Hallo liebe zusammen,
bin Selbstständiger(nach §21) und hat imFeb 2010 einen Antrag auf Daueraufenthalt EG gestellt, danach bekamm ich ein Brief von
ABH und fordet 42,50 EUR Verwaltungsgebühr. Habe natürlich sofort bezahlt.
heute bekomme ich ein weitere Brief von
ABH, die Beamtin hat einen Termin am Juni gegeben und fordert folgende Unterlagen:
1:Prüfungsbericht von Steuerberater
2:Meinen Pass und Pass der Ehefrau
3:Krankenversicherungsnachweis
4:Rentenauskunft
5:Mietvertrag
6:42,50 EUR
die Unterlagen 1,3,4,5 habe ich bei Antragstellung schon mal abgegeben.
meine Situation ist, bin seit Juli 2009 mit meine Ehefrau geschieden, habe Finanzamt mitgeteilt, aber
ABH noch nicht. Da meine Frau auch Selbstständiger ist und hat eigenstädige Aufenthaltstitel(nach §21) , die keine Verbindung mit meiner Aufenthaltstitel(nach §21) besteht. bei uns gibt es auch keine Unterhaltspflicht.
ich habe 2 Frage:
1: bedeutet das Brief, dass meinen Antrag auf Daueraufenthalt EG genehmigt werden?
2:Was soll ich als Ersatz von Pass meiner Ehefrau mitbringen ? Reicht die Gerichtsentscheidung aus?
Auf jede Menge Info bin ich sehr dankbar!