Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bearbeitungszeit Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.940 mal)
Handy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungszeit Niederlassungserlaubnis
19.04.2010 um 15:15:46
 
Hallo Zusammen,

ich habe seit 7 Wochen einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt. Von Seite der ABH ist alles OK. Nur wartet die ABH auf eine Antwort von irgendwelcher Stelle!
Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Niederlassungserlaubnis?

Gruss

Daddys' Änderung:
Verschoben, da die Frage allgemeiner Natur ist und mit dem Thema "Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä." erst mal nichts zu tun hat... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.04.2010 um 15:54:05 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bearbeitungszeit Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 19.04.2010 um 16:05:16
 
Handy schrieb am 19.04.2010 um 15:15:46:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Niederlassungserlaubnis?


Ist unterschiedlich. Regelmäßig ist in einem Verwaltungsverfahren eine Bearbeitungszeit von maximal bis zu drei Monaten vorgeschrieben.

Bei Beteiligungserfordernis anderer Behörden ist das allerdings aus unterschiedlichen Gründen (konkretes starkes Arbeitsaufkommen der zu beteiligenden Behörden, Krankenstand, Persolansituation usw.) nicht immer einhaltbar.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in Deinem Fall um eine Sicherheitsabfrage geht (bei Ausländern aus bestimmten Herkunftsländern ist das Usus - muss gar nichts mit Dir persönlich zu tun haben). - Das kann erfahrungsgemäß schon ein bissel dauern ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema