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Wer entscheidet über den Transfer in ein anderes Aufnahmelager? (Gelesen: 2.117 mal)
picuk
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer entscheidet über den Transfer in ein anderes Aufnahmelager?
29.04.2010 um 20:58:25
 
Hallo zusammen,

das "Heim" meines Freundes soll inkl. ABH und Aussenstelle des BAMF geschlossen werden.
Sehr sehr viele Bewohner wurden schon umgesiedelt und ehrlichgesagt würde uns ein sofortiger Wechsel der ABH sehr gelegen kommen.

Entscheidet in so einem Fall die ABH selbst wann das Lager wie komplett geräumt wird und wohin es geht oder wer macht das?

Es läuft zudem gerade eine Klage gegen das BAMF, kann soetwas den Transfer verhindern?
Alle seine Landsmänner sind schon weg bzw ziehen demnächst um.

Wie stehen die Chancen einen Transfer vom Lager zur (schwangeren) Lebensgefährtin während einer laufenden Klage gestattet zu bekommen?
Würde sich damit auch die ABH (wohne in einem anderen LK) ändern oder würde es bei der alten ABH bleiben?

Sind doch ein paar Fragen mehr geworden... Augenrollen Vielleicht weiss ja jemand bescheid.

Liebe Grüße

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schweitzer
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Antwort #1 - 30.04.2010 um 08:19:29
 
picuk schrieb am 29.04.2010 um 20:58:25:
Entscheidet in so einem Fall die ABH selbst wann das Lager wie komplett geräumt wird und wohin es geht oder wer macht das?


Nein, das ist ein komplexerer Vorgang an dem in aller Regel mehrere Stellen beteiligt sind. Hier in meinem Bundesland in jedem Falle das Landesamt für Innere Verwaltung in Gestalt des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten, das Innenministerium als Fachaufsichtsbehörde und die Ausländerbehörden der Gebietskörperschaften, in dem sich das zu schließende Heim befindet sowie die Heime, auf die die Flüchtlinge dann aufgeteilt werden sollen.

Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, unter anderem der Auslastung und Beschaffenheit der aufnehmenden Unterkünfte, aber auch der "Quote" an Flüchtlingen in der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Aus meiner Sicht wäre es am sinnvollsten sich mit Eurem Anliegen sowohl an die noch zuständige ABH als auch an das zuständige Landesamt zu wenden.

Da ich aber die Modalitäten in Niedersachsen nicht im Datail kenne, wäre es womöglich zunächst am effektivsten sich an den Flüchtlingsrat Niedersachsen  zu wenden. Die sollten über einschlägige länderbezogene Erfahrungen verfügen und entsprechend konkreter beraten können. (Blaues bitte anklicken!)

Nach einer Verteilung wäre dann für Deinen Freund die ABH der Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt oder Landkreis) zuständig, in der sich die neue Unterkunft befindet.

=schweitzer=
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picuk
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Antwort #2 - 15.05.2010 um 17:36:14
 
Hallo Schweitzer,

danke für deine ausführliche Antwort und die Tipps.

Bisher sind wir noch nicht dazu gekommen den Flüchtlingsrat zu fragen bzw unser Glück zu versuchen, aber nächste Woche werden wir es endlich angehen.
Aber es ist schonmal sehr schön zu hören, dass die ABH da nicht das komplette Sagen hat. Das ist sehr hilfreich  Smiley

Liebe Grüße
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.05.2010 um 18:30:04
 
picuk schrieb am 29.04.2010 um 20:58:25:
Wie stehen die Chancen einen Transfer vom Lager zur (schwangeren) Lebensgefährtin während einer laufenden Klage gestattet zu bekommen?


Hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit die Schwangere auf Hilfe angewiesen ist.
Ist der Ursprung der Schwangerschaft bereits durch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung bestätigt worden?

Gruß, ULF
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picuk
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Antwort #4 - 16.05.2010 um 15:07:10
 
Hallo Ulf,

nein noch nicht. Das dürfte sich auch etwas schwierig gestalten fürchte ich unentschlossen
Ist ein etwas kompliziertes Thema und benötigt denke ich einen eigenen Thread, weil ich gar keine Ahnung habe wie wir das mit der Vaterschaft anstellen sollen.

Auf Hilfe angewiesen bin ich, das kann ich auch vom Arzt attestiert bekommen; dürfte nicht das Problem sein.

Liebe Grüße
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.05.2010 um 15:29:04
 
picuk schrieb am 16.05.2010 um 15:07:10:
nein noch nicht. Das dürfte sich auch etwas schwierig gestalten fürchte ich unentschlossen
Ist ein etwas kompliziertes Thema und benötigt denke ich einen eigenen Thread, weil ich gar keine Ahnung habe wie wir das mit der Vaterschaft anstellen sollen.


Es gibt keine Ehe Deinerseits, die ihn als Vater zunächst ausschließen würde?

Dann gehe er zum örtlichen Jugendamt, wenn die nicht beurkunden wollen, zum Notar. Du kannst Deine Zustimmung gesondert beurkunden lassen.

Gruß, ULF
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picuk
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Antwort #6 - 16.05.2010 um 17:22:17
 
Hallo Ulf,

danke für deine Antwort.

Nein, verheiratet bin ich nicht. Das Problem ist, dass er eigentlich staatenlos ist aber aufgrund der Einreise mit einem falschen Pass noch eine falsche Identität auf seiner Duldung steht.
Es läuft bereits eine Klage deshalb, weil ihm seine Staatenlosigkeit nicht geglaubt wird.(wird sich lt. Anwältin aber noch bis zu 1 1/2 Jahre hinziehen)

Ich weiss nur nicht unter welchem Namen er die Vaterschaft annehmen soll?
Aktuell hat er nur die Duldung bei sich, der falsche Pass mit dem er eingereist ist wurde ungültig gemacht und liegt bei der Bundespolizei und seine Staatenlosen-Dokumente sind beim Gericht.

Habe auch keine Ahnung wie groß die Gefahr der Abschiebung aktuell ist.
Es gab vor 2 Monaten einen Abschiebeversuch ins falsche Land (also das vom falschen Pass) welcher aber gescheitert ist(mit dem nächsten Flieger zurück nach DE), weils eben nicht sein Land ist.
Die ABH will versuchen ihn nochmal dorthin zu schicken. Um ihn zu "retten" müssten wir also praktisch die Vaterschaft mit dem falschen Namen beantragen, weil er unter dem Namen ja auch bei der ABH registriert ist und abgeschoben werden könnte.

Das wollen wir aber nicht weil das DER Beweis fürs BAMF und die ABH wäre dass er tatsächlich nicht staatenlos ist.

Hoffe ich hab jetzt nicht zu weit ausgeholt...ist alles etwas problematisch  Lippen versiegelt

Liebe Grüße
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