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Bulgarin....arbeiten in Deutschland? (Gelesen: 1.613 mal)
Dickbrave
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bulgarin....arbeiten in Deutschland?
17.04.2010 um 23:37:45
 
Hallo,

mein erster Beitrag hier. Ich bin deutscher Staatsbürger.
Hab vor einiger Zeit eine Bulgarin kennengelernt, sie ist auch dort gemeldet.

Ich würde sie gerne zu mir holen, damit wir sehen können ob das mit uns dauerhaft was werden kann, bzw ob es Zukunft hat mit uns.

Weiss zwar das Bulgarien in der EU ist, aber wie ist das wenn sie hier arbeiten möchte?

Habe was gelesen von einer "Arbeitsgenehmigung-EU". Aber komm da nicht wirklich weiter.

Welche Möglichkeiten gibt es für sie?? Falls überhaupt?


Gruss Dick



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C_Devil
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"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #1 - 18.04.2010 um 00:08:18
 
Hi Dickbrave,

sie kann im Rahmen der bestehenden Freizügigkeit einreisen und sich bis zu 3 Monate hier aufhalten (§ 2 FreizügG/EU).

Danach wird sie nur bleiben können, wenn sie nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert ist, z.B. durch Arbeit - dazu benötigt sie eine Arbeitserlaubnis-EU.

Um eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten zu können, muss sie bei der Agentur für Arbeit gemeinsam mit ihrem künftigen Arbeitgeber den entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass sie seit mind. 3 Monaten in Deutschland lebt (Melde- oder Freizügigkeitsbescheinigung).

Die "Wartezeit" ergibt sich aus § 284 Abs. 4 SGB III (hier: Durchführungsanweisung 4.1.412).
Darin findest du auch eine Unterscheidung zwischen qualifizierter und unqualifizierter Beschäftigung, bei qualifizierter Beschäftigung kann auf die 3-monatige Wartezeit verzichtet werden.
Ist der Antrag gestellt, wird von der Agentur für Arbeit die Vorrangprüfung gem. § 39 Abs. 2 bis 4 AufenthG durchgeführt und nach Abschluß dieser Prüfung wird sie erfahren, ob für die von ihr angestrebte Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis-EU ausgestellt wird oder nicht.

Lies dir doch vorab mal die gesetzlichen Grundlagen durch, stöber ein wenig durch die Boardsuche (da gibt's schon einiges zu dem Thema) & wenn dann noch Fragen offen sind - melde dich.


Gruß
C_Devil
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.04.2010 um 17:36:34
 
Dickbrave schrieb am 17.04.2010 um 23:37:45:
Welche Möglichkeiten gibt es für sie?? Falls überhaupt?


Sie könnte sich auch selbstständig machen, dafür bräuchte sie keine Erlaubnis und wäre freizügigkeitsberechtigt.

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