Hallo Ulf,
danke für deine Antwort.
Nein, verheiratet bin ich nicht. Das Problem ist, dass er eigentlich staatenlos ist aber aufgrund der Einreise mit einem falschen Pass noch eine falsche Identität auf seiner Duldung steht.
Es läuft bereits eine Klage deshalb, weil ihm seine Staatenlosigkeit nicht geglaubt wird.(wird sich lt. Anwältin aber noch bis zu 1 1/2 Jahre hinziehen)
Ich weiss nur nicht unter welchem Namen er die Vaterschaft annehmen soll?
Aktuell hat er nur die Duldung bei sich, der falsche Pass mit dem er eingereist ist wurde ungültig gemacht und liegt bei der Bundespolizei und seine Staatenlosen-Dokumente sind beim Gericht.
Habe auch keine Ahnung wie groß die Gefahr der Abschiebung aktuell ist.
Es gab vor 2 Monaten einen Abschiebeversuch ins falsche Land (also das vom falschen Pass) welcher aber gescheitert ist(mit dem nächsten Flieger zurück nach DE), weils eben nicht sein Land ist.
Die
ABH will versuchen ihn nochmal dorthin zu schicken. Um ihn zu "retten" müssten wir also praktisch die Vaterschaft mit dem falschen Namen beantragen, weil er unter dem Namen ja auch bei der
ABH registriert ist und abgeschoben werden könnte.
Das wollen wir aber nicht weil das DER Beweis fürs
BAMF und die
ABH wäre dass er tatsächlich nicht staatenlos ist.
Hoffe ich hab jetzt nicht zu weit ausgeholt...ist alles etwas problematisch
Liebe Grüße