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Probleme Eheschließung/Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 12.498 mal)
Heidi198888
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21.04.2010 um 12:20:12
 
Hallo,

mein Lebensgefährte (aus dem Irak) ist seit 10 Jahren in Deutschland, hat den blauen Pass und unbefristete AE und Arbeitsgenehmigung.

Das Problem nun. Wir wollten heiraten, da unser Kind  nächsten Monat zur Welt kommt.

Gem. Standesamt brauchen wir für die Heirat natürlich die Ledigkeitsbescheinigung und eine Geburtsurkunde aus dem Irak.
Was nicht so einfach ist, da der Irak immer noch Krisengebiet ist und die Familie meines Freundes aus dem Norden stammt - das amtliche aber in Baghdad geregelt werden muss.

Also liesen wir den Gedanken zu heiraten VOR der Geburt erst einmal fallen. Seine Familie bemüht sich aber um die Papiere.

Jetzt teile man mir mit, dass wir ohne seine Geburtsurkunde auch nicht die Vaterschaft anerkennen lassen können.

Ja - soll ich den heiligen Geist als Vater angeben?? Augenrollen
Darf er als Papa gar nicht existieren???

Hat jemand damit Erfahrung ob dies so richtig ist?

Danke vorab für Eure Antworten.
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Eduard
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Antwort #1 - 21.04.2010 um 12:44:23
 
Heidi198888 schrieb am 21.04.2010 um 12:20:12:
Jetzt teile man mir mit, dass wir ohne seine Geburtsurkunde auch nicht die Vaterschaft anerkennen lassen können.


M. E. ist das falsch. Für eine Vaterschaftsanerkennung muss keine Geburtsurkunde vorgelegt werden (oder die Urkundsbeamtin des Jugendamts in München hat damals ihre Amtspflichten verletzt, als sie keine Geburtsurkunde sehen wollte ...).

Eine andere Sache ist die Geburtsurkunde des Kindes, hier müssen tatsächlich die Geburtsurkunden beider Elternteile vorgelegt werden.

Hmmm...

Die Experten mögen mich korrigieren, aber wenn bei der Geburtsanmeldung eine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt wird, aber keine Geburtsurkunde des Vaters, wird die Beurkundung der Geburt erst mal ausgesetzt, oder?
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Antwort #2 - 21.04.2010 um 13:41:11
 
Zitat:
Behördenlotse Stichwörter V

Vaterschaftsanerkennung

...

Was muss ich mitbringen?
Geburtsurkunde des Kindes; vor der Geburt des Kindes den Mutterpass
Personalausweise
für den Vater des Kindes eine Geburtsurkunde (Original oder Kopie)
[Hervorhebung durch mich]
ohne Geburtsurkunde geht es wohl nicht, aber Ihr könnt nach der Geburt die Vaterschaftsfeststellung beantragen:
Zitat:
Vaterschaftsfeststellung

Was heißt das?
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist bei der Geburt des Kindes nur die Mutter per Gesetz festgestellt und wird zunächst als einziger Elternteil in die Geburtsurkunde aufgenommen.
Wenn sich die Mutter nicht sicher ist, wer Vater ihres Kindes sein könnte, der von ihr benannte Mann sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen oder aus anderen Gründen eine Vaterschaftsanerkennung nicht möglich ist, sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden und eine Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung beantragen. Sofern erforderlich, wird das Jugendamt Klage auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. In dem Verfahren vor dem Familiengericht wird es ggf. zur Einholung eines DNA-Gutachtens kommen, damit zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob der benannte Mann der Vater des Kindes ist. Die Vaterschaft wird dann durch Urteil festgestellt.
Erst mit Feststellung der Vaterschaft können die Unterhaltsansprüche des Kindes ab Geburt geltend gemacht werden.

...
[Hervorhebung durch mich]
[quelle]
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Antwort #3 - 21.04.2010 um 14:00:12
 
Hallo,

wie von Eduard schon angedeutet, ist zwischen Vaterschaftsanerkennung und Eintragung in der Geburtsurkunde des Kindes zu unterscheiden. Es werden hier unterschiedliche Hürden beim Nachweis der Identität des Vaters gesetzt.

Die Vaterschaftsanerkennung ist ohne Geburtsurkunde möglich. In der Anerkennungserklärung wird das jeweilige Ausweisdokument als Identitätsgrundlage angegeben. Wenn das Standesamt sich weigert, einfach zum Jugendamt gehen...

Für die Eintragung des Vaters in das Geburtsregister des Kindes ist u.a. eine (legalisierte bzw. apostillierte) Originalgeburtsurkunde des Vaters notwendig. Sofern diese nicht vorgelegt werden kann, kann entweder die Beurkundung für kurze Zeit zurückgestellt werden oder der Vater wird mit einem erläuternden Zusatz (z.B.: "Die Angaben des Vaters wurden dem Reiseausweis entnommen und sind nicht urkundlich nachgewiesen.") eingetragen. Im letzteren Fall wird bis zur endgültigen Klärung der Identität nur ein beglaubigter Registerauszug aus dem Geburtenregister ausgestellt und keine Geburtsurkunde.

Alacrity schrieb am 21.04.2010 um 13:41:11:
aber Ihr könnt nach der Geburt die Vaterschaftsfeststellung beantragen

Das passt hier nicht, da der Vater ja grundsätzlich anerkennen will. Die Vaterschaftsfeststellung gilt vor allem für Fälle, in denen der potentielle Vater abstreitet, Vater zu sein.

Gruß,
Richter
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Antwort #4 - 21.04.2010 um 15:09:23
 
Danke für die raschen Antworten.  Smiley

Es ärgert uns eben nur, dass wir unserer Tochter nicht von Beginn an seinen Namen geben können.
Das er Unterhaltspflichtig wäre etc. ist für uns im Moment eh nicht relevant.
Es ging uns um den Nachnamen und eben auch darum was passiert, falls mir etwas zustoßen würde.
Wir wollten, dass er in diesem Falle ebenso "alleine" Entscheidungen zum Wohl unserer Tochter treffen kann bzw. das alleinige Sorgerecht bekäme - und nicht z.B. meine Familie.

Wenn er nicht als Vater im Geburtsregister vermerkt ist, hat er doch auch keinerlei Rechte, wenn ich so weiter überlege .

Das müsste ich ja dann per Notar regeln?!

Sowohl Standesamt als auch Jugendamt bestehen, nach telef. Voranfragen, auf die Geburtsurkunde - alleine nur für die Vaterschaftsanerkennung. 

Ich hätte nicht gedacht, dass es mit unbefristeter AE so ein Akt werden würde.
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Antwort #5 - 21.04.2010 um 22:14:32
 
Frage beim Jugendamt dann nach der Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung, da ja die Anerkennung durch Fehlen der Geburtsurkunde unmöglich ist (die war bei uns auch conditio sine qua non).

Sollte die Vaterschaftsanerkennung ohne Geburtsurkundde des Vaters plötzlich doch gehen, so kann auch gleich die Sorgerechtserklärung gemacht werden, noch bevor das Kind geboren ist unabhängig davon was in einem Geburtenregister stehen wird.

Auch den Familiennamen des Vaters könnte das Kind nach der Vaterschaftsanerkennung bei Geburt sofort bekommen.

Bei der Geburtsurkunde wird sich das Standesamt wohl auch erstmal verweigern bzw. die Beurkundung "für kurze Zeit", wie Richter schreibt, zurückstellen, deswegen gleich bei Geburt schrftlich Anträge stellen auf die Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige der Geburt nach § 7 Absatz 2 PStV und die Ausstellung eines beglaubigten Registerausdrucks als Personenstandsurkunde nach § 35 Satz 2 PStV.

Nach dem, was ich gelesen habe, sind Standesämter sehr widerspenstig was die Ausstellung von Geburtsurkunden für Kinder von Eltern betrifft, die keine Geburtsurkunde besitzen. Vielleicht kriegt Euer Kind (und dessen Kinder später) nie eine Geburtsurkunde.
Besser Du redest deswegen jetzt schon mit Eurer Krankenkasse, ohne Geburtsurkunde könnte Euerem Kind sonst die Aufnahme verweigert werden.
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Antwort #6 - 22.04.2010 um 13:17:46
 
Alacrity schrieb am 21.04.2010 um 22:14:32:
Frage beim Jugendamt dann nach der Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung, da ja die Anerkennung durch Fehlen der Geburtsurkunde unmöglich ist (die war bei uns auch conditio sine qua non).


Genauer gesagt, beantrage beim Jugendamt eine Beistandschaft mit dem Zweck der Vaterschaftsfeststellung. Ich zitiere mal §1712 BG:

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft,
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen.
(2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden.


Damit ist das Ganze nicht mehr nur Dein Problem, sondern auch das des Jugendamts. Ich könnte mir vorstellen, dass die Urkundsbeamtin beim Jugendamt überraschend ihre Meinung über die Notwendigkeit, eine Geburtsurkunde vorzulegen, ändert Smiley

Und wenn nicht, wird das Jugend in Deinem Namen eine gerichtliche Vaterschaftfeststellung beantragen. Dass der Richter die Vaterschaftsfeststellung wegen einer fehlenden Geburtsurkunde verweigert, bezweifle ich.


Alacrity schrieb am 21.04.2010 um 22:14:32:
Vielleicht kriegt Euer Kind (und dessen Kinder später) nie eine Geburtsurkunde.

Ich würde nicht so schwarz malen. Früher oder später wird die Geburtsurkunde nachgereicht, dann ist wieder alles im Lot. Und wenn es tatsächlich auf Dauer unmöglich ist, eine Geburtsurkunde zu erhalten, dann wird sich das Standesamt auf einen anderen Weg einlassen müssen, die Identität des Vaters nachzuweisen (andere Dokumente, oder auch eine eidesstattliche Erklärung).
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Antwort #7 - 22.04.2010 um 16:40:33
 
Eduard schrieb am 22.04.2010 um 13:17:46:
Ich könnte mir vorstellen, dass die Urkundsbeamtin beim Jugendamt überraschend ihre Meinung über die Notwendigkeit, eine Geburtsurkunde vorzulegen, ändert 

Nette Retourkutsche  Zwinkernd
Könnte aber darauf hinaus laufen, dass das Jugendamt den Vater auffordert, eine Geburtsurkunde vorzulegen und das Kind zwischenzeitlich erst einmal ohne Vater im Geburtenregister beurkundet wird.
Allerdings wurde genau für solche Fälle wie dem hier vorliegenden der § 35 PStV geschaffen. Daran muss sich auch das Standesamt halten  Ärgerlich

Eduard schrieb am 22.04.2010 um 13:17:46:
Und wenn nicht, wird das Jugend in Deinem Namen eine gerichtliche Vaterschaftfeststellung beantragen.

Stell ich mir auch interessant vor. Der Vater bestreitet die ganze Zeit nicht, der Vater zu sein, wird aber trotzdem vors Gericht gezerrt. Den Richter will ich sehen, der das Jugendamt dann nicht zusammenstaucht...

Eduard schrieb am 22.04.2010 um 13:17:46:
Ich würde nicht so schwarz malen. Früher oder später wird die Geburtsurkunde nachgereicht, dann ist wieder alles im Lot. 

Eben! Wenn ich den ersten Post richtig verstanden habe, ist es ja nicht unmöglich, eine Geburtsurkunde des Vaters zu bekommen. Es ist lediglich schwierig und sicher auch zeitaufwändig. Wenn das Standesamt nicht warten will, muss halt der Zusatz gem. § 35 PStV herhalten. Der wird dann später aufgrund der Irakischen Geburtsurkunde entfernt und es gibt eine "richtige" Geburtsurkunde für das Kind.
Ist halt nur alles etwas mühselig  hä?

Gruß,
Richter
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« Zuletzt geändert: 22.04.2010 um 16:51:16 von Richter »  

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Antwort #8 - 22.04.2010 um 17:09:32
 
Richter schrieb am 22.04.2010 um 16:40:33:
Wenn ich den ersten Post richtig verstanden habe, ist es ja nicht unmöglich, eine Geburtsurkunde des Vaters zu bekommen. Es ist lediglich schwierig und sicher auch zeitaufwändig.
Das Problem ist dabei, dass es ohne die Geburtsurkunde erstmal kein Kindergeld, kein Elterngeld, keine Krankenversicherung, keine Sozialleistungen gibt. Wenn dann nach zwei Jahren vielleicht endlich alles beurkundet werden kann, ist das zwar nett aber nicht mehr schön.

Was Heidi sonst noch machen könnte, wäre vielleicht alle möglichen Jugendämter landauf landab anzurufen und zu erfragen, ob eines dabei ist, das die Vaterschaftsanerkennung ohne Geburtsurkunde des Vaters zu machen bereit ist und das dann besuchen, das hat vielleicht Aussicht auf Erfolg, da ja Eduard das offensichtlich in Süddeutschland gelungen ist.

Um an eine Geburtsurkunde zu kommen, könnte man sich auch überlegen, zur Geburt ins benachbarte Ausland zu fahren, da müsste man sich erkundigen, wo das am einfachsten geht. Spontan viele mir Dänemark ein, da das gerne zum Heiraten benutzt wird, aber die Tschechei ist vielleicht auch entgegenkommend, einfach in den grenznahen Gemeinden mal anrufen und nachfragen.
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Heidi198888
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Antwort #9 - 22.04.2010 um 18:00:27
 
Jetzt bringt Ihr mich aber komplett durcheinander  schwitz

Nochmal für einen Rechtsneuling wie mich:

1. ist die Ausstellung einer Geburtsurkunde abhängig von der Angabe des Kindsvaters?

2. ER wollte das Erziehungsjahr in Anspruch nehmen, da ich als Deutsche natürlich deutlich besser verdiene.
Keine Geburtsurkunde hieße demnach, dass uns NICHTS zusteht an Erziehungsgeld - obwohl wir in einer Wohnung gemeldet sind und er der Vater ist????

3. ganz anderer Gedankengang: muss ich den Vater eintragen lassen falls es anhaltende Probleme gibt? Wenn ja, könnten wir das auch mit der späteren Heirat ändern??? Wenn wir alle Papiere zusammen haben?

Ich blick nimmer durch  unentschlossen
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Antwort #10 - 22.04.2010 um 18:30:55
 
So, jetzt habe ich nochmal ein bisschen gegoogelt, und es ist mir immer mehr ein Rätsel, warum für eine Vaterschaftsanerkennung eine Geburtsurkunde verlangt wird. Irgendjemand bringt da was gewaltig durcheinander. Eine Vaterschaftsanerkennung (und die dazugehörige Zustimmungserklärung der Mutter) ist nichts anderes als eine öffentlich beurkundete Willenserklärung. Hat schon einmal jemand ein Haus gekauft und musste dabei seine Geburtsurkunde vorlegen? Eben. Es reicht, wenn man sich als die Person ausweist, die anschließend in der Urkunde steht.

Weiterhin: nicht nur Standesämter und Jugendämter können Vaterschaftsanerkennungen beurkunden, sondern auch:
- ein Notar
- ein Rechtspfleger am Amtsgericht
- ein Richter im Protokoll der mündlichen Verhandlung (beispielsweise auf Feststellung der Vaterschaft)
Ihr habt also noch ein paar Optionen, ich würde mal rumtelefonieren.

P.S.: Hier noch ein bisschen Munition, wenn Euch nicht geglaubt wird, dass andere Jugendämter keine Geburtsurkunde von den Eltern verlangen:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/beurkundungen.html
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Antwort #11 - 22.04.2010 um 18:40:43
 
Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:
1. ist die Ausstellung einer Geburtsurkunde abhängig von der Angabe des Kindsvaters?


Nein. Allerdings, wenn Du in der Geburtsanzeige angibst, dass einen Vater gibt, wird das Standesamt die Ausstellung der Geburtsurkunde solange verschieben, bis alle Papiere in Ordnung sind. Wenn Du den Vater verschweigst, kriegst Du sofort die Geburtsurkunde - ohne den Vater.

Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:
Keine Geburtsurkunde hieße demnach, dass uns NICHTS zusteht an Erziehungsgeld - obwohl wir in einer Wohnung gemeldet sind und er der Vater ist????

Das ist so ein Sache, das Elterngeld steht Euch auch dann zu, wenn Ihr keine Geburtsurkunde habt, allerdings ohne Geburtsurkunde könnt Ihr nicht nachweisen, dass es Euer Kind ist und Ihr die Eltern seid. Ich sehe 2 Möglichkeiten:
1. Abschrift aus dem Geburtenregister verlangen, vielleicht wird das (zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung) akzeptiert.
2. Antrag fristgerecht stellen und darauf hinweisen, dass Ihr noch nicht alle Unterlagen habt, und diese später nachreichen.

Heidi198888 schrieb am 22.04.2010 um 18:00:27:
3. ganz anderer Gedankengang: muss ich den Vater eintragen lassen falls es anhaltende Probleme gibt? Wenn ja, könnten wir das auch mit der späteren Heirat ändern??? Wenn wir alle Papiere zusammen haben?


Nein, Du musst nicht. Kann alles auch noch später gemacht werden. Dann bekommt der Vater allerdings kein Elterngeld.

P.S.: Was Du auch machen kannst, ist Euren Bürgermeister (oder Euren Bundestagsabgeordneten) anschreiben und ihn fragen, wie er dazu steht, dass die Behörden in Deutschland immer noch Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention missachten  Ärgerlich

http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktionen/Kinderrechte18/UN-Kinderre...
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Antwort #12 - 22.04.2010 um 18:45:26
 
Man die Vaterschaft vor und nach der Geburt anerkennen. Vor der Geburt braucht man keine Geburtsurkunde. Ich habe es nicht gebraucht, mein Schwager hat es nicht gebraucht (zwei verschiedene Jugendämter). Sprich erneut mit dem Jungendamt und betone, dass es dabei um die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt geht.

Außerdem vergisst nicht, falls ihr es wollt, gleich die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. Anderenfalls hast Du der alleinige Sorgerecht.
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Eduard
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Antwort #13 - 22.04.2010 um 18:55:26
 
davith schrieb am 22.04.2010 um 18:45:26:
Vor der Geburt braucht man keine Geburtsurkunde.


Auch nach der Geburt nicht, jedenfalls nicht die Geburtsurkunde der Eltern. Man braucht aber die Geburtsurkunde des Kindes ...

davith schrieb am 22.04.2010 um 18:45:26:
Sprich erneut mit dem Jungendamt und betone, dass es dabei um die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt geht.

Das ist nicht das Problem, es scheint vielmehr so zu sein, dass in verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
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Muleta
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Antwort #14 - 22.04.2010 um 18:56:55
 
Heidi198888 schrieb am 21.04.2010 um 12:20:12:
Jetzt teile man mir mit, dass wir ohne seine Geburtsurkunde auch nicht die Vaterschaft anerkennen lassen können.


dann geht zu einem Notar und erledigt das bitte dort. Kostet ggf. ein paar EUR (vorher fragen!), aber dann ist das Thema durch.

Der Notar wird in der Regel vorher Kopien von Euren Ausweisdokumenten haben wollen, um die Anerkennung vorzubereiten (der hat nicht die Formblätter, sondern muss das individuell aufsetzen). Bei der Gelegenheit könnt ihr auch beim Notar schon eine Sorgerechtserklärung abgeben (auch vorher klar sagen, sonst geht das beim Termin nicht).

Die notarielle Urkunde legt ihr dann dem Standesamt auf den Tisch und die Sache ist geregelt. Egal was der Standesbeamte dann noch glaubt, Euch mitteilen zu müssen...

Muleta
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