Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:1. ist die Ausstellung einer Geburtsurkunde abhängig von der Angabe des Kindsvaters?
Nein. Allerdings, wenn Du in der Geburtsanzeige angibst, dass einen Vater gibt, wird das Standesamt die Ausstellung der Geburtsurkunde solange verschieben, bis alle Papiere in Ordnung sind. Wenn Du den Vater verschweigst, kriegst Du sofort die Geburtsurkunde - ohne den Vater.
Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:Keine Geburtsurkunde hieße demnach, dass uns NICHTS zusteht an Erziehungsgeld - obwohl wir in einer Wohnung gemeldet sind und er der Vater ist????
Das ist so ein Sache, das Elterngeld steht Euch auch dann zu, wenn Ihr keine Geburtsurkunde habt, allerdings ohne Geburtsurkunde könnt Ihr nicht nachweisen, dass es Euer Kind ist und Ihr die Eltern seid. Ich sehe 2 Möglichkeiten:
1. Abschrift aus dem Geburtenregister verlangen, vielleicht wird das (zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung) akzeptiert.
2. Antrag fristgerecht stellen und darauf hinweisen, dass Ihr noch nicht alle Unterlagen habt, und diese später nachreichen.
Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:3. ganz anderer Gedankengang: muss ich den Vater eintragen lassen falls es anhaltende Probleme gibt? Wenn ja, könnten wir das auch mit der späteren Heirat ändern??? Wenn wir alle Papiere zusammen haben?
Nein, Du musst nicht. Kann alles auch noch später gemacht werden. Dann bekommt der Vater allerdings kein Elterngeld.
P.S.: Was Du auch machen kannst, ist Euren Bürgermeister (oder Euren Bundestagsabgeordneten) anschreiben und ihn fragen, wie er dazu steht, dass die Behörden in Deutschland immer noch Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention missachten
http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktionen/Kinderrechte18/UN-Kinderre...