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Tätigkeit bei MLP = AE? (Gelesen: 2.435 mal)
blin4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Tätigkeit bei MLP = AE?
19.04.2010 um 11:10:49
 
Guten Morgen!

Ich hätte eine Frage zur Arbeitserlaubnis. Ich habe in Deutschland Betriebswirtschaftslehre studiert und das Studium erfolgreich abgeschossen. Nun bin ich auf der Arbeitssuche. Vor kurzem habe ich ein Jobangebot von MLP als Financial Consultant (Finanzberater) bekommen. Die Arbeitsbedingungen sind folgende:
- Arbeit mit einem Gehaltsfixum nur 1000 Euro/Monat im 1. Jahr. (Das ist die Zeit als Vertriebstrainee).
- Zu diesen 1000 Euro/Monat kommt jedoch eine Erfolgsprämie hinzu, WENN ich erfolgreich Geschäfte abwickle sprich Kunden suche und ihnen Versicherungen "verkaufe".
- Die Tätigkeit an sich entspricht einem Freiberufler ohne feste Arbeitszeiten, Gehalt usw. Ich wäre dann im Prinzip als Existenzgründer tätig.
Die Frage wäre jetzt, ob ich mit dem Jobangebot eine AE erhalten könnte? Ich war bereits mit dieser Frage bei der Agentur für Arbeit, aber sie konnten mir nichts Vernünftiges antworten  unentschlossen Sie meinten, ich soll erstmal zur ABH, Antrag stellen usw. Ich weiss das alles selber. Ich wollte nur wissen, ob ich mit der Stelle eine AE bekommen kann oder nicht.
Wenn mir da jemand helfen kann, Danke im Voraus!!!
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #1 - 19.04.2010 um 12:24:41
 
Hi blin4ik,

blin4ik schrieb am 19.04.2010 um 11:10:49:
Ich weiss das alles selber. Ich wollte nur wissen, ob ich mit der Stelle eine AE bekommen kann oder nicht. 

Wenn du mit deiner Frage auf die Zustimmung zur Arbeitsgenehmigung durch die Agentur hinzielst, würde ich von hier aus & nur für meinen Bezirk sagen, dass du zum einen bei dem Gehalt (1000,-€ + oder ohne Provision) keine Zustimmung bekommen würdest.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich etwas Bauchschmerzen bekomme, ob es sich dabei um eine Beschäftigung handelt, die deinem Studienabschluß entsprechend ist.

Wenn es sich jedoch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann bist du mit deiner Frage in der Tat bei der ABH besser aufgehoben.
Des Weiteren ist auch der Hinweis deiner Agentur grds. der Richtige: Deine erste Anlaufstelle ist nun mal die ABH, die für ihre Zustimmungsanfrage an die Agentur eh erstmal entscheiden muss, nach welcher Rechtsgrundlage sie dir einen weiteren Aufenthalt bzw. die Änderung der Auflage erteilen wollen.

Die Frage, ob oder ob nicht, einer Arbeitserlaubnis zugestimmt werden kann/wird, kann dir hier nur die Dame Wahrsagerin beantworten - da hilft nur "Versuch macht kluch" Zwinkernd


Gruß
C_Devil
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2010 um 12:26:44
 
Hi,

wir wissen nicht, was Deine ABH machen wird. Sie kann die AE sowohl verweigern als auch eine AE erteilen.

Genau weißt Du es erst, wenn Dein Antrag bearbeitet wurde.

B.D.
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supernova
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Beiträge: 26

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München
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #3 - 22.04.2010 um 13:46:15
 
blin4ik schrieb am 19.04.2010 um 11:10:49:
Arbeit mit einem Gehaltsfixum nur 1000 Euro/Monat im 1. Jahr. (Das ist die Zeit als Vertriebstrainee).

1000 Euro Brutto oder netto?
Bei der Vollzeitbeschäftigung wäre 1000 Euro brutto unvorstellbar nach meiner Schätzung.
Ich habe wie Du (direkt nach dem Studium) einen Angebot zur Teilzeitstelle (1.750 Brutto) bekommen. Ich fragte meine ABH, ob es akzeptabel wäre. Sie sagten ja.
Zum Glück habe ich doch andere Stelle in Vollzeitbeschäftigung gefunden.

Bei MPL, sofern ich weiss, Du wirst erst verschuldet. Deine Schulung dort ist nicht umsonst. Und Du solltest nach der Schulung Deine Schulden abarbeiten. Wenn sowas ausdrücklich im Vertrag steht (dass die Kosten zurückbezahlt werden sollten), dann glaube ich, wird es schwierig. Und persönlich kann ich Dir einen Start ins Berufsleben mit großem Schuldenlast nicht wirklich empfehlen.
Viel Glück!  Smiley
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malmal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.04.2010 um 13:55:06
 
Hallo,

ich kann Dir ebenfalls nicht anraten, bei diesem Unternehmen anzuheuern - mein früherer Lebenspartner, welcher ebenfalls BWL studiert & zusätzlich die Controller-Akademie besucht hat, gab zumindest nach 9 Monaten völlig entnervt auf (das lag nicht an mangelndem Einsatz oder Begabung) - danach hat er längere Zeit Verpflichtungen an MLP zurückzahlen müssen - da war er bereits zum Vertriebsleiter einen großen dt Versicherung aufgestiegen.

Du musst Dir zumindest klar sein, dass nur eine Minderheit bei MLP erfolgreich Geld macht.....der Rest der Leute zahlt......

Sorry für die negative Einschätzung.
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blin4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #5 - 25.04.2010 um 14:19:01
 
Vielen Dank für Eure hilfsreiche Antworten! Ich glaube, dass ich mir lieber was anderes suchen werde.
Inzwischen hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma und es sieht erstmal nicht so schlecht aus.  Zwinkernd
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