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Aunspruch Auf Aufenthaltserlaubnis mit Unbefristetem Arbeitsvertrag ? (Gelesen: 1.806 mal)
esperado
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i4a rocks!


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01.05.2010 um 20:39:47
 
Hallo ihr Lieben,

nach langen schlaflosen Nächten, und langen Suchen hier nach einem Fall wie meins  komme ich heute direkt ins Thema.

Zur Zeit bin ich noch mit einer Deutschen verheiratet, aber nicht mehr in einer ehelichen  Lebensgemeinschaft. kein EU.Bürger sonder marokkanisch.

Da ich seit einem Jahr berufstätig bin , und im Besitz eines unbefristeten Arbeitsvertrags und seit einem Jahr im Besitz einer Befristeten Aufenthaltserlaubnis bin, wollte ich fragen wie die Erfolgsaussichten die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zweck Erwerbstätigkeit sind, und ob ich Anspruch auf einer Arbeitserlaubnis haben werde, falls meineAufenthaltstitel erlischt.

ich bedanke mich herzlich bei jedem der/die Sich Zeit nimmmt meine Frage zu lesen und beantwortet, nach ähnliche Erfahrung oder sicherm Kenntnis mit meinem Fall.

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steini007
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Antwort #1 - 01.05.2010 um 20:46:04
 
esperado schrieb am 01.05.2010 um 20:39:47:
wollte ich fragen wie die Erfolgsaussichten die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zweck Erwerbstätigkeit sind

... dazu wäre deine freundliche ABH die richtige Anlaufstelle.

Es stellt sich aber grundsätzlich die Frage, ob du bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast; eheliche Lebensführung in Deutschland von mindestens zwei Jahren.
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esperado
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Antwort #2 - 01.05.2010 um 20:50:25
 
eine eigenständige Lebensführung ist leider noch nicht der Fall, denn dafür fellt mir noch ein Jahr Lebensgemeinschaft mit meiner deutschen Frau. Traurig
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steini007
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Antwort #3 - 01.05.2010 um 20:59:13
 
esperado schrieb am 01.05.2010 um 20:50:25:
dafür fellt mir noch ein Jahr Lebensgemeinschaft mit meiner deutschen Frau.

... dann dürfte nach Bekanntwerden der Trennung mit deiner deutschen Ehefrau die AE nachträglich befristet werden und dann eine Ausreiseaufforderung folgen.

Dass du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, spielt - sofern es sich nicht um einen hochqualifizierten Job handelt - keine Rolle.
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esperado
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Antwort #4 - 01.05.2010 um 21:05:28
 
Bekanntwerden der Trennung in dem Fall heißt eine gerichtliche  Scheidung, oder reicht wie bei mir der Fall, ein Ausziehen und eine Neuanmeldung in einer anderen Wohnung ?

Bitte Steini007 klären Sie es mir genauer ?
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steini007
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Antwort #5 - 01.05.2010 um 21:16:54
 
Wenn du dich von deiner Frau trennst, eine andere Wohnung beziehst, dich beim zuständigen Meldeamt meldest, wird die ABH über deinen neuen Wohnort informiert.

Auch gibst du bei der Neuanmeldung deinen Familienstand an; in deinem Fall "getrennt lebend".

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esperado
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Antwort #6 - 01.05.2010 um 21:25:29
 
da meine Frau selbe von der Wohnung ausgezogen ist, weil der Mietvertrag über ihren Namen lief, undsomit die Wohnung gekündigt, heißt das dass ich keine chance mehr habe.

auch auf eine Duldung ?oder Bleiberecht ?
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steini007
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Antwort #7 - 01.05.2010 um 21:28:21
 
esperado schrieb am 01.05.2010 um 21:25:29:
, heißt das dass ich keine chance mehr habe.

Da sehe ich keine Chance, sofern ...
steini007 schrieb am 01.05.2010 um 20:59:13:
... es sich nicht um einen hochqualifizierten Job handelt 

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