Hallo liebe Experten!!
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
ich möchte mich gerne über meine rechtliche Situation in Deutschland informieren. Ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland . Ich kam damals hier um zu studieren, während meines Studiums habe ich geheiratet (deutsch frau), es hat leider nicht lange gedauert mit der Heirat
währenddessen habe ich mein Studium erfolgreich abgeshlossen, Ende 2009 habe ich eine Stelle im Bereich meines Studiums bekommen leider hat es auch nicht lange gedauert nur für 2 Monaten..
Nach der Scheidung bekamme ich gem.: § 31
AufenthG ein von der Ehe unabhängiges selbständiges Aufenthaltsrecht, weil die eheliche Gemeinschaft in Deutschland mindestens 2 Jahre bestanden hat.
Also ich habe ein jahr verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31
AufenthG Jetzt zu der Fragen:
ich möchte im Mai mein Aufenthalt weiterverlängern, welche Vorrausetzungen muss ich erfüllen????
Das Problem ist, ich arbeite zur Zeit bei einer Zeitarbeit, manchmal gibt es arbeit manchmal nicht also nicht regellmässig, ich möchte gerne eigentlich im Bereich meines Studiums arbeiten, da ich immer noch auf der Suche bin, musste ich irgendwelchen Jobs nehme, damit ich mich ernähren kann, miete zahlen,Versicherung zahlen...ect
Ist das möglich, dass sie mich abschieben können, wenn ich kein festen Jo bekommen sollte, bzw. mein Lebensunterhalt nicht gesichert ist, obwohl ich mir mühe mache ein job zu bekommen, aber ich finde nichts
ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar