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Aufenthaltstitel nach Scheidung (Gelesen: 2.266 mal)
Evaskatze
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20.04.2010 um 15:16:21
 
Mein Ex-Ehemann (Kenianer) und ich ließen uns am 24.11.2009 scheiden. Er lebt z. Zt. vom ALG 2, bewirbt sich jedoch regelmäßig.

Wird sein Aufenthaltstitel unter diesen Bedingungen verlängert werden? Trotz des Lesen diverser hier veröffentlichter Gesetzestexte bin ich nach wie vor unsicher. Questioning
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.04.2010 um 15:29:44
 
Hat er eine AE nach § 31 (1) AufenthG? (Ich gehe mal davon aus.)

Dann ist Deine Frage so ganz eindeutig nicht zu beantworten, ein bisschen Unsicherheit wird auf jeden Fall bleiben. - Lies mal
diesen thread
. (Blaues bitte anklicken!)

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Evaskatze
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Antwort #2 - 20.04.2010 um 15:36:33
 
Ja, danke, so verhält sich auch der Fall meines Ex-Ehemannes.
Er hat übrigens auch einen Titel gem. $ 31...
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Evaskatze
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Antwort #3 - 03.05.2010 um 08:19:34
 
Guten Morgen,

mein Ex-Mann und ich (Kenianer, verheir. seit 01/2006, er in D-land seit 05/2006) ließen uns 11/2009 in D-land scheiden. Getrennt lebten wir seit 06/2008.

Meinen jetzigen 03/2010 (Ghanaer) in Ghana geheirateten Mann lernte ich bei einer Voluntärtätigkeit 2007 kennen lieben. FZF wird übermorgen in Accra beantragt.

Mein Ex-Mann und ich unternahmen dennoch den Versuch, unsere Ehe zu retten. Fehlschlag, 06/2008 zog er aus.

Ich frage mich nun, kann mir ein Nachteil daraus entstehen, dass mein Ex-Mann erst ab ca. 07/2008 einen Titel gem. § 31 hat, ich mich jedoch in meinen jetzigen Mann schon 2007 verliebte, ein Nachteil im Rahmen der FZF entstehen? Ich ängstige mich nun sehr.


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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.05.2010 um 08:31:04
 
Evaskatze schrieb am 03.05.2010 um 08:19:34:
kann mir ein Nachteil daraus entstehen, dass mein Ex-Mann erst ab ca. 07/2008 einen Titel gem. § 31 hat, ich mich jedoch in meinen jetzigen Mann schon 2007 verliebte, ein Nachteil im Rahmen der FZF entstehen

Dir persönlich kann sicherlich kein Nachteil entstehen.

Wie sich deine Historie auf die FZF deines Mannes auswirken kann, hättest du doch u. a. schon hier nachgefragt und Meinungen/Stellungnahmen bekommen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262355528/0#0

Warum machst du dich erneut verrückt?
Warte doch einfach was auf dich zukommt.
Im Moment kannst du doch gar nichts machen.
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Evaskatze
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Antwort #5 - 03.05.2010 um 16:55:25
 
steini007 schrieb am 03.05.2010 um 08:31:04:
Dir persönlich kann sicherlich kein Nachteil entstehen.

[.....]


Gut, das habe ich alles verstanden. Ich meinte folgendes:

Mein Ex-Mann erhielt erst ca. 08/2008 einen Aufenthalt gem. § 31. Bis dahin hing sein Aufenthalt ja vom Bestehen unserer Ehe ab. Da ich allerdings Ende 2007 meinen jetzigen Mann kennen- und lieben lernte, frage ich mich, ob man mir vorwerfen kann, meine Ehe bis zum Erreichen eines eigenen Auf.-titel für meinen Mann aufrecht erhalten zu haben. Wir versuchten ja, diese zu "retten", bis er 06/2008 auszog. Ab dann festigte sich die Beziehung zu meinem jetzigen Mann. Ich hoffe, das ist jezt verständlich. Danke.
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reinhard
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Antwort #6 - 03.05.2010 um 17:13:59
 
Es wirft Dir ja niemand vor.

Du machst Dich bloß verrückt.

Frag doch hier einfach dann nach, wenn ein Problem wirklich existiert. Warum sollen wir Probleme lösen, die es gar nicht gibt?
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