vika schrieb am 29.04.2010 um 20:24:50:aber das mit IHK habe ich noch nicht verstanden. Was haben die damit zu tun?
wer glaubst Du denn, wird den Businessplan prüfen? Die Beamten in der
ABH?!?
Zitat:In Gewerbeamt/Ausländeramt wurde mir folgendes gesagt:
Er geht in Russland zu Deutscher Botschaft und gibt dort Antrag ab auf Aufenthaltserlaubnis, mit Formularen wie BusinessCase usw. Dies wird nach Deutschland verschickt (welche Behörde???), diese entscheiden dann positiv oder negativ.
im Wesentlichen: ja. In Deutschland wird die
ABH involviert, die kann aber bei anderen Stellen anfragen (z.B. der IHK)
Zitat:Kann ich eigentlich für ihn hier die Anträge stellen?
nein
Zitat:Bei uns ist es so, dass ich Qualifikation mitbringe und er das Kapital. Deswegen soll es ja auch eine GbR werden.
tja, dann braucht wird es auch keine
AE geben. Für eine Kapitalanlage braucht er die nicht.
Zitat:Am Anfang würde wir nur einen Laden öffnen mit 2 festen MA, nach ca. einem Jahr ist der zweite angedacht. Soll ich de Business Case auf 2 bzw. 3 Jahre ausschreiben? Was meint ihr? Trotzallem wird es nie eine Investition von 250.000 €. Ist dieser Betrag festgesetzt?
je weiter Du von 5 MA/250.000 EUR weg bist, desto stärker sollte das übergeordnete wirtschaftliche Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis begründet werden. Es handelt sich nicht um starre Grenzen
Zitat:Und dann glaube ich nicht das ein Einzelhandelsgeschäft von übergeordneten wirtschaftlichen Interesse oder
-ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.
und deshalb wird es dann vermutlich auch nicht klappen und wir wären bei
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272485850/1#1Franchise im Einzelhandel... Handy-Laden? Back-Shop? Weinhandel?
Zitat:oder gibt es einen Jurist der sich zu 100% damit auskennt und tipps gibt auf was muss man achten beim Business Case, damit genehmigt wird.
bei Euch fehlen m.E. die elementaren Grundvoraussetzungen. Da kann auch ein Top-Jurist oder ein exzellenter BC-Schreiber nichts ausrichten.
Muleta