Hallo allerseits, ich habe mal wieder eine Frage:
Mein Mann (Australier) hat seit Februar 2009 eine
AE nach §28 und hatte auch eine Berechtigung zum Integrationskurs. Er hat alle seine Stunden aufgebraucht und danach weiter Deutsch gelernt, auf unsere Kosten. Mittlerweile absolviert er den Kurs auf Level C1.
Die Prüfung
B1 konnte er wegen Terminschwierigkeiten erst ein paar Monate nach dem eigentlichen Kurs machen. Heute kam das Ergebnis: Schriftlich und Hören volle Punktzahl, Mündlich knapp an
B1 vorbei - deshalb ein Gesamtergebnis von A2
Naja, jedenfalls steht in dem Brief, der mitkam, dass dieses level nicht ausreichend sei, um eine
NE zu beantragen. Außerdem stand in den Brief, man könne beim BMI einen Antrag stellen, so dass man nochmal den Kurs und die Prüfung kostenlos wiederholen kann. Auf Nachfrage beim Kursträge wurde das verneint. Nun meine Fragen:
1) Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Mann die Prüfung kostenlos wiederholen kann (auch ohne den Kurs zu wiederholen)?
2) Könnte ggf. das Zertifikat Deutsch, welches er in den nächsten Monaten machen will, ein hinreichender Ersatz für die bestandene B1-Prüfung sein, wenn es zur
NE bzw. zur Rückerstattung von 50% der Kursgebühren kommt? Wir möchten keinesfalls zwei dieser Prüfungen zahlen, bringt ja auch nix.
3) in diesem Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1258719554 hat Mikael geschrieben, bei Deutsch-Verheirateten reiche das Level A2 für eine NE- im Brief von Kursgeber wurde das eindeutig verneint...
Gruß