Republik es sich handeln soll.

Stefan-TR schrieb am 04.05.2010 um 15:55:31:
durchaus als legitim ansehen, wenn eine Apostille gefordert wird. 

wie denn, wenn der Staat nicht dem Haagener Abkommen beigetreten ist?
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Antwort #6 - 04.05.2010 um 19:11:39
 
erne schrieb am 04.05.2010 um 16:59:24:
wie denn, wenn der Staat nicht dem Haagener Abkommen beigetreten ist? 

Na ja, in dem Fall dann natuerlich Legalisation bzw. Urkundenueberpruefung via Vertrauensanwalt.  Was man halt so macht, wenn man eine auslaendische Ukrunde bekommt.

Das Recht das jeweils zu fordern (oder auch nicht zu fordern) liegt meines Wissens ja sowieso immer bei der Behoerde welche die Urkunde akzeptieren soll.
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derjohn
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Antwort #7 - 04.05.2010 um 20:02:30
 
erne schrieb am 04.05.2010 um 16:59:24:
der TS hat nicht ausgeführt, um welche sow. Republik es sich handeln soll

Für mich sind die Fälle der Geburtsurkunden interessant die einmal auf dem Teretorium des jetzigen Kasachstan und des jetzigen Russland ausgestellt wurden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.05.2010 um 12:36:45
 
derjohn schrieb am 04.05.2010 um 20:02:30:
Für mich sind die Fälle der Geburtsurkunden interessant die einmal auf dem Teretorium des jetzigen Kasachstan und des jetzigen Russland ausgestellt wurden.


Sowjetische Urkunden werden m.W. heutzutage weder apostilliert noch legalisiert. Zumindest aus Rußland können im Prinzip Zweitausstellungen besorgt werden, die dann auch apostillierungsfähig sind.

Gruß, ULF
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