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Visum für Minderjährige (Gelesen: 1.113 mal)
Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.04.2010 um 11:59:57
 
Hallo,

wir wollen mal wieder die Tochter meines Mannes aus erster Ehe für die Ferien einladen und schon beim Sammeln und Ausfüllen der Dokumente habe ich wieder ein ungutes Bauchgrummeln, daß es wieder stressig wird.

Die Liste der Botschaft mit den Dokumenten, die sie gern sehen möchten, ist länger geworden. Diesmal möchten sie auch noch die Heiratsurkunde der Eltern sehen. Da die Ehe geschieden ist und die Ex-Frau meines Mannes das alleinige Sorgerecht hat, sollte das doch hinfällig sein, oder? Mein Mann ist nicht im Besitz der Urkunde und wir sind uns sicher, dass seine Ex-Frau diese auch nicht mehr hat.

Die Botschaft hat schon beim Visumsantrag letztes Jahr Schwierigkeiten gemacht, da sie darauf bestanden, dass auch mein Mann ein beglaubigtes Schreiben zusätzlich vorlegt, dass die Kleine reisen darf, oder er solle persönlich zum Visumsantrag vorbeikommen (sind ja nur 10.000 km), obwohl er sie ja eingeladen hat und in Deutschland wohnt. Die gehen leider streng nach ihrer Liste vor, ob es nun Sinn macht, oder nicht. Alleinerziehende kommen in der Liste nicht vor.


Vielleicht mache ich mir zu viele Sorgen, dass es wieder Stress gibt, aber wie kann man der Botschaft klarmachen, dass mein Mann kein Sorgerecht und damit auch nichts zu sagen hat, was den Aufenthaltsort seiner Tochter angeht? Die Scheidungsunterlagen statt der obsoleten Heiratsurkunde dazufügen?   


lg

Kitty
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 14.04.2010 um 12:25:27
 
Kitty schrieb am 14.04.2010 um 11:59:57:
wie kann man der Botschaft klarmachen, dass mein Mann kein Sorgerecht und damit auch nichts zu sagen hat, was den Aufenthaltsort seiner Tochter angeht? Die Scheidungsunterlagen statt der obsoleten Heiratsurkunde dazufügen?

Scheidungsunterlagen ist schon mal ein guter Anfang. Falls es noch eine explizite Sorgerechtsentscheidung gibt, dann sollte diese auch dazu gelegt werden.
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