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Probleme Eheschließung/Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 12.525 mal)
Heidi198888
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Antwort #15 - 22.04.2010 um 20:38:16
 
Danke Euch.
Jetzt wird es wieder ein wenig klarer.

Übrigens hab ich beim Notar angerufen. Die meinten es würde nix nützen es über sie zu erledigen, da sie die Unterlagen auch beim Jugendamt einreichen müssten.
Wobei mir im gerade einfällt, dass der Notar ein Bekannter meiner Eltern ist - und meine Eltern nicht wollen, dass unser Kind seinen Namen bekommt - bzw. das wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen (zuviel "Nicht-ohne-meine-Tochter" gelesen).

Mein Lebensgefährte hat ja auch eine Eidesstattliche Versicherung/Erklärung über seine Herkunft von einem Notar beglaubigt bekommen. Ebenso hat er übersetzte Militär-/Führerscheinausweise aus dem Irak.

Schon komisch. Da ist jemand anerkannter Flüchtling - und das Jugendamt oder Standesamt hat Zweifel an unserer Justiz, die solche Pässe ausstellt.

Danke Eduard für die Hinweise wie ich das Jugendamt im Falle eines Falles bissl legal herausfordern kann  Zwinkernd
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Muleta
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Antwort #16 - 22.04.2010 um 21:17:35
 
Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 20:38:16:
Übrigens hab ich beim Notar angerufen. Die meinten es würde nix nützen es über sie zu erledigen, da sie die Unterlagen auch beim Jugendamt einreichen müssten.


die Vaterschaftsanerkennung wird im Moment der Beurkundung rechtlich wirksam. D.h. wenn der Notar seinen Stempel drauf macht und unterschreibt. Damit ist das Thema dann also erledigt. Ob einem Standes- oder Jugendamt die notarielle Urkunde dann gefällt oder nicht, kommt es nicht an.

Muleta
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Eduard
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Antwort #17 - 22.04.2010 um 22:52:46
 
Muleta schrieb am 22.04.2010 um 21:17:35:
Heidi198888 schrieb am Heute um 20:38:16:
Übrigens hab ich beim Notar angerufen. Die meinten es würde nix nützen es über sie zu erledigen, da sie die Unterlagen auch beim Jugendamt einreichen müssten.


die Vaterschaftsanerkennung wird im Moment der Beurkundung rechtlich wirksam. D.h. wenn der Notar seinen Stempel drauf macht und unterschreibt. Damit ist das Thema dann also erledigt. Ob einem Standes- oder Jugendamt die notarielle Urkunde dann gefällt oder nicht, kommt es nicht an.

Muleta


Und im übrigen ist die Aussage des Notars (wahrscheinlich nicht vom ihm selbst, sondern von einem Angestellten) totaler Humbug. Das Jugendamt hat mit einer Vaterschaftsanerkennnung, die bei einer anderen Stelle beurkundet wurde, nichts mehr zu schaffen, es gibt keine Meldepflicht o. ä.
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Muleta
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Antwort #18 - 22.04.2010 um 23:07:31
 
Eduard schrieb am 22.04.2010 um 22:52:46:
Und im übrigen ist die Aussage des Notars (wahrscheinlich nicht vom ihm selbst, sondern von einem Angestellten) totaler Humbug. Das Jugendamt hat mit einer Vaterschaftsanerkennnung, die bei einer anderen Stelle beurkundet wurde, nichts mehr zu schaffen, es gibt keine Meldepflicht o. ä.


richtig, das Jugendamt hat nichts mehr damit zu schaffen.

Aber, dass es keine "Meldepflicht" gäbe... da wäre ich auf Deine Auslegung von 1597 Abs. 2 BGB gespannt (wobei dort allerdings keine Frist genannt ist, was gewisse Spielräume zulässt)

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Antwort #19 - 23.04.2010 um 09:42:52
 
Muleta schrieb am 22.04.2010 um 23:07:31:
Aber, dass es keine "Meldepflicht" gäbe... da wäre ich auf Deine Auslegung von 1597 Abs. 2 BGB gespannt (wobei dort allerdings keine Frist genannt ist, was gewisse Spielräume zulässt)


Mit "Meldepflicht" meinte ich auch nur das Jugendamt. Dass das Standesamt davon wissen muss, ist klar. Allerdings kann auch das Standesamt die Vaterschaftsanerkennung nicht rückgängig machen oder für ungültig erklären.

So, jetzt hoffe ich mal, dass die TS eine Lösung findet ... ich muss sagen, ich finde es entsetzlich, wie hier alle Ansprechpartner, mit denen sie gesprochen hat, es anscheinend völlig in Ordnung finden, dass ein Kind ohne Vater aufwächst, nur wegen einer fehlenden Urkunde.
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Antwort #20 - 26.04.2010 um 07:48:41
 
Eduard schrieb am 23.04.2010 um 09:42:52:
... ich muss sagen, ich finde es entsetzlich, wie hier alle Ansprechpartner, mit denen sie gesprochen hat, es anscheinend völlig in Ordnung finden, dass ein Kind ohne Vater aufwächst, nur wegen einer fehlenden Urkunde.

So etwas hat hier niemand geschrieben, Eduard.

Von den Teilnehmern an der Diskussion wurden, denke ich, gute Hinweise gegeben, wie Heidi198888 weiter vorgehen kann. Gleichzeitig wurde auf den Unterschied zwischen der Vaterschaftsanerkennung und der Beischreibung des Vaters in der Geburtsurkunde des Kindes hingewiesen.
Niemand hier spricht sich gegen das Aufwachsen des Kindes mit dem Vater aus!

Gruß,
Richter
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Eduard
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Antwort #21 - 26.04.2010 um 11:17:14
 
Richter schrieb am 26.04.2010 um 07:48:41:
So etwas hat hier niemand geschrieben, Eduard.

Ich meinte nicht die Forumsteilnehmer, sondern die Ansprechpartner bei den Behörden (Standesamt, Jugendamt). Sorry, wenn das missverständlich rüberkam ...
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Heidi198888
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Antwort #22 - 27.05.2010 um 16:33:12
 
Zwischenstand

Einen großen Dank an Euch alle.

Die Vaterschaftsanerkennung sowie das Sorgerecht haben wir heute mit dem Jugendamt geklärt.
Ganz ohne Theater, da die gute Dame, die das normal bearbeitet, krank war.
Ihr Chef war dafür umso netter und normaler.

Also Schritt 1 wäre geschafft. Und dank Eurer Informationen war ich auch besser auf alle Eventualitäten vorbereitet.
DANKE Schön noch einmal.  Smiley i4a is great
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