honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:Hätten wir ein Kind, dürfte er dann automatisch bleiben, wenn wir getrennt sind???
Wenn er Sorgerecht über das Kind bestünde (wovon bei einem ehelichen Kind auszugehen wäre) und ausgeübt würde, dann ja - bei (lediglich bestehendem Umgangsrecht- siehe vorherige Antwort von Mustermann.
honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:Wenn er als Student bleiben darf, was ändert sich alles für ihn?
Er muss selbst ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
LU - Sicherung nachweisen.
honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:Is es möglich, für einen Ausländer, der als Student hierher kam, einen unbefristeten Aufenthalt zu bekommen, ohne verheiratet zu sein?
Ja, aber dahin ist es ein Stückchen Weg. Eine Aufenthaltsverfestigung in Richtung
NE bzw. Daueraufenthalt-EG wäre aber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich - siehe §§ 9 und 9a-c
AufenthG.
honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:Einen Status mit dem er arbeiten darf?
Abgesehen von der 90/180-Tage- Beschäftigungsmöglichkeit als Student könnte er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für ein Jahr eine
AE zur Arbeitssuche gemäß § 16 (4)
AufenthG bekommen. Findet er in dieser Zeit einen seiner erworbenen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz, käme die Erteilung einer
AE gemäß § 18
AufenthG in Frage - in der Folge dann auch die angesprochenen Verfestigungsmöglichkeiten in Richtung
NE bzw. Daueraufenthalt-EG.
=schweitzer=